CBAM — Der CO2-Grenzausgleich der EU: Was der Mittelstand jetzt wissen muss
CBAM ist kein Zoll. CBAM ist keine Steuer. CBAM ist ein Preisschild für CO2 an der EU-Außengrenze.
Wer Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel — oder Bauteile daraus — in die EU importiert, ist betroffen. Oft, ohne es zu wissen. Denn der Carbon Border Adjustment Mechanism erfasst nicht nur Rohstoffe, sondern auch nachgelagerte Produkte: Schrauben, Profile, Konstruktionsteile. Genau das Material, das im Maschinenbau und in der Metallverarbeitung täglich über die Grenze kommt.
Die gute Nachricht: Seit dem Omnibus-Paket 2025 sind rund 90 Prozent der Unternehmen durch eine Bagatellgrenze entlastet. Die schlechte: Wer darüber liegt, hat ab 2027 echte Kosten — und muss jetzt mit dem Aufbau der Datenprozesse beginnen. Dieser Beitrag erklärt, was gilt, wer betroffen ist und was zu tun ist.
Was ist CBAM?
Der Carbon Border Adjustment Mechanism ist ein klimapolitisches Instrument der EU, das einen CO2-Preis auf importierte Waren mit hohen eingebetteten Emissionen erhebt. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2023/956, in Kraft seit Mai 2023.
Das Ziel: Verhinderung von „Carbon Leakage" — also der Verlagerung CO2-intensiver Produktion in Länder ohne CO2-Bepreisung. Der CBAM stellt EU-Produzenten (die dem Emissionshandel unterliegen) und Importeure aus Drittstaaten preislich gleich. Der Mechanismus läuft über Zertifikate, deren Preis an den EU-Emissionshandel (EU-ETS) gekoppelt ist.
Die wichtigste Abgrenzung vorweg: CBAM ist weder Zoll noch Steuer. Ein Zoll bemisst sich am Warenwert — CBAM ausschließlich an den eingebetteten CO2-Emissionen. Eine Steuer fließt in den allgemeinen Staatshaushalt — die CBAM-Einnahmen sind zweckgebunden. Diese Unterscheidung ist nicht akademisch: Genau dadurch konnte der CBAM WTO-konform ausgestaltet werden.
Zeitplan: Übergangsphase vs. definitive Phase
Der CBAM wird in zwei Phasen eingeführt. Die Übergangsphase ist eine reine Berichtspflicht — ohne Geld. Die definitive Phase ab 2026 bringt die finanzielle Belastung. Das EU-Omnibus-Paket (VO 2025/2083) hat 2025 wesentliche Fristen nach hinten verschoben.
| Meilenstein | Ursprünglich | Angepasst (Omnibus) |
|---|---|---|
| Übergangsphase (nur Berichtspflicht) | 01.10.2023 – 31.12.2025 | |
| Letzter Quartalsbericht (Q4 2025) | fällig bis 31.01.2026 | |
| Start definitive Phase | 01.01.2026 | 01.01.2026 (unverändert) |
| Start Zertifikatsverkauf | Januar 2026 | Februar 2027 |
| Erste Deklaration + Zertifikatsabgabe (für 2026) | 31.05.2027 | 30.09.2027 |
| Quartalsminimum Zertifikate auf Konto | 80 % | 50 % (ab 2027) |
2026 ist Anmelder-Pflicht — 2027 wird daraus Geld
Die Verschiebungen verschaffen ein zusätzliches Jahr. Aber: Wer 2026 CBAM-Waren importiert, muss bereits 2026 den Status des zugelassenen CBAM-Anmelders besitzen. Gekauft und abgegeben werden Zertifikate erst ab Februar bzw. bis 30. September 2027. Das Jahr 2026 ist die Zeit, in der die internen Prozesse stehen müssen — nicht die Zeit zum Abwarten.
Betroffene Sektoren und Waren
Der CBAM erfasst sechs Sektoren, abschließend aufgeführt in Anhang I der VO 2023/956. Die Identifikation läuft über die Codes der Kombinierten Nomenklatur (CN) — jeder Importeur muss prüfen, ob seine Waren unter einen dieser Codes fallen.
| Sektor | Erfasste Waren (Auswahl) | CN-Codes |
|---|---|---|
| Eisen & Stahl | Roheisen, Flach-/Langprodukte, Rohre, Profile, Bleche, Drähte, Schrauben, Niete | 7201–7229, 7301–7326 |
| Aluminium | Rohform, Pulver, Stangen, Profile, Drähte, Bleche, Folien, Konstruktionsteile | 7601–7616 |
| Zement | Zementklinker, Portlandzement, Tonerdeschmelzzement | 2507, 2523 |
| Düngemittel | Salpetersäure, Ammoniak, Harnstoff, Mischdünger | 2808, 2814, 2834, 3102, 3105 |
| Strom | Elektrischer Strom | 2716 |
| Wasserstoff | Wasserstoff | 2804 |
Die Falle für Maschinenbau und Metallverarbeitung
Der CBAM erfasst nicht nur Grundstoffe, sondern auch nachgelagerte Produkte aus Eisen, Stahl oder Aluminium: Schrauben, Bolzen, Muttern (CN 7318), Profile und Hohlprofile (CN 7304, 7306), Konstruktionsteile aus Aluminium (CN 7610), Behälter (CN 7309, 7310). Viele Unternehmen denken „wir importieren keinen Stahl" — und übersehen, dass ihre Zukaufteile und Vormaterialien genau unter diese Codes fallen. Hier liegt das größte Überraschungsrisiko.
Wichtig: Es sind ausschließlich diese sechs Sektoren erfasst. Chemikalien, Kunststoffe oder Maschinenbauprodukte als Ganzes sind derzeit nicht betroffen — eine Ausweitung ist über die Revisionsklausel (Art. 30 VO 2023/956) aber politisch angelegt.
Eingebettete Emissionen: tatsächliche Werte vs. Standardwerte
Bemessungsgrundlage sind die eingebetteten Emissionen — die bei der Herstellung der Ware freigesetzten Treibhausgase, ermittelt pro Tonne. Unterschieden werden direkte Emissionen aus dem Produktionsprozess (Scope 1) und indirekte Emissionen aus dem eingekauften Strom (Scope 2).
Die Verordnung bevorzugt tatsächliche, verifizierte Werte. Wo diese fehlen, dürfen Standardwerte (Default Values) der EU-Kommission genutzt werden — aber mit steigendem Aufschlag, der einen klaren Anreiz für echte Daten setzt:
| Verwendungszeitraum | Aufschlag auf den Standardwert |
|---|---|
| 2026 | 10 % |
| 2027 | 20 % |
| ab 2028 | 30 % |
Die Konsequenz ist eindeutig: Wer dauerhaft mit Standardwerten arbeitet, zahlt ab 2028 einen 30-prozentigen Malus auf den CO2-Preis. Der Aufbau einer Lieferkette mit tatsächlichen, verifizierten Emissionsdaten ist damit nicht nur Pflicht, sondern wirtschaftlich geboten.
Zugelassener CBAM-Anmelder und die Zertifikate
Ab dem 1. Januar 2026 darf nur ein zugelassener CBAM-Anmelder CBAM-Waren in die EU einführen. In Deutschland erteilt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt diesen Status — der Antrag läuft über das CBAM-Register. Voraussetzungen sind unter anderem die finanzielle Leistungsfähigkeit und keine schwerwiegenden Zoll- oder Steuerverstöße in den letzten fünf Jahren. Der Status gilt EU-weit.
CBAM-Zertifikate sind keine ETS-Zertifikate
Der Preis ist zwar an den EU-ETS gekoppelt (bei z. B. 70 EUR/t ETS kostet ein CBAM-Zertifikat 70 EUR), aber CBAM-Zertifikate sind nicht handelbar. Es gibt keinen Sekundärmarkt: Sie werden nur bei den nationalen Behörden gekauft, nur zur Abgabe gegenüber der Behörde verwendet — und können nicht weiterverkauft, gehortet oder spekulativ gehandelt werden. Nicht genutzte Zertifikate verfallen.
Die kostenlose Zuteilung im EU-ETS für die betroffenen Sektoren läuft parallel ab 2026 schrittweise aus und entfällt ab 2034 vollständig. Ein CBAM-Faktor in der Zuteilungsberechnung sorgt dafür, dass der Wegfall der freien Zuteilung und die CBAM-Belastung synchron verlaufen — und eine Doppelbelastung vermieden wird. Auch bereits im Herkunftsland gezahlte CO2-Preise können angerechnet werden.
Die 50-Tonnen-Schwelle: Entlastung durch das Omnibus-Paket
De-minimis-Schwelle: 50 Tonnen pro Jahr
Die wichtigste Erleichterung des Omnibus-Pakets: Wer weniger als 50 Tonnen Nettoimportmasse pro Jahr an CBAM-Waren importiert (kumulativ über Eisen/Stahl, Aluminium, Düngemittel und Zement), ist vollständig von allen CBAM-Pflichten befreit — kein Anmelderstatus, keine Zertifikate, keine Deklaration.
Die EU-Kommission schätzt, dass das rund 90 Prozent der Unternehmen entlastet — während weiterhin über 99 Prozent der Emissionen erfasst bleiben.
Zwei Fallstricke: Erstens muss die Befreiung in der Zollanmeldung aktiv angegeben werden — sie gilt nicht automatisch. Zweitens ist es eine harte Grenze: Wer die 50 Tonnen auch nur knapp überschreitet, muss für alle Importe des betreffenden Jahres vollständig nachweisen. Die Schwelle ist deshalb kein Grund, das Thema zu ignorieren — sondern ein Grund, die eigene Importmasse präzise zu kennen.
Schnittstellen zu Ihren Managementsystemen
CBAM steht nicht isoliert. Wer bereits ein Umwelt- oder Energiemanagementsystem betreibt, kann auf vorhandene Strukturen aufsetzen, statt alles neu zu bauen.
| Standard | Was er liefert | CBAM-Nutzen |
|---|---|---|
| ISO 14064-1 | THG-Bilanz auf Organisationsebene | Methodik und Datenstrukturen für die Scope-1- und Scope-2-Erfassung |
| ISO 14067 | Product Carbon Footprint (PCF) | Direkte Schnittmenge zu den eingebetteten Emissionen — PCF-Daten lassen sich adaptieren |
| ISO 50001 | Energiemanagement, Verbrauchsdaten | Direkter Input für die Berechnung indirekter Emissionen (Scope 2) |
| CSRD / ESRS E1 | Berichtspflicht Scope 1/2/3 | Lieferketten-CO2-Daten überschneiden sich mit CBAM-Anforderungen — Synergien nutzbar |
Die größte praktische Hürde ist die Beschaffung verlässlicher Emissionsdaten von Lieferanten in Drittländern. Anders als EU-Lieferanten sind Hersteller in Ländern ohne CO2-Bepreisung oft nicht auf solche Anfragen vorbereitet. Genau dieselbe Lieferketten-Datenlogik kennen Sie bereits aus der EU-Batterieverordnung: Wer CO2-Daten, Materialherkunft und Nachweise nicht systematisch von seinen Lieferanten einfordert, steht am Ende ohne belastbare Datenbasis da.
Was Unternehmen jetzt konkret tun müssen — in sieben Schritten
Die Zeit bis zur vollen Wirksamkeit ist knapp. Diese sieben Schritte strukturieren den Einstieg — gleichermaßen für Importeure und verarbeitende Betriebe.
- Betroffenheitsprüfung. Liste aller Importwaren mit CN-Codes aus dem ERP- oder Zollsystem ziehen und mit Anhang I der VO 2023/956 abgleichen. Ergebnis dokumentieren — auch für spätere DEHSt-Prüfungen.
- De-minimis-Prüfung. Jährliche Nettoimportmasse aller CBAM-Waren summieren. Unter 50 Tonnen? Dann befreit — aber Befreiung in der Zollanmeldung vermerken. Knapp darüber? Dann volle Nachweispflicht für das ganze Jahr.
- Lieferantendaten anfordern. Installationsdaten, Produktionsroute, direkte und indirekte Emissionen pro Tonne, ggf. Nachweis gezahlter CO2-Preise. Standardisierte Abfrage mit Frist — viele Drittland-Hersteller brauchen Monate für die Datenzusammenstellung.
- Anmelderstatus beantragen. Antrag auf Zulassung als CBAM-Anmelder bei der DEHSt — rechtzeitig vor dem ersten CBAM-Import 2026. Nachweise zu finanzieller Leistungsfähigkeit und steuerlicher Zuverlässigkeit vorbereiten.
- Interne Prozesse aufsetzen. CBAM betrifft Einkauf (Lieferantenauswahl, Verträge), Zoll (CN-Code-Prüfung), QM/Compliance (Emissionsdaten, Verifizierung, Berichtswesen) und Finanzen (Zertifikatsbudget). Abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe und einen CBAM-Verantwortlichen benennen.
- Übergangs-Quartalsberichte prüfen. Wurden Q4 2023 bis Q4 2025 fristgerecht eingereicht? Der letzte (Q4 2025) ist bis 31. Januar 2026 fällig. Fehlende Berichte umgehend nachreichen — die DEHSt kann sanktionieren.
- Definitive Phase vorbereiten. Zertifikatsbudget auf Basis der Importmengen und ETS-Preisprognosen kalkulieren, akkreditierte Prüfstelle für die Verifizierung identifizieren, IT-Anbindung ans CBAM-Portal sicherstellen, betroffene Abteilungen schulen.
Häufige Fragen zum CBAM
Ist CBAM ein Zoll oder eine Steuer?
Weder noch. CBAM ist ein Grenzausgleichsmechanismus auf Basis eines Zertifikatsystems. Er bemisst sich an den eingebetteten CO2-Emissionen, nicht am Warenwert (wie ein Zoll), und die Einnahmen sind zweckgebunden statt im allgemeinen Staatshaushalt (wie eine Steuer).
Müssen auch Kleinstimporteure CBAM-Pflichten erfüllen?
Seit dem Omnibus-Paket gilt eine De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen Nettoimportmasse pro Jahr (kumulativ über Eisen/Stahl, Aluminium, Düngemittel und Zement). Wer darunter bleibt, ist vollständig befreit — muss die Befreiung aber in der Zollanmeldung vermerken.
Kann ich CBAM-Zertifikate an der Börse handeln?
Nein. CBAM-Zertifikate sind nicht an Sekundärmärkten handelbar. Sie werden ausschließlich bei den nationalen Behörden gekauft und nur zur Abgabe gegenüber der Behörde verwendet. Anders als EU-ETS-Berechtigungen gibt es keinen Markt und keine Spekulationsmöglichkeit.
Was, wenn mein Lieferant keine Emissionsdaten liefert?
Dann können Sie auf Standardwerte (Default Values) der EU-Kommission zurückgreifen. Diese sind jedoch mit Aufschlägen von 10 % (2026), 20 % (2027) und 30 % (ab 2028) versehen, was Ihre Kosten erhöht. Es ist wirtschaftlich sinnvoll, Lieferanten frühzeitig vertraglich zur Datenlieferung zu verpflichten.
Ab wann muss ich CBAM-Zertifikate kaufen?
Der Zertifikatsverkauf startet ab Februar 2027 (verschoben durch das Omnibus-Paket). Die erste Abgabe für das Importjahr 2026 ist bis 30. September 2027 fällig. Im Jahr 2026 müssen noch keine Zertifikate gekauft werden — wohl aber muss der Anmelderstatus vorliegen.
Welche Sektoren sind betroffen?
Ausschließlich sechs Sektoren: Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff — inklusive nachgelagerter Produkte wie Schrauben, Profile und Konstruktionsteile. Chemikalien oder Kunststoffe sind derzeit nicht erfasst, eine Ausweitung wird politisch diskutiert.
Wie hilft mir mein ISO-50001-System beim CBAM?
Ihr ISO-50001-System liefert Energieverbrauchsdaten, die als Input für die Berechnung indirekter Emissionen (Scope 2) dienen. Die erfassten Stromverbräuche lassen sich mit länderspezifischen Emissionsfaktoren in CO2-Werte umrechnen — ein bestehendes Energiemanagementsystem reduziert den CBAM-Datenaufwand erheblich.
Welche Sanktionen drohen bei Nichtbeachtung?
Die Mitgliedstaaten legen wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen fest. In Deutschland kann die DEHSt Bußgelder verhängen. Bei fehlenden Quartalsberichten in der Übergangsphase drohen Sanktionen pro nicht gemeldeter Tonne CO2; in der definitiven Phase zusätzlich der Verlust des Anmelderstatus und die Untersagung weiterer Importe.
Fazit
CBAM ist die nächste große EU-Regulierung nach CSRD und Batterieverordnung — und sie folgt derselben Logik: Wer importiert, muss die CO2-Geschichte seiner Lieferkette kennen und nachweisen können.
Die Übergangsphase war Papierkram. Ab 2027 wird daraus echtes Geld. Die 50-Tonnen-Schwelle nimmt viele kleine Importeure heraus — aber wer darüber liegt, braucht jetzt belastbare Emissionsdaten aus der Lieferkette, einen Anmelderstatus und interne Prozesse über Einkauf, Zoll, Compliance und Finanzen hinweg.
Die gute Nachricht für QM-Organisationen: Wer ISO 50001, ISO 14064 oder CSRD bereits lebt, hat die halbe Arbeit getan. CBAM ist kein Parallelsystem — es ist eine weitere Anforderung an dieselben CO2- und Lieferkettendaten. Wer jetzt anfängt, integriert sie. Wer wartet, baut sie unter Zeitdruck.
CBAM: Die Kernaussagen
- ✅ Rechtsgrundlage: VO (EU) 2023/956, angepasst durch das Omnibus-Paket (VO 2025/2083)
- ✅ Kein Zoll, keine Steuer: ein Grenzausgleich über nicht-handelbare Zertifikate, ETS-Preis-gekoppelt
- ✅ Sechs Sektoren: Eisen/Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom, Wasserstoff — inkl. Schrauben, Profile, Bauteile
- ✅ Zeitplan: Anmelderstatus ab 2026, Zertifikatskauf ab Feb 2027, erste Abgabe bis 30.09.2027
- ✅ De-minimis: unter 50 t/Jahr vollständig befreit (entlastet ~90 % der Unternehmen)
- ✅ Default-Values-Malus: 10 % → 20 % → 30 % — echte Lieferantendaten lohnen sich
- ✅ Synergien: ISO 50001, ISO 14064, ISO 14067 und CSRD/ESRS E1 liefern die Datenbasis
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