Bei einer EMAS Beratung wird Unternehmen bei der Einführung oder Überarbeitung eines Umweltmanagementsystems nach den EMAS-Vorschriften geholfen. EMAS bedeutet „Eco-Management and Audit Scheme” und wurde von der Europäischen Union entwickelt, um die Umweltleistung im Unternehmen jeder Art und Größe zu verbessern.
Für die Optimierung der Umweltleistung und die EMAS-Registrierung muss ein Umweltmanagementsystem (UMS) nach EMAS im Unternehmen eingeführt und dieses sowohl intern als auch extern von einem qualifizierten Auditor geprüft werden lassen.
Bei unserer Beratung helfen wir Ihnen bei der Einführung bzw. Optimierung des Umweltmanagementsystems nach EMAS, bei der internen Umweltbetriebsprüfung und der Vorbereitung auf das externe Audit für die EMAS-Registrierung.
Der Ablauf unserer EMAS Beratung besteht aus einer Gap Analyse in Ihrem Unternehmen, der Einführung oder Optimierung des Umweltmanagementsystems nach EMAS, der internen Umweltbetriebsprüfung sowie der Vorbereitung auf die EMAS-Umweltprüfung.
Bei der sogenannten Gap Analyse prüfen wir den IST-Zustand bezüglich der aktuellen Umweltleistung in Ihrem Unternehmen. Dabei analysieren und bewerten wir die betrieblichen Umweltauswirkungen. Gleichzeitig überprüfen wir, welche Anforderungen der EMAS in Ihrem Unternehmen bereits erfüllt sind und welche noch zu erfüllen sind.
Für die Gap Analyse werden von uns Kennzahlen und Dokumentationen zur Umweltbilanz, wie beispielsweise Abfall- oder Wasserbilanzen angesehen. Daraus ergibt sich ein von uns erstellter Beratungsbericht über die noch zu ergreifenden Maßnahmen, inklusive des Beratungsumfangs.
Für die Einführung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS erstellen wir für Sie relevante Management-Dokumente gemäß EMAS unter Berücksichtigung Ihres Corporate Designs. Aus diesen Management-Dokumenten fertigen wir ein Umweltmanagement-Handbuch (UMH) für Ihr Unternehmen an.
Dabei ist es wichtig, gemeinsam mit Ihnen die Umweltpolitik im Unternehmen zu bestimmen und ein Umweltprogramm zu erarbeiten. Eine Umweltpolitik muss eine ständige Verbesserung der Umwelteinwirkungen, die Vermeidung von Umweltbelastungen und die Formulierung von Umweltzielen gewährleisten. Außerdem muss eine EMAS-Umwelterklärung über die Umweltauswirkungen erstellt werden.
Die in der Gap Analyse festgestellten Maßnahmen werden wir nun gemeinsam mit Ihnen in Ihrem Unternehmen umsetzen und gleichzeitig Ihre Mitarbeiter hinsichtlich umweltrelevanter Themen schulen. Die Schulung Ihres Teams hat den Vorteil, dass das UMS stets eigenständig verbessert und erweitert werden kann.
Wurden alle Maßnahmen für die vollständige Übereinstimmung mit den EMAS-Vorschriften ergriffen, wird eine interne Umweltbetriebsprüfung gemäß dem Umweltprogramm durchgeführt. Dies geschieht durch einen unabhängigen Auditor bzw. Umweltgutachter, um einen Blick von Außen zu gewährleisten.
Die interne Umweltbetriebsprüfung gilt als Effektivitätsprüfung des fertiggestellten Umweltmanagementsystems nach EMAS und ist eine umweltbezogene Bestandsaufnahme vor dem externen Audit zur EMAS-Registrierung.
Nach der Umweltbetriebsprüfung wird Ihnen vom Auditor ein Feedback zu möglichen Verbesserungen oder Schwachstellen im Managementsystem sowie dem Nachkommen von Umweltrechtsvorschriften gegeben. Eine interne Umweltbetriebsprüfung sollte mindestens einmal im Jahr stattfinden.
Sollten Schwachstellen oder Verbesserungspotenziale bei der internen Umweltbetriebsprüfung festgestellt worden sein, helfen wir Ihnen bei der Beseitigung dieser. Wir unterstützen Sie ebenfalls bei der Anmeldung für die EMAS-Registrierung und stehen Ihnen im gesamten Prozess als Ansprechpartner zur Seite.
Bei der EMAS-Umweltprüfung werden die Umwelterklärung und Management-Dokumente von einem unabhängigen und staatlichen zugelassenen Umweltgutachter überprüft. Hat der Gutachter Ihre Umwelterklärung validiert, erfolgt die offizielle Registrierung Ihres Unternehmens bei EMAS.
In einem nächsten Schritt beantragen Sie die Eintragung in das EMAS-Register bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer. Das EMAS-Logo darf nach erfolgreicher Registrierung zu Marketingzwecken und mit Angabe der gültigen Registrierungsnummer (Artikel 10, Absatz 1) genutzt werden. Das Logo darf jedoch nicht auf betrieblichen Produkten oder Verpackungen (Artikel 10, Absatz 4a) zu sehen sein.
Nach drei Jahren kann die Registrierung nach erneuter Prüfung verlängert werden. Handelt es sich um ein kleines Unternehmen, kann eine Verlängerung der Registrierung gemäß Artikel 7, Absatz 1 erst nach 4 Jahren auf Antrag geschehen.
Die Vorteile unserer EMAS Beratung sind die professionelle Unterstützung von Experten zum verbesserten Umweltmanagement sowie die Vermeidung einer Betriebsblindheit aufgrund unserer unabhängigen Berater.
Unsere Berater bieten Ihnen eine jahrelange Erfahrung bei der Einführung und Optimierung von Umweltmanagementsystemen nach EMAS und können Sie bei einer kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung in Ihrem Unternehmen unterstützen.
Der Vorteil einer EMAS-Registrierung ist, dass es in allen Branchen und Unternehmensgrößen zu implementieren ist, die nötige Rechtssicherheit in Ihrem Unternehmen bietet und betriebliche Kosten einsparen kann. Darüber hinaus ermöglicht es einen Immissionsschutz- und abfallrechtliche Überwachungserleichterungen gemäß EMASPrivilegV.
Der Unterschied zwischen EMAS und der ISO 14001 liegt unter anderem im Geltungsbereich, da die EMAS europaweit und die ISO 14001 weltweit gilt. Darüber hinaus ist das externe Audit bei der ISO 14001 eine Zertifizierung und bei der EMAS eine Registrierung bzw. Validierung nach EMAS.
Das externe Audit muss bei EMAS durch einen zugelassenen Umweltgutachter durchgeführt werden, während die externe Zertifizierung bei ISO 14001 von einer Zeritizfierungsgesellschaft ausgeführt wird. Als Nachweis für das externe Audit erhält das Unternehmen eine EMAS-Registrierung und einen Eintrag in das EMAS Registern bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Bei der ISO 14001 Zertifizierung wird als Nachweis ein ISO 14001 Zertifikat ausgehändigt.
Für ein erfolgreiches externes Audit muss bei der EMAS eine Umwelterklärung öffentlich zur Verfügung gestellt werden, bei der ISO 14001 muss jedoch lediglich die Umweltpolitik des Unternehmens veröffentlicht werden. Im Gegensatz zur ISO 14001 gibt es bei der Implementierung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS ebenfalls Steuererleichterung und einen Zugang zu staatlichen Förderungen.
Bei Interesse an einer EMAS Beratung kontaktieren Sie uns gerne über das unten stehende Kontaktformular. Wir freuen uns auf eine baldige Zusammenarbeit.