Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die europäische Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten. Sie regelt, wie Unternehmen personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeiten dürfen. Sie gilt seit Mai 2018 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und verpflichtet Unternehmen zu Transparenz, Datensicherheit und zur Wahrung der Betroffenenrechte.
Definition
Die DSGVO ist eine unmittelbar geltende EU-Verordnung, die den Umgang mit personenbezogenen Daten vereinheitlicht. Sie gilt für jede Verarbeitung personenbezogener Daten, auch in KMU. Zentrale Grundsätze sind Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung und Integrität. Unternehmen müssen eine Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung nachweisen, Betroffene informieren und deren Rechte wie Auskunft, Berichtigung und Löschung gewährleisten. Verantwortliche müssen ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen und geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen treffen. Bei Verstößen drohen erhebliche Bußgelder. Die DSGVO verlangt zudem unter bestimmten Voraussetzungen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sowie eine Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko.
Praxisbezug
Ein Dienstleistungsunternehmen verarbeitet Kundendaten in einem CRM-System. Nach der DSGVO muss es die Kunden über die Verarbeitung informieren, eine Rechtsgrundlage nachweisen und ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen. Bei einem Datenleck muss es die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden informieren. Das Unternehmen bestellt einen externen Datenschutzbeauftragten und schult die Mitarbeiter im Umgang mit personenbezogenen Daten.
Normbezug
Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), insbesondere Artikel 5, 30 und 32