Die NIS2-Richtlinie ist die europäische Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit von Netz- und Informationssystemen. Sie verpflichtet betroffene Unternehmen zu umfassenden Risikomanagementmaßnahmen, Meldepflichten und Führungsverantwortung. Sie wird in Deutschland durch das NIS2-Umsetzungsgesetz in nationales Recht überführt.
Definition
Die NIS2-Richtlinie ist die überarbeitete EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit. Sie ersetzt die erste NIS-Richtlinie und erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen erheblich. Betroffen sind viele mittlere und größere Unternehmen aus kritischen Sektoren wie Energie, Transport, Gesundheit, IKT und auch der verarbeitenden Industrie. Die Richtlinie verlangt ein umfassendes Risikomanagement für die Cybersicherheit, einschließlich Zugriffskontrolle, Incident Response, Lieferkettensicherheit und Schulungen. Unternehmen müssen Sicherheitsvorfälle melden, und die Geschäftsleitung trägt die Verantwortung. In Deutschland wird die Richtlinie durch das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) umgesetzt, das Pflichten, Registrierung und Bußgelder konkretisiert. Die Einhaltung ist für betroffene Unternehmen verpflichtend.
Praxisbezug
Ein mittelständisches Unternehmen der verarbeitenden Industrie prüft, ob es unter die NIS2-Richtlinie fällt. Da es die Größenkriterien erfüllt und als wichtiges Unternehmen eingestuft wird, muss es ein Cybersicherheits-Risikomanagement einführen. Es registriert sich bei der zuständigen Behörde, benennt einen Verantwortlichen und implementiert Maßnahmen zur Erkennung und Meldung von Sicherheitsvorfällen.
Normbezug
Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2); NIS2UmsuCG