Glossar-Begriff · KI & Digitalisierung

EU-Maschinenverordnung

Kurz:

Die EU-Maschinenverordnung (Verordnung (EU) 2023/1230) ersetzt die Maschinenrichtlinie und gilt ab Januar 2027 unmittelbar in allen EU-Staaten. Sie erweitert den Anwendungsbereich auf Software als Sicherheitsbauteil, KI-basierte Sicherheitsfunktionen und Cybersicherheit.

Definition

Die EU-Maschinenverordnung ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und gilt ab dem 20. Januar 2027 ohne Übergangsfrist unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Als Verordnung ist sie nicht auf nationale Umsetzung angewiesen. Sie erweitert den Anwendungsbereich deutlich: Software, die Sicherheitsfunktionen übernimmt, fällt in den Geltungsbereich, KI-basierte Sicherheitskomponenten werden als Hochrisiko eingestuft, und die Cybersicherheit von Maschinen wird explizit adressiert, etwa der Schutz vor Korrumpierung. Wesentliche Veränderungen an einer Maschine können den Betreiber rechtlich zum Hersteller mit voller Konformitätsbewertungspflicht machen. Die digitale Betriebsanleitung wird zulässig. Für Hersteller und Betreiber bedeutet dies eine frühzeitige Anpassung von Entwicklung, Dokumentation und Konformitätsbewertung.

Praxisbezug

Ein Maschinenbauer prüft seine Produktpalette auf KI-basierte Sicherheitsfunktionen und Software-Anteile. Er aktualisiert seine Risikobeurteilung nach ISO 12100, ergänzt die Cybersicherheitsbetrachtung und bereitet die digitale Betriebsanleitung vor, um ab 2027 konform zu sein.

Normbezug

Verordnung (EU) 2023/1230 (Maschinenverordnung); ISO 12100

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