Die Gefährdungsbeurteilung ist das systematische, gesetzlich vorgeschriebene Verfahren, mit dem der Arbeitgeber Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit ermittelt, bewertet und daraus geeignete Schutzmaßnahmen ableitet. Sie bildet die Grundlage aller Arbeitsschutzmaßnahmen und muss regelmäßig und bei Veränderungen aktualisiert werden.
Definition
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Der Arbeitgeber ermittelt dabei systematisch, welche Gefährdungen die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit treffen können, bewertet deren Bedeutung und leitet geeignete Maßnahmen zur Beseitigung oder Reduzierung ab. Sie umfasst physische, chemische, biologische und psychische Belastungen sowie Gefährdungen durch Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung und Arbeitsorganisation. Die Beurteilung muss dokumentiert, regelmäßig überprüft und bei wesentlichen Veränderungen aktualisiert werden. Das Ergebnis dient als Grundlage für Schutzmaßnahmen, Unterweisungen, Betriebsanweisungen und die arbeitsmedizinische Vorsorge. Sie ist zugleich ein Element von Managementsystemen nach ISO 45001 und sollte in den kontinuierlichen Verbesserungsprozess eingebunden sein.
Praxisbezug
Ein mittelständischer Maschinenbauer erfasst für jeden Arbeitsplatz die Gefährdungen, etwa durch rotierende Teile, Lärm oder Heben schwerer Lasten. Aus der Bewertung leitet er konkrete Maßnahmen ab, etwa Schutzverkleidungen, Gehörschutz oder Hebehilfen, und dokumentiert sie nachvollziehbar für die Prüfung durch die Berufsgenossenschaft.
Normbezug
ArbSchG §5, BetrSichV §3, GefStoffV §6, ISO 45001:2018 Kl. 6.1.2