CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ist der CO2-Grenzausgleich der EU für Importe energieintensiver Güter wie Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Importeure müssen die im Produkt enthaltenen Emissionen melden und Zertifikate erwerben.
Definition
CBAM ist ein EU-Instrument zur CO2-Bepreisung von Importen energieintensiver Güter. Ziel ist es, Carbon Leakage zu verhindern, also die Verlagerung emissionsintensiver Produktion in Länder ohne vergleichbare CO2-Bepreisung. Betroffen sind zunächst Importe von Stahl, Zement, Aluminium, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff. Importeure müssen die in den Produkten enthaltenen Treibhausgasemissionen ermitteln, melden und ab 2026 CBAM-Zertifikate erwerben, deren Preis an den EU-Emissionshandel gekoppelt ist. Nach einer Übergangsphase mit reiner Meldepflicht gilt ab 2026 die volle finanzielle Verpflichtung. Für betroffene Unternehmen bedeutet CBAM einen erheblichen Dokumentations- und Datenbeschaffungsaufwand entlang der Lieferkette.
Praxisbezug
Ein Stahlhändler importiert Stahl aus einem Drittland. Er registriert sich als CBAM-Meldepflichtiger, fordert von seinem Lieferanten die Emissionsdaten des Werks an und meldet die enthaltenen Emissionen quartalsweise. Ab 2026 kalkuliert er die Kosten für CBAM-Zertifikate in seine Preise ein.
Normbezug
Verordnung (EU) 2023/956 (CBAM)