Glossar-Kategorie

Nachhaltigkeit & ESG

Von CSRD bis Taxonomie — alle Begriffe rund um Nachhaltigkeitsberichterstattung, ESG und Sorgfaltspflichten.

10 Begriffe

CSRD

Kurz: Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist die EU-Richtlinie zur verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie verpflichtet große Unternehmen, Nachhaltigkeitsinformationen nach den ESRS-Standards im Lagebericht offenzulegen. Die Berichte unterliegen einer externen Prüfung. Seit der Omnibus-Änderung von 2026 greift sie erst ab 450 Mio. € Umsatz und 1.000 Beschäftigten zugleich.

Definition

Die CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) ersetzt die frühere nichtfinanzielle Berichterstattung und erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich. Die Berichterstattung erfolgt nach den Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) und umfasst die Themen Umwelt, Soziales und Governance. Zentrales Prinzip ist die doppelte Wesentlichkeit: Unternehmen berichten sowohl, wie sie auf Umwelt und Gesellschaft wirken, als auch, wie Nachhaltigkeitsfaktoren ihr Geschäft beeinflussen. Auch nicht direkt verpflichtete KMU erhalten über Lieferketten und Kundenanfragen mittelbare Anforderungen. Mit der Omnibus-Änderung durch die Richtlinie (EU) 2026/470 vom 24.02.2026 sind nur noch Unternehmen berichtspflichtig, die kumulativ über 450 Mio. € Umsatz und über 1.000 Beschäftigte aufweisen; die frühere Staffelung nach Wellen entfällt, kapitalmarktorientierte KMU sind aus dem Anwendungsbereich herausgefallen.

Praxisbezug

Ein Zulieferer eines CSRD-pflichtigen Konzerns wird aufgefordert, Daten zu Emissionen, Energieverbrauch und Belegschaft im ESRS-Format zu liefern. Er richtet eine Datenerfassung ein und bindet die Kennzahlen in sein Managementsystem ein, um die Anfragen seines Kunden zuverlässig zu beantworten.

Normbezug

Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD); Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 (ESRS)

ESRS

Kurz: Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind die verbindlichen Berichtsstandards, nach denen CSRD-pflichtige Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen. Sie umfassen Querschnitts-, Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards mit konkreten Datenpunkten und Kennzahlen.

Definition

Die ESRS legen fest, welche Nachhaltigkeitsinformationen Unternehmen nach der CSRD berichten müssen. Der Standardsatz umfasst zwei sektorübergreifende Standards (allgemeine Anforderungen und Angaben), fünf Umweltstandards (Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft), vier Sozialstandards (eigene Belegschaft, Wertschöpfungskette, Gemeinschaften, Verbraucher) und einen Governance-Standard. Grundlage ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die bestimmt, welche Themen für das Unternehmen berichtspflichtig sind. Die Standards verlangen konkrete Datenpunkte, Kennzahlen, Ziele und Maßnahmen. Die Angaben werden extern mit begrenzter, später hinreichender Sicherheit geprüft.

Praxisbezug

Ein Maschinenbauer analysiert in einer Wesentlichkeitsanalyse, welche ESRS-Themen für ihn relevant sind. Er erfasst die erforderlichen Datenpunkte zu Klimawandel und eigener Belegschaft und dokumentiert die Methodik, damit der Wirtschaftsprüfer die Angaben prüfen kann.

Normbezug

Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 (ESRS); CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464)

Doppelte Wesentlichkeit

Kurz: Die doppelte Wesentlichkeit (Double Materiality) ist das zentrale Bewertungsprinzip der CSRD/ESRS. Unternehmen bewerten sowohl ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft (Inside-Out) als auch die finanziellen Risiken und Chancen durch Nachhaltigkeitsfaktoren (Outside-In).

Definition

Die doppelte Wesentlichkeit verlangt zwei Betrachtungsrichtungen: Die Wirkungswesentlichkeit (Inside-Out) erfasst, wie das Unternehmen auf Mensch und Umwelt wirkt. Die finanzielle Wesentlichkeit (Outside-In) erfasst, wie Nachhaltigkeitsthemen die finanzielle Lage, Ertragslage und den Unternehmenswert beeinflussen. Ein Thema gilt als wesentlich, wenn es in einer oder beiden Richtungen wesentlich ist. Die Analyse bestimmt, welche ESRS-Standards und Datenpunkte berichtet werden müssen. Sie muss dokumentiert, nachvollziehbar und regelmäßig aktualisiert werden. Dieses Konzept unterscheidet die CSRD von älteren Ansätzen, die primär die Wirkung des Unternehmens nach außen betrachteten.

Praxisbezug

Ein Kunststoffverarbeiter bewertet das Thema Klimawandel doppelt: Seine Produktion verursacht Emissionen (Inside-Out), und steigende CO2-Preise sowie Extremwetter belasten seine Kosten und Lieferkette (Outside-In). Beide Perspektiven machen das Thema wesentlich und berichtspflichtig.

Normbezug

CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464); ESRS 1

GRI Standards

Kurz: Die GRI Standards (Global Reporting Initiative) sind das weltweit am häufigsten genutzte Rahmenwerk für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das modulare System umfasst Universal-, Themen- und Sektorstandards und ist mit den ESRS kompatibel.

Definition

Die GRI Standards bieten ein modulares System für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Universal Standards (GRI 1, 2, 3) legen Grundlagen, allgemeine Angaben und die Bestimmung wesentlicher Themen fest. Themenbezogene Standards decken Umwelt, Soziales und Wirtschaft ab, sektorspezifische Standards ergänzen branchenspezifische Anforderungen. Die Berichterstattung folgt dem Prinzip der Wesentlichkeit und fokussiert die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen des Unternehmens. Die GRI Standards sind freiwillig, werden aber von vielen Unternehmen genutzt und sind mit den ESRS sowie anderen Rahmenwerken kompatibel. Für KMU bietet GRI einen pragmatischen Einstieg in die strukturierte Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Praxisbezug

Ein mittelständisches Unternehmen erstellt seinen ersten freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht nach GRI, um eine Kundenanfrage zu beantworten. Es bestimmt seine wesentlichen Themen, erhebt Kennzahlen zu Energie, Emissionen und Beschäftigten und veröffentlicht den Bericht auf seiner Website.

Normbezug

GRI Standards (GRI 1, GRI 2, GRI 3); kompatibel mit ESRS/CSRD

Taxonomie-Verordnung

Kurz: Die EU-Taxonomie-Verordnung klassifiziert, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten. Unternehmen müssen offenlegen, welcher Anteil ihrer Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben auf taxonomiefähige und taxonomiekonforme Tätigkeiten entfällt.

Definition

Die Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 definiert sechs Umweltziele, darunter Klimaschutz, Klimaanpassung, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung und Biodiversität. Eine Tätigkeit gilt als ökologisch nachhaltig, wenn sie zu mindestens einem Umweltziel wesentlich beiträgt, kein anderes Ziel wesentlich beeinträchtigt und soziale Mindeststandards einhält. Berichtspflichtige Unternehmen müssen den Anteil ihrer Umsätze, Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) an taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Tätigkeiten offenlegen. Die Verordnung schafft eine einheitliche Sprache für nachhaltige Finanzprodukte und lenkt Kapitalflüsse in ökologisch nachhaltige Aktivitäten. Sie ist eng mit CSRD und SFDR verknüpft.

Praxisbezug

Ein produzierendes Unternehmen prüft, ob seine energieeffiziente Fertigungslinie als taxonomiekonform gilt. Es dokumentiert den wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz, den Nachweis, dass keine anderen Umweltziele beeinträchtigt werden, und meldet den entsprechenden Investitionsanteil im Lagebericht.

Normbezug

Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie); delegierte Rechtsakte zu den Umweltzielen

CSDDD

Kurz: Die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) ist die EU-Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt in der Wertschöpfungskette. Sie ergänzt das deutsche LkSG auf europäischer Ebene. Nach der Omnibus-Änderung von 2026 erfasst sie nur Unternehmen mit über 5.000 Beschäftigten und über 1,5 Mrd. € Nettoumsatz zugleich; die Umsetzungsfrist endet am 26.07.2028, angewendet wird sie einheitlich ab dem 26.07.2029.

Definition

Die CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760) verpflichtet große Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Wertschöpfungskette zu erfüllen. Kernpflichten sind die Integration der Sorgfalt in Unternehmenspolitiken, die Identifizierung und Bewertung nachteiliger Auswirkungen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Einbindung von Stakeholdern, ein Beschwerdeverfahren sowie die öffentliche Berichterstattung. Die Richtlinie sieht Aufsichtsmaßnahmen mit Bußgeldern vor; das ursprünglich vorgesehene EU-einheitliche Zivilhaftungsregime wurde mit der Omnibus-Änderung von 2026 gestrichen, ebenso die Staffelung nach Unternehmensgröße. Sie ergänzt beziehungsweise löst nationale Regelungen wie das deutsche LkSG ab. Für Zulieferer entstehen mittelbare Anforderungen über die Zusicherungskaskade ihrer Kunden.

Praxisbezug

Ein Automobilzulieferer erhält von einem CSDDD-pflichtigen OEM die Anforderung, seine Sorgfaltspflichten nachzuweisen. Er richtet ein Risikomanagement für Menschenrechte ein, dokumentiert Präventionsmaßnahmen und richtet einen Beschwerdekanal ein, um die Zusicherung gegenüber dem Kunden abzugeben.

Normbezug

Richtlinie (EU) 2024/1760 (CSDDD); Bezug zum LkSG

LkSG

Kurz: Das LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) ist das deutsche Gesetz zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten für Menschenrechte in Lieferketten. Es verpflichtet Unternehmen ab bestimmter Größe zu Risikoanalyse, Prävention, Abhilfe, Beschwerdeverfahren und Berichterstattung.

Definition

Das LkSG verpflichtet Unternehmen mit in der Regel mindestens 1.000 Beschäftigten im Inland, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Die Pflichten umfassen die Einrichtung eines Risikomanagements, die Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit, regelmäßige und anlassbezogene Risikoanalysen, eine Grundsatzerklärung, Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern, Abhilfemaßnahmen, ein Beschwerdeverfahren sowie Dokumentation und Berichterstattung. Der jährliche Bericht ist spätestens vier Monate nach Geschäftsjahresende zu veröffentlichen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht die Einhaltung. Das LkSG wird durch die europäische CSDDD ergänzt und perspektivisch angeglichen.

Praxisbezug

Ein Zulieferer mit über 1.000 Beschäftigten benennt einen Menschenrechtsbeauftragten, führt jährlich eine Risikoanalyse seiner unmittelbaren Zulieferer durch und verankert einen Verhaltenskodex in den Einkaufsbedingungen. Die Ergebnisse dokumentiert er. Die früher jährlich fällige Veröffentlichung des Berichts prüft das BAFA seit Oktober 2025 nicht mehr; ein Änderungsgesetz dazu ist im parlamentarischen Verfahren.

Normbezug

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), §§ 3–10

EcoVadis

Kurz: EcoVadis ist eine Bewertungsplattform für die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen in Lieferketten. Sie bewertet die Themen Umwelt, Arbeit und Menschenrechte, Ethik sowie nachhaltige Beschaffung und vergibt Medaillen von Bronze bis Platin.

Definition

EcoVadis bewertet die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen anhand von vier Themenfeldern: Umwelt, Arbeit und Menschenrechte, Ethik sowie nachhaltige Beschaffung. Die Bewertung basiert auf einem Fragebogen, den das Unternehmen mit Belegen und Dokumenten aus seinem Managementsystem beantwortet. Das Ergebnis ist ein Score und eine Medaille (Bronze, Silber, Gold, Platin), die viele Konzernkunden von ihren Lieferanten fordern. EcoVadis ist kein offizieller Standard, aber faktisch ein verbreiteter Nachweis in der Lieferantenbewertung. Die Bewertung wird jährlich aktualisiert und honoriert ein dokumentiertes Managementsystem, konkrete Maßnahmen und transparente Ergebnisse. Ein gutes Rating erleichtert den Zugang zu Großkunden.

Praxisbezug

Ein mittelständischer Zulieferer füllt den EcoVadis-Fragebogen aus und lädt Nachweise aus seinem Umwelt- und Compliance-Management hoch. Er erreicht Silber und nutzt das Rating in Angeboten gegenüber Konzernkunden, die EcoVadis als Lieferantenkriterium fordern.

Normbezug

Kein Normbezug; Bewertungsmethodik von EcoVadis (angelehnt an GRI, UN Global Compact, ISO 26000)

CBAM

Kurz: CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ist der CO2-Grenzausgleich der EU für Importe energieintensiver Güter wie Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Importeure müssen die im Produkt enthaltenen Emissionen melden und Zertifikate erwerben.

Definition

CBAM ist ein EU-Instrument zur CO2-Bepreisung von Importen energieintensiver Güter. Ziel ist es, Carbon Leakage zu verhindern, also die Verlagerung emissionsintensiver Produktion in Länder ohne vergleichbare CO2-Bepreisung. Betroffen sind zunächst Importe von Stahl, Zement, Aluminium, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff. Importeure müssen die in den Produkten enthaltenen Treibhausgasemissionen ermitteln, melden und ab 2026 CBAM-Zertifikate erwerben, deren Preis an den EU-Emissionshandel gekoppelt ist. Nach einer Übergangsphase mit reiner Meldepflicht gilt ab 2026 die volle finanzielle Verpflichtung. Für betroffene Unternehmen bedeutet CBAM einen erheblichen Dokumentations- und Datenbeschaffungsaufwand entlang der Lieferkette.

Praxisbezug

Ein Stahlhändler importiert Stahl aus einem Drittland. Er registriert sich als CBAM-Meldepflichtiger, fordert von seinem Lieferanten die Emissionsdaten des Werks an und meldet die enthaltenen Emissionen quartalsweise. Ab 2026 kalkuliert er die Kosten für CBAM-Zertifikate in seine Preise ein.

Normbezug

Verordnung (EU) 2023/956 (CBAM)

Nachhaltigkeitsbericht

Kurz: Der Nachhaltigkeitsbericht legt offen, wie ein Unternehmen mit Umwelt, Sozialem und Governance umgeht. Er dokumentiert wesentliche Themen, Kennzahlen, Ziele und Maßnahmen und kann freiwillig (etwa nach GRI) oder gesetzlich verpflichtend (nach CSRD/ESRS) erstellt werden.

Definition

Der Nachhaltigkeitsbericht ist ein strukturiertes Dokument zur Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens. Er umfasst typischerweise die Themen Umwelt (Emissionen, Energie, Abfall), Soziales (Beschäftigte, Arbeitssicherheit, Menschenrechte) und Governance (Führung, Compliance, Ethik). Grundlage sind anerkannte Rahmenwerke wie die GRI Standards oder die ESRS. Wesentlich ist die Bestimmung der wesentlichen Themen, zu denen Kennzahlen, Ziele und Maßnahmen berichtet werden. Nach der CSRD ist der Bericht für große Unternehmen verpflichtend, Teil des Lageberichts und unterliegt einer externen Prüfung. Freiwillige Berichte dienen Kundenanfragen, Banken und der Eigenvermarktung. Der Bericht schafft Transparenz und ermöglicht Vergleiche über die Zeit und mit anderen Unternehmen.

Praxisbezug

Ein mittelständisches Unternehmen erstellt einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht nach GRI, um die Anforderungen eines Großkunden zu erfüllen. Es erhebt Kennzahlen zu Energie, CO2-Emissionen und Beschäftigten und veröffentlicht den Bericht auf seiner Website als Grundlage für eine spätere verpflichtende Berichterstattung.

Normbezug

GRI Standards; CSRD/ESRS bei verpflichtender Berichterstattung