Eine Zielvereinbarung ist die verbindliche Festlegung messbarer Ziele für Prozesse, Funktionen oder Mitarbeiter, die mit der Qualitätspolitik im Einklang stehen. Sie macht Erwartungen konkret, terminiert und überprüfbar.
Definition
Eine Zielvereinbarung legt fest, welches Ergebnis in einem bestimmten Zeitraum erreicht werden soll. Im Qualitätsmanagement werden Qualitätsziele für relevante Funktionen, Ebenen und Prozesse vereinbart. Sie müssen im Einklang mit der Qualitätspolitik stehen, messbar sein, anwendbare Anforderungen berücksichtigen und für Konformität und Kundenzufriedenheit relevant sein. Die Ziele werden überwacht, vermittelt und bei Bedarf aktualisiert. Zur Erreichung werden Maßnahmen, Ressourcen, Verantwortliche und Termine bestimmt sowie die Bewertung der Ergebnisse festgelegt. Zielvereinbarungen können zwischen Geschäftsführung und Abteilungen oder zwischen Führungskraft und Mitarbeiter geschlossen werden. Sie schaffen Verbindlichkeit, Transparenz und eine gemeinsame Ausrichtung. Die Zielerreichung wird regelmäßig gemessen und fließt in die Managementbewertung ein. Eine gute Zielvereinbarung ist spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und terminiert.
Praxisbezug
Die Geschäftsführung eines Zerspanungsbetriebs vereinbart mit der Fertigung das Ziel, die Ausschussquote innerhalb eines Jahres von 3 auf 2 Prozent zu senken. Dafür werden Schulungen und ein neues Prüfverfahren bereitgestellt. Monatlich wird der Fortschritt gemessen und in der Managementbewertung überprüft.
Normbezug
ISO 9001:2015, Abschnitt 6.2 (Qualitätsziele und Planung zu deren Erreichung), insbesondere 6.2.1 und 6.2.2.