Glossar-Begriff · Lieferkette & Einkauf

Erstmusterprüfung

Kurz:

Die Erstmusterprüfung ist die vollständige Prüfung und Dokumentation eines ersten Musters aus der Serienfertigung zum Nachweis, dass das Produkt und der Produktionsprozess die Anforderungen des Kunden erfüllen. Sie ist Grundlage der Produkt- und Prozessgenehmigung.

Definition

Die Erstmusterprüfung (auch Erstbemusterung) wird an einem Erstmuster durchgeführt, das unter Serienbedingungen hergestellt wurde. Sie umfasst Maß-, Werkstoff- und Funktionsprüfungen sowie den Abgleich aller Zeichnungs- und Spezifikationsmerkmale. Die Ergebnisse werden in einem Erstmusterprüfbericht dokumentiert, der dem Kunden zur Freigabe vorgelegt wird. In der Automobilindustrie ist das Vorgehen über VDA 2 und AIAG PPAP geregelt, in der Luftfahrt über DIN EN 9102. Die Erstmusterprüfung weist nach, dass Fertigungsprozess, Werkzeug, Dokumentation und Prüfmittel in der Lage sind, konforme Produkte zu liefern. Sie ist damit ein zentraler Bestandteil der Produkt- und Prozessfreigabe vor Anlauf der Serie.

Praxisbezug

Ein Kunststoffspritzgießer fertigt für ein neues Bauteil ein Erstmuster aus dem Serienwerkzeug, misst alle zeichnungsrelevanten Maße und prüft Werkstoff und Funktion. Den ausgefüllten Erstmusterprüfbericht legt er dem Automobilkunden zur Freigabe vor, bevor die Serie anläuft.

Normbezug

VDA 2; AIAG PPAP; DIN EN 9102

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