Sorgfaltspflichten bezeichnen die gesetzlich und ethisch geforderten Maßnahmen eines Unternehmens, um Menschenrechts- und Umweltverletzungen in der eigenen Lieferkette zu erkennen, zu vermeiden und zu beheben. In Deutschland sind sie durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verbindlich geregelt.
Definition
Sorgfaltspflichten verlangen von Unternehmen, menschenrechts- und umweltbezogene Risiken entlang der Lieferkette aktiv zu managen. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet in Deutschland Unternehmen ab bestimmter Größe zu einer fortlaufenden Risikoanalyse, zur Festlegung angemessener Präventions- und Abhilfemaßnahmen, zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens sowie zur Dokumentation und Berichterstattung. Die Pflichten betreffen nicht nur direkte Lieferanten, sondern erstrecken sich je nach Risiko auf die gesamte Lieferkette. Im Qualitäts- und Nachhaltigkeitsmanagement werden Sorgfaltspflichten über Lieferantenbewertungen, Verhaltenskodizes, Audits und Vertragsklauseln verankert. Eine systematische Umsetzung reduziert rechtliche Haftungsrisiken und stärkt die Glaubwürdigkeit gegenüber Kunden und Behörden.
Praxisbezug
Ein Zulieferer mit 300 Beschäftigten prüft im Rahmen des LkSG seine wichtigsten Rohstofflieferanten auf Risiken wie Kinderarbeit und Umweltverstöße. Er verankert einen Verhaltenskodex in den Einkaufsbedingungen, führt eine jährliche Risikoanalyse durch und dokumentiert Maßnahmen nachvollziehbar für Behörden und Kunden.
Normbezug
LkSG