Das LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) ist das deutsche Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten. Es verpflichtet große Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrem Geschäftsbereich und bei Zulieferern zu ermitteln und zu adressieren. Es gilt für Unternehmen mit in der Regel mindestens 1.000 Beschäftigten im Inland. Es begründet keine zivilrechtliche Haftung.
Definition
Das LkSG verpflichtet Unternehmen, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Zu den Pflichten gehören die Einrichtung eines Risikomanagements, die Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit, die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen, die Abgabe einer Grundsatzerklärung, die Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern, das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen, die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens sowie die Dokumentation und Berichterstattung. Die Risikoanalyse ist mindestens jährlich und anlassbezogen durchzuführen. Die Geschäftsleitung informiert sich regelmäßig über die Arbeit der zuständigen Personen. Der jährliche Bericht ist spätestens vier Monate nach Geschäftsjahresende zu veröffentlichen und sieben Jahre aufzubewahren.
Praxisbezug
Ein Zulieferer mit über 1.000 Beschäftigten benennt einen Menschenrechtsbeauftragten und richtet ein Risikomanagement ein. Er führt jährlich eine Risikoanalyse seiner unmittelbaren Zulieferer durch, verankert einen Verhaltenskodex in seinen Einkaufsbedingungen und richtet ein Beschwerdeverfahren ein. Die Ergebnisse dokumentiert er und veröffentlicht einen jährlichen Bericht auf seiner Website. Die früher jährlich fällige Berichtsveröffentlichung prüft das BAFA seit Oktober 2025 nicht mehr; ein Änderungsgesetz dazu ist im parlamentarischen Verfahren.
Normbezug
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), §§ 3–10 (Sorgfaltspflichten, Risikomanagement, Risikoanalyse, Prävention, Abhilfe, Beschwerdeverfahren, Dokumentation)