Glossar-Begriff · Arbeitssicherheit & Gesundheit

Betriebsanweisung

Kurz:

Die Betriebsanweisung ist ein schriftliches, für die Beschäftigten verständliches Dokument, das die Gefahren eines Arbeitsbereichs oder Gefahrstoffs und die verbindlichen Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln und Notfallmaßnahmen festlegt. Sie ist Grundlage der Unterweisung.

Definition

Die Betriebsanweisung ist eine arbeitsplatz- oder tätigkeitsbezogene schriftliche Anweisung, die den Beschäftigten die Gefahren bei der Arbeit und die erforderlichen Schutzmaßnahmen verbindlich vorgibt. Sie beschreibt Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, den Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung, Verhalten im Gefahrenfall, Erste-Hilfe-Maßnahmen und sachgerechte Entsorgung. Sie muss in verständlicher Sprache abgefasst und an gut sichtbarer Stelle verfügbar sein. Die Betriebsanweisung bildet die inhaltliche Grundlage der Unterweisung und ist verpflichtend bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Sie sollte regelmäßig überprüft und an veränderte Arbeitsbedingungen angepasst werden und ist fester Bestandteil des Arbeitsschutzes sowie dokumentierter Information im Managementsystem.

Praxisbezug

Ein Lackierbetrieb erstellt für jeden eingesetzten Gefahrstoff eine Betriebsanweisung mit Gefahren, Schutzhandschuhen, Absaugung und Notfallmaßnahmen. Sie hängt am Arbeitsplatz aus und wird bei der jährlichen Unterweisung gemeinsam durchgegangen.

Normbezug

GefStoffV §14, TRGS 555

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