Glossar-Begriff · Arbeitssicherheit & Gesundheit

Unterweisung

Kurz:

Die Unterweisung ist die wiederkehrende, verständliche und praxisnahe Schulung der Beschäftigten über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz und die richtigen Schutzmaßnahmen. Sie muss vor der Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen und in regelmäßigen Abständen erfolgen und wird dokumentiert.

Definition

Die Unterweisung ist die gesetzlich vorgeschriebene Information und Schulung der Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Sie muss vor Beginn der Beschäftigung, bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen und in regelmäßigen Abständen erfolgen. Inhalt sind die Gefahren am Arbeitsplatz, die richtigen Schutzmaßnahmen, das Verhalten im Notfall sowie die Nutzung von Betriebsanweisungen und persönlicher Schutzausrüstung. Die Unterweisung muss an die Arbeitsbedingungen angepasst, verständlich formuliert und auf die praktische Tätigkeit bezogen sein. Sie ist zu dokumentieren, wobei die Nachweispflicht der Belegbarkeit dient. Sie ergänzt die Betriebsanweisung und ist fester Bestandteil des Arbeitsschutzes sowie von Managementsystemen nach ISO 45001.

Praxisbezug

Ein Logistikunternehmen unterweist seine Staplerfahrer jährlich und bei jedem Einsatzwechsel über sicheres Fahren, Lastaufnahme und Verhalten bei Störungen. Die Teilnahme wird mit Datum und Unterschrift dokumentiert, sodass der Nachweis bei einer Kontrolle sofort vorliegt.

Normbezug

ArbSchG §12, GefStoffV §14

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