Glossar-Begriff · Arbeitssicherheit & Gesundheit

Betriebsarzt

Kurz:

Der Betriebsarzt ist ein Arzt mit arbeitsmedizinischer Qualifikation, den der Arbeitgeber zur Unterstützung bei Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz bestellt. Er berät, untersucht Beschäftigte und führt arbeitsmedizinische Vorsorge durch.

Definition

Der Betriebsarzt ist eine vom Arbeitgeber bestellte ärztliche Fachkraft mit arbeitsmedizinischer Qualifikation. Er unterstützt den Arbeitgeber bei allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, berät bei der Gefährdungsbeurteilung, der Auswahl von Schutzmaßnahmen und der Gestaltung von Arbeitsplätzen. Er führt arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch, beurteilt die Arbeitsfähigkeit und berät Beschäftigte. Der Betriebsarzt ist in seinen fachlichen Entscheidungen weisungsfrei und an die ärztliche Schweigepflicht gebunden. Die Bestellung erfolgt nach Maßgabe der Betriebsgröße und Gefährdungssituation, auch über überbetriebliche Dienste. Er arbeitet eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Sicherheitsbeauftragten zusammen.

Praxisbezug

Ein Handwerksbetrieb mit 30 Mitarbeitern bestellt über einen überbetrieblichen Dienst einen Betriebsarzt. Dieser führt die Pflichtvorsorge für Beschäftigte mit Gefahrstoffkontakt durch und berät bei der Einrichtung neuer Arbeitsplätze.

Normbezug

ASiG, DGUV Vorschrift 2

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