Glossar-Begriff · Arbeitssicherheit & Gesundheit

Sicherheitsbeauftragter

Kurz:

Der Sicherheitsbeauftragte ist ein vom Arbeitgeber bestellter Beschäftigter, der ihn bei der Durchführung der Unfallverhütung unterstützt. Er beobachtet die Arbeitssicherheit, meldet Gefahren und berät die Kollegen im Betrieb.

Definition

Der Sicherheitsbeauftragte ist ein vom Arbeitgeber bestellter Beschäftigter, den dieser bei der Erfüllung seiner Pflichten zur Unfallverhütung unterstützt. Er beobachtet die Durchführung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, weist auf Gefahren hin, meldet Mängel und unterstützt die Kollegen. Er trägt selbst keine verantwortliche Leitungsfunktion für die Sicherheit, sondern wirkt als unterstützendes Bindeglied zwischen Belegschaft und Arbeitgeber. Die Bestellung erfolgt in Abhängigkeit von der Zahl der Beschäftigten und der Gefährdungssituation. Der Sicherheitsbeauftragte sollte für seine Aufgabe geschult und freigestellt werden. Er arbeitet mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen und trägt zur gelebten Sicherheitskultur im Betrieb bei.

Praxisbezug

In einem Produktionsbetrieb mit 40 Mitarbeitern bestellt der Arbeitgeber zwei Sicherheitsbeauftragte aus den Teams. Sie melden bei Rundgängen Stolperstellen und defekte Schutzvorrichtungen und sprechen Kollegen auf sichere Arbeitsweisen an.

Normbezug

§22 SGB VII, DGUV Vorschrift 1

Verwandte Begriffe