Persönliche Schutzausrüstung (PSA) umfasst Ausrüstungen wie Schutzbrillen, Handschuhe, Helme oder Gehörschutz, die Beschäftigte zum Schutz gegen Gefahren tragen. Sie ist erst einzusetzen, wenn technische und organisatorische Maßnahmen die Gefahr nicht ausreichend reduzieren.
Definition
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bezeichnet alle Ausrüstungen, die Beschäftigte tragen, um sich gegen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit zu schützen. Dazu zählen unter anderem Schutzhelme, Schutzbrillen, Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz und Atemschutz. PSA ist nach dem Prinzip der Rangfolge von Schutzmaßnahmen erst dann einzusetzen, wenn technische und organisatorische Maßnahmen die Gefährdung nicht ausreichend verringern. Der Arbeitgeber muss geeignete PSA bereitstellen, deren Benutzung unterweisen und für Wartung und Ersatz sorgen. Die Auswahl erfolgt auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung. PSA muss geprüft, gekennzeichnet und für die jeweilige Gefährdung geeignet sein. Sie ist in Betriebsanweisungen und Unterweisungen zu berücksichtigen.
Praxisbezug
In einer Schlosserei tragen Mitarbeiter bei Schleifarbeiten Schutzbrille und Gehörschutz. Der Arbeitgeber stellt die Ausrüstung kostenlos bereit, prüft regelmäßig deren Zustand und weist die Beschäftigten in die richtige Benutzung ein.
Normbezug
ArbSchG §4, PSA-Benutzungsverordnung, DGUV Vorschrift 1