Glossar-Begriff · Lieferkette & Einkauf

Rückverfolgbarkeit

Kurz:

Rückverfolgbarkeit ist die Fähigkeit, ein Produkt über seine gesamte Wertschöpfungskette eindeutig zu identifizieren und seine Herkunft, Verarbeitung und Verwendung nachvollziehen zu können. Sie ermöglicht bei Fehlern die gezielte Eingrenzung betroffener Chargen.

Definition

Rückverfolgbarkeit bezeichnet die eindeutige Kennzeichnung von Produkten und Chargen sowie die Aufzeichnung ihrer Verarbeitungs- und Lieferwege. Sie erlaubt es, vom Fertigprodukt zurück zum Rohmaterial und zum Fertigungslos sowie vorwärts bis zum Kunden zu verfolgen. Geeignete Mittel sind Chargennummern, Seriennummern, Barcodes und Laufkarten. Rückverfolgbarkeit ist Voraussetzung für eine wirksame Eingrenzung und Rückholung fehlerhafter oder sicherheitsrelevanter Produkte und reduziert die Größe von Rückrufaktionen. Sie ist zugleich Grundlage für die Zuordnung von Prüfergebnissen und Konformitätsnachweisen. In sicherheitskritischen Branchen ist sie verpflichtend und wird über dokumentierte Informationen abgesichert.

Praxisbezug

Ein Lebensmittelverpackungshersteller vergibt an jede Rohmaterialcharge eine Chargennummer und dokumentiert deren Verarbeitung. Bei einer Kundenreklamation kann er die betroffene Charge in Minuten eingrenzen und zurückrufen, statt ganze Bestände zu sperren.

Normbezug

ISO 9001:2015 Kl. 8.5.2

Verwandte Begriffe