Glossar-Begriff · Audit & Zertifizierung

Nonkonformität

Kurz:

Eine Nonkonformität ist die Nichterfüllung einer Anforderung, etwa einer Norm-, Kunden- oder eigenen Anforderung. Sie wird bei Audits oder im Betrieb festgestellt und erfordert Korrekturmaßnahmen, um die Ursache zu beseitigen und ein erneutes Auftreten zu verhindern. Sie ist ein zentraler Auslöser für Verbesserungen.

Definition

Eine Nonkonformität (auch Nichtkonformität oder Abweichung) liegt vor, wenn eine festgelegte Anforderung nicht erfüllt wird. Diese Anforderung kann aus einer Norm, einem Kundenvertrag, gesetzlichen Vorgaben oder eigenen Prozessvorgaben stammen. Nonkonformitäten werden häufig bei internen oder externen Audits festgestellt, können aber auch im laufenden Betrieb auftreten. Bei Feststellung muss die Organisation die Abweichung korrigieren, die Ursache analysieren und geeignete Korrekturmaßnahmen ergreifen, um ein erneutes Auftreten zu verhindern. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird überprüft. Nonkonformitäten werden dokumentiert und fließen in die Managementbewertung ein. Die Anforderungen sind in ISO 9001 geregelt.

Praxisbezug

Beim internen Audit stellt der Auditor fest, dass die Wareneingangsprüfung nicht wie in der Arbeitsanweisung vorgesehen durchgeführt wird. Diese Abweichung wird als Nonkonformität dokumentiert. Der Prozessverantwortliche analysiert die Ursache, passt die Arbeitsanweisung an und schult die Mitarbeiter. Beim nächsten Audit wird die Wirksamkeit der Maßnahme überprüft.

Normbezug

ISO 9001:2015 Kl. 10.2

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