Die Wareneingangsprüfung ist die Kontrolle angelieferter Produkte und Materialien beim Eingang zur Sicherstellung, dass Menge, Identität und Qualität den Bestell- und Spezifikationsanforderungen entsprechen. Sie verhindert, dass nichtkonforme Ware in den Prozess gelangt.
Definition
Die Wareneingangsprüfung verifiziert angelieferte Produkte gegen Bestellung, Lieferschein und Spezifikation. Geprüft werden in der Regel Identität und Menge, äußere Unversehrtheit, Begleitdokumente wie Konformitätsbescheinigungen sowie je nach Prüfplan Stichproben auf maßliche und funktionale Merkmale. Umfang und Tiefe richten sich nach der Risikobewertung des Lieferanten und der Bedeutung des Produkts. Konforme Ware wird freigegeben und eingelagert, nichtkonforme Ware wird gesperrt und dem Reklamationsprozess zugeführt. Die Ergebnisse werden dokumentiert und fließen in die Lieferantenbewertung ein. Eine wirksame Wareneingangsprüfung schützt die Produktion vor fehlerhaften Eingangsmaterialien und reduziert Folgekosten.
Praxisbezug
Ein Elektronikfertiger prüft bei jeder Anlieferung von Leiterplatten Identität, Stückzahl und Begleitzertifikate. Bei kritischen Bauteilen entnimmt er Stichproben und misst zentrale Merkmale; abweichende Lieferungen werden gesperrt und dem Lieferanten zurückgemeldet.
Normbezug
ISO 9001:2015 Kl. 8.4.3 / 8.6