Die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) ist die EU-Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt in der Wertschöpfungskette. Sie ergänzt das deutsche LkSG auf europäischer Ebene. Nach der Omnibus-Änderung von 2026 erfasst sie nur Unternehmen mit über 5.000 Beschäftigten und über 1,5 Mrd. € Nettoumsatz zugleich; die Umsetzungsfrist endet am 26.07.2028, angewendet wird sie einheitlich ab dem 26.07.2029.
Definition
Die CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760) verpflichtet große Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Wertschöpfungskette zu erfüllen. Kernpflichten sind die Integration der Sorgfalt in Unternehmenspolitiken, die Identifizierung und Bewertung nachteiliger Auswirkungen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Einbindung von Stakeholdern, ein Beschwerdeverfahren sowie die öffentliche Berichterstattung. Die Richtlinie sieht Aufsichtsmaßnahmen mit Bußgeldern vor; das ursprünglich vorgesehene EU-einheitliche Zivilhaftungsregime wurde mit der Omnibus-Änderung von 2026 gestrichen, ebenso die Staffelung nach Unternehmensgröße. Sie ergänzt beziehungsweise löst nationale Regelungen wie das deutsche LkSG ab. Für Zulieferer entstehen mittelbare Anforderungen über die Zusicherungskaskade ihrer Kunden.
Praxisbezug
Ein Automobilzulieferer erhält von einem CSDDD-pflichtigen OEM die Anforderung, seine Sorgfaltspflichten nachzuweisen. Er richtet ein Risikomanagement für Menschenrechte ein, dokumentiert Präventionsmaßnahmen und richtet einen Beschwerdekanal ein, um die Zusicherung gegenüber dem Kunden abzugeben.
Normbezug
Richtlinie (EU) 2024/1760 (CSDDD); Bezug zum LkSG