Glossar-Begriff · Audit & Zertifizierung

Auditbericht

Kurz:

Ein Auditbericht ist das dokumentierte Ergebnis eines Audits, das die Auditziele, den Umfang, die Kriterien, die Feststellungen, die Nachweise und die Schlussfolgerungen zusammenfasst. Er wird nach dem Audit erstellt, an die zuständige Leitung verteilt und dient als Grundlage für Korrekturmaßnahmen und Verbesserungen.

Definition

Ein Auditbericht ist das offizielle Dokument, das die Ergebnisse eines Audits vollständig, genau und klar zusammenfasst. Er enthält die Auditziele, den Auditumfang, die Auditkriterien, die auditierten Prozesse und Standorte, die Auditfeststellungen einschließlich der objektiven Nachweise sowie die Auditschlussfolgerungen. Der Bericht dokumentiert auch Nonkonformitäten und Verbesserungspotenziale. Er wird vom Auditteamleiter erstellt, innerhalb einer vereinbarten Frist verteilt und an die zuständige Leitung berichtet. Der Auditbericht bildet die Grundlage für die Umsetzung von Korrekturmaßnahmen und fließt in die Managementbewertung ein. Die Anforderungen an Inhalt und Verteilung sind in ISO 19011 beschrieben.

Praxisbezug

Nach dem internen Audit erstellt der Auditor einen Auditbericht, in dem er die geprüften Prozesse, die Feststellungen und zwei Nonkonformitäten dokumentiert. Der Bericht wird dem Prozessverantwortlichen und der Geschäftsführung vorgelegt. Auf dieser Basis werden Korrekturmaßnahmen geplant und deren Umsetzung im nächsten Audit überprüft.

Normbezug

ISO 19011; ISO 9001:2015 Kl. 9.2.2

Verwandte Begriffe