Glossar-Begriff · Umwelt & Nachhaltigkeit

EUDR

Kurz:

Die EUDR (EU Deforestation Regulation) ist die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten, Verordnung (EU) 2023/1115. Sie verpflichtet Marktteilnehmer, die bestimmte Rohstoffe und Produkte in der EU in Verkehr bringen, zum Nachweis, dass diese nicht von entwaldeten Flächen stammen. Betroffen sind unter anderem Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz. Sie verlangt eine Sorgfaltspflichtenerklärung.

Definition

Die EUDR zielt darauf ab, die Entwaldung und Waldschädigung im Zusammenhang mit EU-Importen zu stoppen. Marktteilnehmer und Händler müssen für die betroffenen Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte nachweisen, dass sie entwaldungsfrei sind, im Einklang mit dem Recht des Erzeugerlandes produziert wurden und eine georeferenzierte Rückverfolgbarkeit aufweisen. Dafür ist eine Sorgfaltspflichtenerklärung abzugeben. Die Anwendung erfolgt stufenweise: Für große und mittlere Unternehmen gelten die Pflichten ab dem 30. Dezember 2026, für Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2027 — nach der zweiten Verschiebung durch die Verordnung (EU) 2025/2650. Die Verordnung sieht ein Benchmarking der Länder nach Entwaldungsrisiko vor. Betroffene Unternehmen müssen Lieferketten transparent machen und die Herkunft ihrer Rohstoffe belegen.

Praxisbezug

Ein Holz verarbeitender Betrieb muss nachweisen, dass sein importiertes Holz nicht von entwaldeten Flächen stammt. Er erfasst die geografische Herkunft jeder Lieferung, prüft die Konformität mit dem Recht des Erzeugerlandes und hinterlegt die georeferenzierten Angaben. Vor dem Inverkehrbringen gibt er eine Sorgfaltspflichtenerklärung ab und pflegt die Nachweise in seinem System.

Normbezug

Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR)

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