Thema · Vorhaben
Der Kunde verlangt Nachweise — so ordnen Sie die Anfrage ein
Ein Fragebogen mit achtzig Positionen, ein Verhaltenskodex im Rahmenvertrag, ein Kunde, der bis Monatsende einen CO₂-Wert will. Fast immer steckt dahinter eine Pflicht, die Ihren Kunden trifft — nicht Sie. Diese Seite zeigt, wie Sie die Quelle erkennen, was Sie wirklich schulden und wie Sie einmal antworten statt zwanzigmal.
Diese Seite ist für Sie, wenn einer dieser Sätze zutrifft:
- Ein Großkunde schickt einen Nachhaltigkeitsfragebogen
- Im Rahmenvertrag stehen plötzlich Sorgfaltspflichten
- Sie sollen einen CO2-Fußabdruck liefern und wissen nicht, welchen
- Dieselben Fragen kommen von jedem Kunden in anderer Form
Ein Fragebogen mit achtzig Positionen liegt auf dem Tisch. Im neuen Rahmenvertrag steht plötzlich ein Verhaltenskodex, den Sie unterschreiben sollen. Ein zweiter Kunde will bis Monatsende Ihren CO₂-Wert, ein dritter fragt nach Menschenrechten in Ihrer Lieferkette. Wer das zum ersten Mal sieht, vermutet eine neue Rechtspflicht — und fängt an, alles zu beantworten.
Die entscheidende Beobachtung ist eine andere: Was Ihr Auftraggeber weitergibt, stammt fast immer aus einer Pflicht, die ihn selbst trifft — nicht Sie. Der Konzern muss berichten, Sorgfaltspflichten erfüllen oder eine Zollanmeldung abgeben, und dafür braucht er Ihre Daten. Das macht die Anfrage nicht unberechtigt. Es ändert aber, was Sie schulden, was Sie verhandeln können und wo eine begründete Teilantwort genügt.
Diese Seite arbeitet deshalb rückwärts: vom Fragebogen zur Regelung, von der Regelung zu der Frage, ob sie Sie selbst trifft — und erst dann zur Antwort. Was die einzelnen Verordnungen im Detail fordern, steht in unseren Fachartikeln; hier geht es um die Einordnung, die vor jeder Antwort kommt.
Rückwärts lesen: Woher kommt die Frage?
Fragebögen verraten ihre Quelle an der Formulierung. Wer „Scope 1, 2 und 3“ liest, hat eine Klimaberichtspflicht im Hintergrund. Wer nach einem „Beschwerdemechanismus“ gefragt wird, sieht die Weitergabe einer Sorgfaltspflicht. Die Tabelle entschlüsselt die häufigsten Muster.
| Sie erkennen es an | Dahinter steht | Trifft die Pflicht Sie selbst? |
|---|---|---|
| Scope 1, 2 und 3, Klimadaten, Fragen zur „Wertschöpfungskette“ | Berichtspflicht des Kunden nach der CSRD CSRD und Managementsysteme | meist nein Berichtspflichtig sind seit der Omnibus-Änderung nur Unternehmen mit über 450 Mio. € Umsatz und über 1.000 Beschäftigten |
| Menschenrechte, Sorgfaltserklärung, Beschwerdemechanismus in der Lieferkette | LkSG oder CSDDD beim Kunden CSDDD für Zulieferer | meist nein Das LkSG greift ab 1.000 Arbeitnehmern im Inland, die CSDDD erst weit darüber — die Anfrage ist die Weitergabe einer fremden Pflicht |
| Herkunftsnachweis für Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja oder Holz | EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) EUDR-Überblick | ja wenn Sie diese Waren oder daraus hergestellte Erzeugnisse in der EU in Verkehr bringen |
| „Eingebettete Emissionen“ für Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel oder Wasserstoff | CBAM — der Importeur an der EU-Außengrenze braucht Ihre Daten CBAM erklärt | meist nein pflichtig ist der Importeur; Sie liefern die Datengrundlage |
| Stoffangaben zu Batterien, Fragen zum Batteriepass | EU-Batterieverordnung Batterieverordnung für Zulieferer | ja wenn Sie Batterien oder Geräte mit Batterien in Verkehr bringen |
| Verpackungsmaterial, Rezyklatanteil, Recyclingfähigkeit | EU-Verpackungsverordnung (PPWR) PPWR-Überblick | ja für Inverkehrbringer von Verpackungen, abgestuft nach Rolle in der Kette |
| Prozessaudit, Prozesselemente P1 bis P7, kundeneigene Formelwerke | VDA 6.3 in der Automobilkette Lieferantenaudit nach VDA 6.3 | nein vertragliche Kundenanforderung, keine Rechtspflicht |
| EN 9100, Nachweis des OASIS-Status, Erstmusterprüfung | Kundenspezifische Anforderungen in der Luft- und Raumfahrt EN 9100 in der Luftfahrt | nein vertragliche Weitergabe über Bestellung oder Qualitätssicherungsvereinbarung |
| Verhaltenskodex, EcoVadis-Score, Nachhaltigkeits-Rating | Kundenstandard oder Rating-Anbieter Nachhaltigkeit bei IQI | nein Kundenanforderung, teils Voraussetzung für die Lieferantenliste |
Eine Zeile verdient einen zweiten Blick. In der CSRD-Kette hat die Omnibus-Änderung vom Februar 2026 die Lieferanten ausdrücklich geschützt: Ein Zulieferer mit höchstens 1.000 Beschäftigten darf die Auskunft verweigern, soweit sie über die freiwilligen Standards hinausgeht; eine entgegenstehende Vertragsklausel ist insoweit nicht bindend, der übrige Vertrag bleibt es. Der Haken steckt im Zeitpunkt: Das ist eine Richtlinie, keine Verordnung — sie entfaltet zwischen zwei Unternehmen erst mit der nationalen Umsetzung Wirkung, spätestens zum 19. März 2027. Heute können Sie sich darauf noch nicht berufen. Als Argument in einer laufenden Vertragsverhandlung taugt sie trotzdem, weil beide Seiten wissen, worauf es hinausläuft.
Stand dieser Einordnung: 13. September 2026. Ob eine Regelung Sie im Einzelfall trifft, entscheidet sich an Ihren Produkten, Ihrer Rolle in der Lieferkette und am Vertragstext — diese Seite ordnet ein, sie ersetzt keine Prüfung.
Drei Arten von Forderung — nur eine ist Ihre Pflicht
Jede Position im Fragebogen und jede Klausel im Rahmenvertrag gehört zu genau einer von drei Gruppen. Die Einordnung entscheidet über Ihren Spielraum.
Eigene Rechtspflicht
Sie trifft Sie unmittelbar, unabhängig davon, ob ein Kunde fragt. Wer entwaldungsrelevante Waren oder Batterien in Verkehr bringt, ist selbst im Anwendungsbereich.
Hier müssen Sie liefern — wegen des Gesetzes, nicht wegen des Kunden.
Vertragliche Weitergabe
Der Verhaltenskodex im Rahmenvertrag, das Auditrecht, die zugesagte Datenlieferung. Das bindet Sie, weil Sie unterschrieben haben — nicht, weil ein Gesetz es verlangt.
Vor der Unterschrift verhandelbar, danach Vertragsinhalt. Der Zeitpunkt ist alles.
Vorsorgliches Überfragen
Der häufigste Fall: Ein Standardfragebogen geht an alle Lieferanten, unabhängig von Branche und Produkt. Erkennbar an Positionen, die auf Ihr Haus offensichtlich nicht passen.
Eine begründete Teilantwort genügt meist. „Entfällt, da …“ ist eine Antwort, mit der die Gegenseite arbeiten kann.
Die Einordnung setzt voraus, dass Sie Ihre eigenen bindenden Verpflichtungen überhaupt kennen — sonst lässt sich die erste Gruppe nicht von der zweiten trennen. Ein Rechtskataster bildet sie je Betrieb ab; wie man sie systematisch verfolgt, beschreibt der Praxisleitfaden Pflichten in den Griff bekommen auf rechtskataster.com. Wo die Grenze zwischen zulässiger Weitergabe und überzogener Klausel verläuft, ist Vertragsrecht und gehört im Zweifel in eine juristische Prüfung des Einzelfalls — nicht auf diese Seite.
Einmal antworten statt zwanzigmal: die Nachweismappe
Wer jeden Fragebogen einzeln bearbeitet, beantwortet dieselben zwanzig Fragen zwanzigmal. Der Ausweg ist ein fester Satz gepflegter Belege, aus dem sich der größte Teil aller gängigen Formate bedienen lässt — ob EcoVadis, ein Branchenfragebogen oder das Eigenformat eines Konzerns.
Einmal erstellen, bei Änderung anfassen
- Zertifikate samt Geltungsbereich
- Verhaltenskodex oder Grundsatzerklärung
- Beschreibung des Beschwerdewegs
- Darstellung der eigenen Lieferkette
- Versicherungs- und Compliance-Nachweise
Jährlich aktualisieren
- Umwelt- und Energiekennzahlen
- CO₂-Bilanz mit Bilanzgrenze und Methode
- Kennzahlen zu Beschäftigten und Arbeitssicherheit
- Liste der Ansprechpartner
Bestand aufnehmen · 1–2 Tage
Beteiligte: Beauftragter, Fachbereiche. Sammeln, was es schon gibt: Zertifikate mit Geltungsbereich, Kennzahlen, Erklärungen, Versicherungsnachweise. Fertig, wenn eine Liste zeigt, was vorhanden, was veraltet und was gar nicht da ist.
Lücken schließen · je nach Lücke Tage bis Wochen
Beteiligte: Beauftragter, bei Bedarf externe Unterstützung. Die beiden typischen Lücken sind die CO₂-Bilanz mit sauberer Bilanzgrenze und ein dokumentierter Beschwerdeweg. Fertig, wenn jede Position der Liste einen aktuellen Beleg hat — oder eine begründete Notiz, warum es ihn nicht gibt.
Mappe strukturieren · 1 Tag
Beteiligte: Beauftragter. Feste Ordnerlogik, Dateinamen mit Jahreszahl, ein Inhaltsverzeichnis. Fertig, wenn eine dritte Person ohne Einweisung jeden Beleg in unter zwei Minuten findet.
Aktualisierung festlegen · 1 Stunde
Beteiligte: Beauftragter, Leitung. Ein Termin im Jahr, eine verantwortliche Person, eine kurze Liste dessen, was jährlich neu entsteht. Fertig, wenn die Aktualisierung im Jahresplan steht und nicht im Kopf einer Person.
Freigabe regeln · 1 Stunde
Beteiligte: Leitung, Vertrieb. Wer darf die Mappe herausgeben, wer beantwortet Rückfragen, was geht nur mit Vertraulichkeitsvereinbarung heraus? Fertig, wenn Anfragen nicht mehr an der Person hängen, die zufällig das Postfach betreut.
Wann ein Zertifikat die Antwort abkürzt — und wann nicht
Ein Zertifikat nach ISO 14001 oder ISO 45001 beantwortet in vielen Fragebögen ganze Blöcke auf einmal: Umweltmanagement, Arbeitssicherheit, Ziele, interne Audits, Managementbewertung. Es kürzt mehr ab als jede Selbstauskunft, weil eine akkreditierte Stelle die Konformität geprüft hat und laufend überwacht.
| Was es ist | Wer bestätigt | Was dabei herauskommt |
|---|---|---|
| Zertifikat | eine akkreditierte Zertifizierungsstelle | Konformität mit einer Norm — ein Ja oder Nein, mit Geltungsbereich und Laufzeit |
| Rating | ein Anbieter, etwa EcoVadis | eine Scorecard mit Punktwert zwischen 0 und 100; die Medaillen richten sich nach dem Rang im Vergleich und setzen zusätzlich eine Mindestpunktzahl je Themenfeld voraus, nicht feste Gesamtschwellen |
| Selbstauskunft | Sie selbst | Ihre Angabe im Fragebogen, bestenfalls stichprobenweise geprüft |
Die Grenze verläuft dort, wo es um Produkte statt um Systeme geht: Herkunft, Materialzusammensetzung und die Emissionen eines konkreten Erzeugnisses kann kein Managementsystem-Zertifikat belegen — und ein Rating-Score erst recht nicht. Ein verwandter Sonderfall ist die VDA 6.3: Nach ihr werden Unternehmen nicht zertifiziert, sie ist ein Auditinstrument. Zertifikate gibt es dort nur für die Qualifikation der Auditoren — „VDA-6.3-zertifizierter Auditor“ ist korrekt, „VDA-6.3-zertifiziertes Unternehmen“ nicht. Wo Sie mehr brauchen als das System, hilft die Seite zu Nachhaltigkeit; und wenn der Kunde ein Zertifikat verlangt, das es bei Ihnen noch nicht gibt, beginnt ein eigenes Vorhaben — dazu die Themenseite Erstzertifizierung.
Wenn Sie etwas nicht liefern können
Es kommt vor, dass eine geforderte Angabe im Haus schlicht nicht existiert — meist der CO₂-Wert. Üblich ist dafür die Gliederung nach dem GHG-Protokoll — Scope 1 für direkte Emissionen, Scope 2 für eingekaufte Energie, Scope 3 für die Wertschöpfungskette. Fehlt diese Grundlage, ist die Versuchung groß, eine Zahl zu schätzen, damit das Feld nicht leer bleibt. Genau das ist der Fehler. Ihr Kunde reicht die Angabe möglicherweise in seinen eigenen Bericht weiter und steht dafür gerade; eine Zahl ohne Methode wird dort zum Risiko, und zurückverfolgen lässt sie sich immer.
Die bessere Antwort hat drei Teile
- Eine begründete Teilantwort — „Scope 1 und 2 liegen vor, Scope 3 ist im Aufbau“.
- Die Offenlegung von Bilanzgrenze und Methode dessen, was Sie liefern.
- Ein Termin, zu dem der Rest folgt.
Passt das geforderte Format nicht, bieten Sie einen Alternativnachweis an — wer keine Konzernbilanz hat, legt die Energiekennzahlen aus dem ISO-50001-System vor. Einkäufer, die täglich Fragebögen lesen, bewerten eine belegte Teilantwort höher als eine geschätzte Vollantwort.
Die fünf Stolpersteine aus der Praxis
Ausfüllen, ohne einzuordnen
- Was schiefgeht
- Positionen werden beantwortet, die für die eigene Branche oder das eigene Produkt gar nicht gelten.
- Früh erkennbar
- Der Aufwand pro Fragebogen wächst auf mehrere Tage, und jede Anfrage fängt bei null an.
- Was hilft
- Erst die Tabelle oben, dann die Antwort. Zehn Minuten Einordnung sparen zwei Tage Bearbeitung.
Geschätzte CO₂-Werte ohne Methode
- Was schiefgeht
- Eine Zahl ohne Bilanzgrenze und Quelle wandert in den Bericht des Kunden und ist dort nicht zu verteidigen.
- Früh erkennbar
- Es kommt die Rückfrage, wie der Wert ermittelt wurde — und niemand kann sie beantworten.
- Was hilft
- Bilanzgrenze, Methode und Bezugsjahr immer mitschicken. Lieber weniger Umfang als weniger Belastbarkeit.
Den Verhaltenskodex ungelesen unterschreiben
- Was schiefgeht
- Mit der Unterschrift werden Auditrechte, Datenzusagen und Kündigungsrechte Vertragsinhalt.
- Früh erkennbar
- Der Kodex kommt als Anlage ohne Anschreiben, gebündelt mit der Bestellung.
- Was hilft
- Vor der Unterschrift lesen, Zusagen auf das Leistbare zuschneiden, strittige Klauseln juristisch prüfen lassen.
Die Mappe lebt im Postfach einer Person
- Was schiefgeht
- Fällt diese Person aus, beginnt die Suche von vorn — meist genau dann, wenn eine Vergabe ansteht.
- Früh erkennbar
- Alle Anfragen laufen über eine einzige E-Mail-Adresse.
- Was hilft
- Feste Ablage mit benanntem Pfleger und geregelter Freigabe, wie im Fahrplan oben.
Das Zertifikat als Universalantwort
- Was schiefgeht
- Auf Produktfragen wird mit dem Managementsystem-Zertifikat geantwortet — das beantwortet sie nicht.
- Früh erkennbar
- Dieselbe Rückfrage kommt im nächsten Jahr wieder, wörtlich.
- Was hilft
- Systemnachweise und Produktangaben in der Mappe getrennt führen und in der Antwort auch getrennt benennen.
Was Sie selbst tun können — und wo Unterstützung sich lohnt
Die Einordnung der Fragebögen, den Aufbau der Nachweismappe und ihre jährliche Pflege leistet ein Unternehmen mit einer klar benannten Rolle selbst. Dafür braucht es weder Beratung noch Software, sondern einen Nachmittag und einen Jahrestermin. Auch das Verhandeln von Vertragsklauseln bleibt Ihre Sache — unterschreiben kann sie niemand für Sie.
Sinnvoll wird Unterstützung an drei Stellen: beim ersten Aufbau der CO₂-Bilanz, wenn Bilanzgrenze und Methode von außen geprüft sein sollen — dafür steht die Seite zu Nachhaltigkeit. Wenn ein Kunde ein Lieferantenaudit ankündigt und Sie vorher wissen wollen, was er finden wird. Und wenn die Anfragen so zahlreich werden, dass Aufbau und Pflege die Rolle im Haus übersteigen — dann hilft die Beratung beim Aufsetzen, nicht beim dauerhaften Ausfüllen.
Häufige Fragen
Muss ich das überhaupt beantworten?
Müssen wir jeden Fragebogen beantworten?
Wir sind zwölf Leute — gilt das für uns überhaupt?
Können wir Forderungen aus dem Rahmenvertrag verhandeln?
Zertifikat, Rating, Selbstauskunft
Reicht unser ISO-14001-Zertifikat als Antwort?
Ist EcoVadis ein Zertifikat?
Antworten und aktuell halten
Der Kunde verlangt einen CO₂-Wert — wo fangen wir an?
Was, wenn wir eine Angabe nicht haben?
Wie oft müssen wir die Nachweise aktualisieren?
Passende Normen und Leistungen
Quellen und Prüfstand
Geprüft am 13.09.2026. Dieses Rechtsgebiet hat sich 2025 und 2026 mehrfach geändert; die folgenden Stände sind der Grund, warum diese Seite ein Prüfdatum trägt.
CSRD: Richtlinie (EU) 2022/2464, geändert durch die Richtlinien (EU) 2025/794 und (EU) 2026/470 vom 24.02.2026. Berichtspflichtig sind Unternehmen, die kumulativ über 450 Mio. € Umsatz und über 1.000 Beschäftigte aufweisen; die frühere Wellenstaffelung entfällt, die Gruppe der kapitalmarktorientierten KMU ist aus dem Anwendungsbereich herausgefallen.
Schutz der Lieferanten: Art. 19a Abs. 3 und Art. 29a Abs. 3 der Richtlinie 2013/34/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2026/470. Unternehmen mit höchstens 1.000 Beschäftigten dürfen Auskünfte verweigern, die über die freiwilligen Standards hinausgehen; eine entgegenstehende Vertragsklausel ist insoweit nicht bindend, der übrige Vertrag bleibt es. Umsetzungsfrist bis 19.03.2027 — vor der nationalen Umsetzung entfaltet die Regelung zwischen Unternehmen keine unmittelbare Wirkung.
CSDDD: Richtlinie (EU) 2024/1760, geändert durch (EU) 2026/470. Schwellen kumulativ über 5.000 Beschäftigte und über 1,5 Mrd. € weltweiter Nettoumsatz; Umsetzungsfrist 26.07.2028, Anwendung ab 26.07.2029 ohne Staffelung.
LkSG: Die Sorgfaltspflichten gelten fort, Schwelle unverändert 1.000 Arbeitnehmer im Inland. Die Berichtspflicht wird vom BAFA seit Oktober 2025 nicht mehr vollzogen; ein Gesetzentwurf zu ihrer rückwirkenden Streichung war zum Prüfzeitpunkt im parlamentarischen Verfahren, eine Verkündung ließ sich nicht belegen. Ein CSDDD-Umsetzungsgesetz, das das LkSG ablösen soll, ist angekündigt. Diese Seite nennt deshalb nur die Schwelle, keine Berichtspflicht.
EUDR: Verordnung (EU) 2023/1115, geändert durch (EU) 2024/3234 und (EU) 2025/2650 vom 19.12.2025. Anwendung für große und mittlere Unternehmen ab 30.12.2026, für Kleinst- und Kleinunternehmen ab 30.06.2027 — Letzteres gilt nicht für Holzerzeugnisse, die bereits unter die frühere Holzhandelsverordnung fielen. Ein Entwurf dieser Seite nannte Daten ein Jahr früher — korrigiert.
CBAM: Verordnung (EU) 2023/956, geändert durch (EU) 2025/2083. Definitive Phase seit 01.01.2026, De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen je Jahr. Batterieverordnung: (EU) 2023/1542, Sorgfaltspflichten ab 18.08.2027. PPWR: Verordnung (EU) 2025/40.
Nicht normativ, sondern Erfahrungswert: die Zeitangaben zum Aufbau der Nachweismappe. Kein Rechtsrat: Ob eine Regelung Sie im Einzelfall trifft und wie weit eine Vertragsklausel reicht, hängt an Ihren Produkten, Ihrer Rolle in der Kette und am Vertragstext — das gehört geprüft, nicht überschlagen.
Fachlich geprüft, Stand 13.09.2026. Alle weiteren Vorhaben im Themenüberblick.
Bevor Sie achtzig Positionen abarbeiten
Wir sehen uns den Fragebogen an und sagen Ihnen, welche Positionen eine echte Pflicht treffen, welche aus dem Vertrag kommen und welche Sie begründet offenlassen können.