Thema · Vorhaben

Rechtliche Pflichten im Griff behalten

Der Auditor fragt nach der Bewertung der Rechtskonformität, und im Haus liegt eine Liste, der man das Alter ansieht. Das ist der Normalfall — und er ist besser als sein Ruf, denn ein alter Bestand ist kein Neubeginn. Diese Seite zeigt, wie daraus ein Prozess wird, der im Audit trägt und danach nicht wieder verfällt.

Arbeitszeit 2,5–6 Wochen, Kalenderzeit 2–3 MonateKennen reicht nicht — bewerten ist gefordertVerantwortung bleibt im Haus

Diese Seite ist für Sie, wenn einer dieser Sätze zutrifft:

  • Der Auditor fragt nach der Bewertung der Rechtskonformität
  • Ihr Verzeichnis ist von vorletztem Jahr
  • Landesrecht und kommunale Satzungen fehlen ganz
  • Niemand verfolgt, was sich zwischen zwei Audits geändert hat

Stand 2019, die Spalte „zuständig“ halb leer, und niemand erinnert sich, wer die Liste zuletzt angefasst hat. Fast jeder, der uns zu diesem Thema anruft, hat genau so etwas — und fast jeder hält es für schlimmer, als es ist. Ein alter Bestand ist kein Nullpunkt; er ist Vorarbeit, der die Pflege fehlt.

Die entscheidende Beobachtung ist eine andere: Ein Rechtskataster ist kein Dokument, sondern ein Prozess. Ein Dokument verfällt in dem Moment, in dem sich das Recht ändert und niemand nachzieht. Ein Prozess merkt die Änderung, prüft ihre Relevanz und hält fest, was daraus folgt. Der Unterschied liegt nicht im Umfang der Liste, sondern darin, ob jemand benannt ist, der sie trägt.

Was ein Rechtskataster überhaupt ist und welche Typen es gibt, steht im Fachartikel dazu; wie sich die Arbeitsmenge priorisieren lässt und was der Auditor sehen will, im Artikel zum Pflichtenmanagement. Hier geht es um die Frage danach: Wie wird aus dem, was Sie haben, ein Zustand, der trägt?

Worauf der Auditor tatsächlich schaut

Selten auf die Liste selbst. Er sucht eine Kette aus vier Gliedern: erkannt — zugeordnet — bewertet — festgehalten. Reißt die Kette an einer Stelle, hilft die Vollständigkeit an den anderen drei nicht.

Vorzuzeigen sind entsprechend vier Dinge: das Kataster mit den Anwendbarkeitsentscheidungen samt Begründung, die Zuordnung jeder anwendbaren Pflicht zu einem benannten Menschen, die datierten Bewertungen der Einhaltung mit Ergebnis und die Maßnahmen, die aus Abweichungen gefolgt sind.

Was Sie wahrscheinlich haben — und was daran fehlt

Fünf Ausgangszustände sehen wir regelmäßig. Sie unterscheiden sich weniger im Umfang als im Restwert.

Ausgangszustand Was davon brauchbar ist Woran es fehlt
Excel-Liste von 2019, seither unangetastet Struktur und die damaligen Anwendbarkeitsentscheidungen Aktualität, Zuordnung, Bewertung
PDF-Kataster aus einem Beratungsprojekt eine fachlich saubere Ermittlung zum damaligen Stichtag Zuordnung zu Personen, Änderungsprozess
Gekauftes Branchenkataster, nie angepasst Vollständigkeit auf Branchenebene die eigenen Anlagen, Landesrecht, kommunale Auflagen
Das System im Kopf des früheren Beauftragten meist eine im Alltag funktionierende Praxis alles Dokumentierte — im Audit nicht vorzeigbar
Nichts, aber ein Audit in drei Monaten ein ehrlicher Nullpunkt ohne Altlasten alles — dafür in klarer Reihenfolge machbar

Der gefährlichste Bestand ist nicht der leere, sondern der halbe. Ein Kataster, das Pflichten nennt, die nie jemandem zugeordnet wurden, dokumentiert Kenntnis ohne Umsetzung — und das ist im Audit schwerer zu erklären als eine ehrliche Lücke. Der vierte Fall, das System im Kopf einer Person, wird spätestens akut, wenn diese Person geht; dazu gibt es die Themenseite Der Beauftragte fällt aus.

Die drei Fehlerbilder

Hinter fast jedem verfallenen Kataster steht eines von drei Mustern. Sie bauen aufeinander auf — und das mittlere ist das teuerste.

1

Kataster ohne Zuordnung

Die Pflicht steht in der Liste, aber niemand ist benannt. Erkennbar daran, dass die Spalte „zuständig“ leer ist oder eine Abteilung statt eines Menschen nennt — „die Instandhaltung“ kann keine Frist einhalten.

Das Kataster ist ein Verzeichnis, kein Steuerungsinstrument.

2

Zuordnung ohne Bewertung

Jemand ist zuständig, aber die Bewertung der Einhaltung hat nie stattgefunden. Der häufigste und teuerste Fall — weil er sich gut anfühlt: Die Liste sieht gepflegt aus, und erst im Audit fällt auf, dass nie geprüft wurde, ob die Pflichten tatsächlich eingehalten werden.

Dann steht nicht eine Zeile zur Debatte, sondern die Wirksamkeit des Systems.

3

Bewertung ohne Nachweis

Bewertet wurde, vorzeigbar ist nichts. „Wir prüfen das laufend“ ist ohne Datum, Ergebnis und Verantwortlichen keine Antwort — die Normen verlangen dokumentierte Information über die Ergebnisse.

Am leichtesten zu heilen: nachdokumentieren, was ohnehin geschieht.

Das mittlere Muster lohnt eine genauere Betrachtung, weil es auf einem Missverständnis beruht: Die Bewertung der Einhaltung ist eine eigene, ausdrücklich geforderte Tätigkeit — nicht die Nebenwirkung einer gepflegten Liste. Welche Klausel welcher Norm das Ermitteln der Anforderungen verlangt, steht im Fachartikel zum Pflichtenmanagement. Hier geht es um den zweiten Schritt — und da gehen die Normen weit auseinander:

Norm Einhaltung bewerten Was dort verlangt wird Wie die Norm die Anforderungen nennt
ISO 14001 Ausgaben 2015 und 2026 9.1.2 Eigene Klausel. Prozess aufbauen, Häufigkeit festlegen, bewerten, Ergebnisse aufbewahren. „compliance obligations“ — deutsch bindende Verpflichtungen; die Norm lässt „rechtliche Anforderungen und andere Anforderungen“ als gleichwertige Benennung zu
ISO 45001 Ausgabe 2018 9.1.2 Eigene Klausel — und als einzige der fünf verlangt sie zusätzlich, die Methode der Bewertung festzulegen. „legal requirements and other requirements“ — deutsch rechtliche und andere Anforderungen; der Wortlaut der DIN-Fassung ist an frei zugänglichen Quellen nicht prüfbar
ISO 50001 Ausgabe 2018 9.1.2 Eigene Klausel, auf den energierechtlichen Teil bezogen. „legal requirements and other requirements“; hier steht der volle Begriff schon in der Klauselüberschrift
ISO/IEC 27001 Ausgabe 2022 keine 9.1.2 Abschnitt 9.1 ist nicht untergliedert; die Einhaltung wird über Controls und das interne Audit geführt — siehe Kasten. „legal, statutory, regulatory and contractual requirements“
ISO 9001 Ausgabe 2015 keine eigene Klausel 9.1.2 ist hier die Kundenzufriedenheit. Einen systemweiten Bewertungsmechanismus für Rechtspflichten kennt die Norm nicht — siehe Kasten. „statutory and regulatory requirements“

Drei Dinge, die man aus dieser Tabelle nicht ableiten sollte

  • Die Nachbarklauseln stimmen nicht überein. In der ISO 14001:2026 behandelt 6.1.4 neu die Risiken und Chancen, der frühere Inhalt von 6.1.4 steht jetzt in 6.1.5, und 6.3 ist neu hinzugekommen. 6.1.3 und 9.1.2 stehen in beiden Ausgaben unverändert an ihrer Stelle — die Klauseln um sie herum nicht.
  • Die ISO 27001 hat kein direktes Gegenstück zu 9.1.2. Ihr Abschnitt 9.1 ist gar nicht untergliedert. Die rechtliche Seite liegt in Control A.5.31 — Anforderungen ermitteln, dokumentieren und aktuell halten. A.5.36 prüft die Einhaltung der eigenen Richtlinien und Regeln, A.5.35 ist die unabhängige Überprüfung des Ansatzes; dazu kommen internes Audit (9.2) und Managementbewertung (9.3). Keines davon ist eine Rechtskonformitätsbewertung im Sinne der ISO 14001.
  • Die ISO 9001 kennt keinen systemweiten Mechanismus dafür. Gesetzliche Anforderungen tauchen dort produkt- und dienstleistungsbezogen auf. Wer nur nach ISO 9001 zertifiziert ist, hat für ein Rechtskataster keine Normpflicht — wohl aber oft eine vertragliche oder eine aus dem Fachrecht.

Was die Bewertung verlangt, ist in ISO 14001 und ISO 45001 fast deckungsgleich: einen Prozess aufbauen und aufrechterhalten, die Häufigkeit selbst festlegen, bewerten und bei Bedarf handeln, den Kenntnisstand über die eigene Einhaltung aufrechterhalten und die Ergebnisse als dokumentierte Information aufbewahren. Ein Unterschied ist aber praktisch relevant: Die ISO 45001 verlangt zusätzlich, die Methode der Bewertung festzulegen. Einen Rhythmus schreibt keine der Normen vor. Bewährt hat sich ein jährlicher Durchlauf im Zuge der Managementbewertung, ergänzt um eine anlassbezogene Prüfung bei jeder Rechtsänderung.

Wer entscheidet was

Drei Fragen gehören zu drei verschiedenen Rollen — und eine davon gehört ausdrücklich nicht in dieselben Hände wie die anderen.

Rechtliche Einordnung

Gilt diese Regelung für unseren Betrieb?

Braucht Betriebskenntnis und Zugang zum aktuellen Rechtsstand. Die Entscheidung gehört ins Haus und wird mit Begründung festgehalten — „gilt nicht, weil …“ ist selbst ein Nachweis. Wo die Auslegung strittig wird, beginnt Rechtsberatung — und die leistet weder ein Kataster noch leisten wir sie.

Fachliche Umsetzung

Wer sorgt dafür, dass die Pflicht eingehalten wird?

Der benannte Verantwortliche im Fachbereich: Fristen, Prüfungen, Unterweisungen, Nachweise. Ein Name, keine Abteilung — und eine Stellvertretung.

Bewertung der Einhaltung

Wird sie tatsächlich eingehalten?

Gefordert ist es nicht, bewährt schon: Wer die Pflicht umgesetzt hat, sollte ihre Einhaltung nicht selbst bewerten — sonst bewertet jemand die eigene Arbeit. Beim internen Audit verlangen die Normen diese Unabhängigkeit ausdrücklich (9.2); bei der Bewertung der Einhaltung ist sie unsere Empfehlung. Das interne Audit darf deshalb auch extern vergeben werden; die Managementbewertung dagegen ist Sache der obersten Leitung und nicht delegierbar.

Vom Bestand zum tragfähigen Zustand

Sieben Schritte, zusammen etwa zweieinhalb bis sechs Wochen Arbeitszeit. Als Kalenderzeit sollten Sie zwei bis drei Monate ansetzen: Abstimmungstermine und die Einbindung in Audit und Managementbewertung lassen sich nicht komprimieren.

Bestand sichten · 2–5 Tage

Beteiligte: Beauftragter, Fachbereiche. Stichprobe statt Vollprüfung: Stimmen zehn zufällig gewählte Einträge noch? Fertig, wenn feststeht, was verwendbar ist und was neu ermittelt werden muss — mit einer ehrlichen Liste der Lücken.

Anwendbarkeit je Regelung entscheiden · 2–4 Tage

Beteiligte: Beauftragter, Fachbereiche. Jede Regelung bekommt eine Entscheidung: gilt oder gilt nicht, mit Begründung. Bei genehmigungsbedürftigen Anlagen dauert das spürbar länger. Fertig, wenn keine Zeile ohne Anwendbarkeitsentscheidung bleibt.

Verantwortliche benennen · 1 Tag plus Abstimmungen

Beteiligte: Leitung, Fachbereiche. Namen statt Rollen, und die Stellvertretung gleich mit — eine Abteilung kann keine Frist einhalten, nur ein Mensch kann das. Fertig, wenn jede anwendbare Pflicht einen Namen trägt.

Einhaltung erstbewerten · 1–3 Wochen

Beteiligte: Verantwortliche und — empfohlen, nicht gefordert — eine bewertende Person, die nicht dieselbe ist. Der aufwändigste Schritt: je Pflicht eine belegte Aussage — eingehalten, teilweise, nicht eingehalten. Fertig, wenn zu jeder anwendbaren Pflicht eine datierte Bewertung vorliegt.

Nachweise bündeln · 1–2 Tage

Beteiligte: Beauftragter. Prüfberichte, Protokolle und Genehmigungen an einem festen Ort, nicht in persönlichen Postfächern. Fertig, wenn eine dritte Person jeden Nachweis ohne Einweisung findet.

Rhythmus und Änderungsweg festlegen · 1 Tag

Beteiligte: Beauftragter, Leitung. Ein Jahrestermin für die Bewertung, ein benannter Weg für Rechtsänderungen, ein fester Platz für das Ergebnis. Fertig, wenn beides dokumentiert und von der Leitung freigegeben ist.

In Audit und Managementbewertung verankern · je nach Terminlage

Beteiligte: Leitung, Auditprogramm. Das Thema gehört ins interne Auditprogramm und auf die Tagesordnung der Managementbewertung. Fertig, wenn es dort fest steht — erst dann ist aus dem Dokument ein Prozess geworden.

Wo die Lücken im vorhandenen Bestand liegen, lässt sich auch maschinell eingrenzen — der KI-Assistent im Rechtskataster sucht Pflichten, die in vergleichbaren Betrieben vorkommen und bei Ihnen fehlen.

Der Dauerbetrieb: Was passiert, wenn sich das Recht ändert?

Hier entscheidet sich, ob das Kataster in drei Jahren noch trägt. Der Prozess hat vier Glieder: von der Änderung erfahren, ihre Relevanz für den eigenen Betrieb prüfen, über Maßnahmen entscheiden, das Ergebnis festhalten. Wer beim ersten Glied auf Zufall setzt, hat keinen Prozess, sondern Glück.

Von Änderungen erfährt man über Änderungsdienste, Verbandsinformationen, Behördenankündigungen oder eine Plattform mit Änderungsservice — was rechtskataster.com dabei leistet, steht dort. Entscheidend ist nicht der Kanal, sondern dass jemand benannt ist, der ihn liest. Die Relevanzprüfung folgt derselben Logik wie die Ersteinordnung: gilt, gilt nicht, mit Begründung. Wie die Abarbeitung an einem konkreten Stichtag aussieht, zeigt der Praxisleitfaden Pflichten in den Griff bekommen.

Änderungen kommen nicht nur vom Gesetzgeber. Auch die Normen werden revidiert: Die ISO 14001:2026 hat mit 6.3 eine eigene Klausel für die Planung von Änderungen bekommen und den Abschnitt 6.1 neu sortiert. Was das für die Umstellung bedeutet, steht auf der Themenseite Die Norm wird revidiert. Und wenn Kunden Nachweise zu Ihren Rechtspflichten verlangen, hilft die Themenseite Der Kunde verlangt Nachweise beim Einordnen.

Woran Sie erkennen, dass ein Kataster gerade verfällt

  • Die zuletzt eingetragene Änderung ist älter als zwölf Monate.
  • Niemand kann sagen, wann zuletzt die Einhaltung bewertet wurde.
  • In der Spalte „zuständig“ stehen Menschen, die das Haus verlassen haben.
  • Nachweise liegen in persönlichen Postfächern.
  • Derselbe Auditbefund taucht im zweiten Jahr wieder auf.

Ein einzelnes Zeichen ist erklärbar. Drei davon sind ein Muster.

Selbst machen oder abgeben

Wir verkaufen genau diese Leistung, deshalb zuerst der Teil, der uns nichts einbringt: Es geht ohne fremde Hilfe, wenn Sie einen Standort haben, keine genehmigungsbedürftigen Anlagen betreiben, eine überschaubare Zahl von Regelwerken Sie trifft und jemand im Haus Zeit und Betriebskenntnis mitbringt. Ein Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieb dieser Größe trägt das selbst — und sollte es auch, weil das Wissen dann im Haus bleibt.

Die Grenze verläuft dort, wo der Aufwand nicht mehr linear wächst: mehrere Standorte in verschiedenen Bundesländern, weil Landesrecht und kommunale Satzungen je Standort gelten. Genehmigungsbedürftige Anlagen, weil jede Genehmigung eigene Auflagen mitbringt. Mehrere Normen parallel — wobei die Pflichtenermittlung dann nur einmal gemacht und dreifach nachgewiesen wird; wie das geht, steht auf der Themenseite Mehrere Systeme zusammenlegen. Oder schlicht niemand, der die Rolle übernehmen kann — dann ist ein externer Beauftragter die pragmatische Lösung. Was wir bei Aufbau und Pflege übernehmen, steht auf der Seite zum Rechtskataster, die Erstbewertung begleitet die Beratung.

Eines bleibt in jedem Fall im Haus: die Verantwortung für die Rechtskonformität. Arbeit lässt sich abgeben, Verantwortung nicht — und die Managementbewertung, in der das Thema landet, ist ohnehin Sache der obersten Leitung.

Was wir ausdrücklich nicht leisten

Keine Rechtsberatung. Ob eine Regelung Ihren Betrieb trifft, hängt an Anlagen, Tätigkeiten und Standorten; ist die Auslegung im Einzelfall strittig, gehört sie zu einem Rechtsanwalt. Wir bauen den Prozess, in dem die Frage gestellt, entschieden und belegt wird — wie sie für Sie ausfällt, entscheiden wir nicht.

Die fünf Stolpersteine aus der Praxis

1

Das gekaufte Kataster nie angepasst

Was schiefgeht
Ein Branchenkataster kennt die eigenen Anlagen, das Landesrecht und die kommunalen Auflagen nicht.
Früh erkennbar
Stichproben schlagen fehl, weil betriebseigene Genehmigungen im Kataster gar nicht vorkommen.
Was hilft
Die Anwendbarkeitsentscheidung je Regelung mit Begründung nachziehen — und die eigenen Genehmigungsbescheide danebenlegen.
2

Kenntnis ohne Umsetzung dokumentieren

Was schiefgeht
Eine Pflicht steht in der Liste, ohne Verantwortlichen und ohne Maßnahme — das belegt, dass man wusste und nicht handelte.
Früh erkennbar
Die Spalte „zuständig“ ist leer oder trägt Abteilungsnamen.
Was hilft
Erst zuordnen, dann bewerten. In dieser Reihenfolge, nicht umgekehrt.
3

Bewertung mit Katasterpflege verwechseln

Was schiefgeht
Eine aktuelle Liste gilt als erledigte Bewertung — sie ist aber nur die Grundlage dafür.
Früh erkennbar
Auf die Frage, wann zuletzt die Einhaltung bewertet wurde, gibt es keine Antwort mit Datum.
Was hilft
Ein Jahrestermin im Zuge der Managementbewertung, mit benannter bewertender Person.
4

Alles hängt an einer Person

Was schiefgeht
Ablageort, Rhythmus und Anwendbarkeitsentscheidungen kennt genau ein Mensch.
Früh erkennbar
Rückfragen zum Kataster laufen immer über dieselbe Person.
Was hilft
Stellvertretung benennen, feste Ablage statt Postfach — und die Begründungen schriftlich festhalten.
5

Änderung erfahren, nichts festgehalten

Was schiefgeht
Die Relevanzprüfung findet im Flur statt und ist im Audit nicht vorzeigbar.
Früh erkennbar
Auf die Frage nach einer konkreten Rechtsänderung kommt „das haben wir damals kurz besprochen“.
Was hilft
Ein fester Eintrag je Änderung: gilt, gilt nicht, daraus folgt — mit Datum und Namen.

Häufige Fragen

Bestand und Rhythmus

Unser Kataster ist von 2019 — können wir das noch verwenden?
Ja, als Ausgangsbasis — mit einer Einschränkung: Was 2019 richtig entschieden wurde, kann heute falsch sein, weil sich entweder die Regelung oder Ihr Betrieb geändert hat. Neu ermitteln müssen Sie deshalb alles, was seither an Anlagen, Tätigkeiten oder Standorten dazugekommen ist, sowie die Rechtsgebiete mit hoher Änderungsfrequenz. Der unveränderte Rest bleibt verwendbar; teuer wird nur der Aufholbedarf, nicht der Neubau.
Wie oft muss ein Rechtskataster aktualisiert werden?
Eine feste Frist schreibt keine Norm vor. Für das Verzeichnis selbst ist nur gefordert, es aktuell zu halten — ohne jede Frequenz. Eine Häufigkeit, nach ISO 45001 zusätzlich eine Methode, legen Sie für die Bewertung der Einhaltung fest. Entscheidend ist deshalb nicht, welcher Rhythmus gewählt wird, sondern dass er festgelegt ist und eingehalten wird — und dass zwischen den Terminen jemand die Rechtsänderungen liest.
Was passiert, wenn eine Rechtsänderung unbemerkt bleibt?
Die Pflicht gilt trotzdem — gegenüber der Behörde hilft kein Kataster, und im Audit wird die fehlende Änderungsverfolgung zum Befund. Teuer wird vor allem die Wiederholung: Steht dieselbe Lücke im zweiten Jahr wieder da, steht nicht mehr eine Zeile zur Debatte, sondern die Wirksamkeit des Systems.

Kennen, zuordnen, bewerten

Reicht es, wenn wir die Pflichten kennen — oder müssen wir auch bewerten?
Kennen reicht nicht. ISO 14001, ISO 45001 und ISO 50001 führen die Bewertung der Einhaltung als eigene Klausel (9.1.2); ISO 27001 und ISO 9001 regeln es anders. Praktisch heißt das: Je Pflicht braucht es eine belegte Aussage — eingehalten, teilweise, nicht eingehalten — mit Datum und Namen. Eine aktuelle Liste ohne solche Aussagen ist der häufigste Befund in diesem Thema.
Wer im Unternehmen entscheidet, ob eine Regelung für uns gilt?
Nicht der externe Dienstleister und nicht die Software: Beide können Regelungen vorschlagen, aber ob eine Anlage unter eine Schwelle fällt, weiß nur, wer sie kennt. Üblich ist der Vorschlag von außen, die Entscheidung durch Beauftragten und Fachbereich gemeinsam, und die Freigabe durch die Leitung, wo es um Geld oder Genehmigungen geht. Wo die Auslegung im Einzelfall strittig ist, beginnt Rechtsberatung — und die leistet weder ein Kataster noch leisten wir sie.
Was zeigen wir dem Auditor konkret?
Meist nicht in der Reihenfolge, in der Sie es abgelegt haben. Er greift eine konkrete Pflicht heraus — gern eine mit Frist — und fragt sich daran entlang: Steht sie im Kataster? Wer ist benannt? Wann wurde die Einhaltung zuletzt bewertet, mit welchem Ergebnis? Und was folgte daraus? Wer die Kette an einem beliebigen Beispiel zeigen kann, besteht diesen Teil.

Grenzen und Verantwortung

Wir haben mehrere Standorte in verschiedenen Bundesländern — was ändert das?
Landesrecht und kommunale Satzungen gelten je Standort, nicht je Unternehmen. Zwei Bauformen sind üblich: ein eigener Strang je Standort, wenn sich die Betriebe stark unterscheiden, oder ein gemeinsames Kataster mit Standortspalte, wenn die Tätigkeiten gleich sind und nur das Landesrecht abweicht. In beiden Fällen muss die Bewertung der Einhaltung je Standort nachweisbar sein — ein Sammelvermerk für alle Werke trägt nicht.
Können wir die Verantwortung für die Rechtskonformität auslagern?
Die Arbeit ja, die Verantwortung nein. Ermittlung, Pflege und sogar das interne Audit lassen sich extern vergeben — beim Audit ist nur gefordert, dass niemand den eigenen Bereich auditiert. Die Managementbewertung dagegen ist Sache der obersten Leitung und nicht delegierbar, und die Verantwortung für die Rechtskonformität des Betriebs bleibt ohnehin im Haus.
Quellen und Prüfstand

Geprüft am 13.09.2026 an den offiziellen ISO-Vorschauen der genannten Normen (Inhaltsverzeichnisse und Begriffsteile) sowie an Fachveröffentlichungen zu den Klauseltexten. Belegt sind die Klauselnummern: ISO 14001 (2015 und 2026) 6.1.3 und 9.1.2; ISO 45001:2018 6.1.3 und 9.1.2; ISO 50001:2018 4.2 und 9.1.2 ohne eine Klausel 6.1.3; ISO/IEC 27001:2022 Abschnitt 9.1 ohne Unterklauseln, dazu die Controls A.5.31, A.5.35 und A.5.36; ISO 9001:2015 4.2 — gesetzliche Anforderungen als Anforderung interessierter Parteien —, 8.2.2 als das Ermitteln der Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen, 8.2.3 als deren Bewertung im Auftragsfall, und 9.1.2 als Kundenzufriedenheit. Geprüft sind damit auch die Ermittlungsklauseln, die in der Tabelle dieser Seite bewusst nicht mehr auftauchen und im Fachartikel zum Pflichtenmanagement stehen.

Warum die Tabelle keine deutschen Klauseltitel führt: Die Titel der deutschen DIN-Fassungen ließen sich in mehreren Fällen nicht an einer belastbaren Quelle prüfen — die frei zugänglichen ISO-Vorschauen enden vor den Anforderungskapiteln. Statt Titel zu übernehmen, die auf einer Beraterseite falsch zitiert wären, nennen wir Nummern und den Begriff der Norm. Wer die Titel braucht, findet sie in der gekauften DIN-Fassung — ältere Seiten auf dieser Website führen sie teils mit, dort aus den gekauften Fassungen übernommen.

Ausdrücklich korrigiert: Ein Entwurf dieser Seite behauptete, die ISO 14001:2026 habe die Klausel 9.1.2 umbenannt. Das trifft nicht zu — der Titel ist in beiden Ausgaben unverändert. Neu in der Ausgabe 2026 sind dagegen die Klausel 6.3 und die Umnummerierung innerhalb von 6.1.

Erfahrungswerte, nicht aus einem Regelwerk: die Aufwände im Fahrplan, der Vorschlag eines jährlichen Bewertungsrhythmus, die empfohlene Trennung von Umsetzung und Bewertung und die Warnzeichen für ein verfallendes Kataster. Die Unabhängigkeit des Auditors verlangen die Normen ausdrücklich (9.2), die des Bewerters nicht. Kein Rechtsrat: Ob eine Regelung Ihren Betrieb trifft, hängt an Anlagen, Tätigkeiten und Standorten. Diese Seite beschreibt, wie man die Frage organisiert — nicht, wie sie für Sie ausfällt.

Fachlich geprüft, Stand 13.09.2026. Alle weiteren Vorhaben im Themenüberblick.

Erst sehen, was der Bestand noch wert ist

Wir prüfen Ihr vorhandenes Kataster stichprobenartig und sagen Ihnen, was verwendbar ist, was nachgezogen werden muss und was Sie besser neu aufsetzen — bevor Sie irgendetwas beauftragen.