Die neue Produktsicherheits­­verordnung

aktualisiert am 21. Dezember 2023

Mit dem Inkrafttreten der neuen Produktsicherheitsverordnung gilt diese ab dem 13. Dezember 2024 in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Sie soll sicherstellen, dass die Produkte, die auf den Markt gebracht werden, sicher und risikofrei sind.

Wir erklären Ihnen, was die neue Produktsicherheitsverordnung ist, was sie beinhaltet und was bei der neuen Verordnung zu beachten ist.

Was ist die neue Produktsicherheits­verordnung?

Die neue Produktsicherheitsverordnung löst die bisherige Richtlinie 2001/95/EG (Allg. Produktsicherheit) zum 13.12.2024 ab und gilt damit in allen ihren Teilen verbindlich und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Die bisherige Richtlinie ist nur auf die Pflichten von Herstellern und Händlern eingegangen, was sich jetzt ändert.

Während Richtlinien von den EU-Staaten in nationales Recht übertragen werden müssen, greifen Verordnungen direkt und sind somit durch die Unternehmen umzusetzen. Die Frage der Haftung und angemessenen Sanktionierung bleibt im Falle der Produktsicherheitsverordnung weiterhin im nationalen Recht (z.B. ProdHaftG) verankert.

Was beinhaltet die Produktsicherheits­­verordnung?

Die Produktsicherheits­verordnung beinhaltet Vorgaben, die für eine höhere Rechtssicherheit in Europa sorgen. Zum Beispiel werden in Kapitel III „Pflichten der Wirtschaftsakteure” detaillierte Anforderungen beschrieben, die von den einzelnen Beteiligten innerhalb der Lieferkette zu erfüllen sind.

Zu diesen gehören beispielsweise:

  • die Risikoanalyse vor Inverkehrbringen des Produkts
  • die Korrekturmaßnahmen bei identifizierten Risiken
  • die Dokumentationsvorgaben mit vorgegebenen Aufbewahrungsfristen
  • die kontinuierliche Überwachung der Produktsicherheit mittels geeigneter Verfahren
  • die eindeutige Rückverfolgbarkeit für alle Produkte und Komponenten mittels Typen-, Chargen- oder Seriennummer o.ä. Element zur Identifizierung
  • die erhöhte Kennzeichnungspflichten für alle beteiligten Akteure
  • die verstärkte Kommunikation zwischen Wirtschaftsakteuren und Marktüberwachungsbehörde bei Risiken 

Die neue Produktsicherheitsverordnung definiert Vorschriften für alle beteiligten Wirtschaftsakteure, also Hersteller, deren Bevollmächtigter, Einführer, Händler, Fulfillment-Dienstleister oder jede andere natürliche oder juristische Person, die Pflichten im Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten oder deren Bereitstellung auf dem Markt gemäß dieser Verordnung unterliegt. Zusätzlich werden Betreiber von Online-Marktplätzen verstärkt in die Pflicht genommen.

Im Artikel 6 der neuen Verordnung werden die Aspekte für die Bewertung eines sicheren Produktes vorgegeben. Neben einer gründlichen Betrachtung spezifischer Verbrauchergruppen (Kinder, unterschiedliche Geschlechter, Menschen mit Behinderung etc.) werden auch neue Produktarten berücksichtigt. Somit kommen der Aspekt der Cybersicherheit und die Eigenschaften künstlicher Intelligenzen erstmals in Erscheinung.

Was ist bei der neuen Produktsicherheits­verordnung zu beachten?

Bei der neuen Produktsicherheitsverordnung ist zu beachten, dass das RAPEX-Portal, das bisher von der Kommission und den Behörden der Unionsstaaten gepflegt wurde, durch das Safety-Gateway und Safety-Business-Gateway abgelöst wird. Dadurch geraten Wirtschaftsakteure in die Pflicht, sich dort zu registrieren und Risiken sowie daraus resultierende Maßnahmen zu melden.

Des Weiteren müssen Hersteller, Einführer, Händler und Anbieter von Online-Marktplätzen Verbraucher-relevante, barrierefreie Informationen hinsichtlich der Produktsicherheit zur Verfügung stellen. Hierzu werden detaillierte Vorgaben zu Sicherheitswarnungen und Rückrufverfahren erläutert und ihnen umfangreiche Informationspflichten auferlegt.

Hersteller und Einführer müssen barrierefreie Beschwerdestellen einrichten und diese mit den Produktunterlagen öffentlich machen. Dazu werden umfangreiche Anforderungen an die Betreiber von Online-Marktplätzen gestellt, die im Kapitel IV der Produktsicherheitsverordnung beschrieben werden.

Vertreiber von Online-Marktplätzen müssen außerdem eine zentrale Kontaktstelle für Verbraucher zum Thema der Produktsicherheit einrichten und sich im neuen Safety-Gateway registrieren. Dieses sollten sie nutzen, um sich über Produktwarnungen zu informieren und selbst Warnungen vorzunehmen. 

Darüber hinaus muss jeder, der Produkte auf einem Online-Marktplatz anbieten will, durch die Betreiber überprüft und im Fall von Verstößen zeitweilig gesperrt werden.

Fazit

Die neue Produktsicherheitsverordnung steigert die Transparenz im Hinblick auf die Produktsicherheit und erhöht damit den Verbraucherschutz. Unternehmen, die an dem Prozess von der Herstellung bis zur Bereitstellung auf dem Markt beteiligt sind, sollten schon jetzt beginnen, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, um geeignete Verfahren zu entwickeln. Die Kommission wird noch entsprechende Informationen zum Safet-Business-Gateway bereitstellen.

Um die abzuleitenden Pflichten besser erfassen zu können, haben wir Ihnen die folgenden Übersichten zum Download erstellt: 

  • Verordnung (EU) 2023/988 = eine Aufbereitung der gesamten Produktsicherheitsverordnungen mit relevanten Inhalten, abzuleitenden Pflichten und Unterschieden zur Allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie
  • VO (EU) 2023/988 Produktbezogene Angaben = Inhalte der VO, die sich rein auf die Eigenschaften von Produkte beziehen
  • VO (EU) 2023/988 Hersteller = für Hersteller und deren Bevollmächtigte
  • VO (EU) 2023/988 Einführer = für das Einführen von Produkten aus Nicht-EU-Ländern in den Unionsraum
  • VO (EU) 2023/988 Händler = für den Handel mit Produkten
  • VO (EU) 2023/988 Akteure der Lieferkette = für natürliche oder juristische Personen, die als Zulieferer und somit Hersteller von Teilen/Komponenten etc. an der Lieferkette beteiligt sind
  • VO (EU) 2023/988 Fulfillmentdienstleister = natürliche/juristische Personen, die mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen anbietet: Lagerhaltung, Verpackung, Adressierung und Versand von Produkten, an denen sie kein Eigentumsrecht hat (ausgenommen Postdienste oder Frachtverkehrsdienstleistungen)
  • VO (EU) 2023/988 Betreiber Online-Marktplatz = alle Betreiber von Online-Marktplätzen, die Produkte in der EU anbieten

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