Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist ein Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und wurde am 13. November 2023 rechtsverbindlich. Es wurde zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU sowie zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 veröffentlicht.
Das Ziel des Gesetzes ist, die Energieeffizienz zu erhöhen und die Primär- und Endenergieverbrauch bis 2030 zu reduzieren. Das EnEfG verpflichtet Organisationen und Rechenzentren entsprechend der EU-Vorgaben, ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, um mehr Energie zu sparen.
Die Inhalte des neuen Energieeffizienzgesetzes sind in 7 Abschnitte und 21 Kapitel unterteilt. Die folgende Übersicht zeigt die Themen der einzelnen Abschnitte.
Abschnitt I
Abschnitt II
Abschnitt III
Abschnitt IV
Abschnitt V
Abschnitt VI
Abschnitt VII
Das neue Energieeffizienzgesetz fordert für Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden, Energie- oder Umweltmanagementsystem gemäß Absatz II einzuführen.
Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von 1 Gigawattstunde bis unter 3 Gigawattstunden sind verpflichtet, ein vereinfachtes Energiemanagementsystem bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 einzurichten. Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von 3 Gigawattstunden oder mehr müssen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 einrichten.
Die Unternehmen, die einen Jahresenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden haben, müssen dazu innerhalb von 3 Jahren Energieeffizienzmaßnahmen in konkreten Plänen erfassen und veröffentlichen. Zusätzlich müssen sie ein Energieaudit alle vier Jahre durchführen lassen.
Des Weiteren fordert das neue Energieeffizienzgesetz, dass bei der Produktion von Waren keine Abwärme mehr entstehen darf. Falls dies nicht möglich ist, muss die Abwärme entsprechend verwertet werden.
Für Rechenzentren gibt es geregelte Energieeffizienzstandards. Darunter zählen zum Beispiel, dass ab dem 1.1.24 der Strom zu mindestens 50 % aus erneuerbaren Energien genutzt werden muss und bis 2027 zu 100 %. Dazu müssen Rechenzentren ihren Energieverbrauch in ein öffentliches Register eintragen und die Kundeninformation über deren Energieverbrauch pro Jahr diesen Kunden vermitteln.
Das Ziel des neuen Energieeffizienzgesetzes ist es, mehr Energieeffizienz zur Reduzierung des Primär- und Endenergieverbrauchs zu schaffen. Primärenergie stammt aus erneuerbaren Energien und die Endenergie ist die festgelegte Energie, die für einen bestimmten Bereich oder Betrieb benötigt wird.
Des Weiteren möchte man mit dem neuen EnEfG den Import und den Verbrauch von fossilen Energien reduzieren, die Versorgungssicherheit verbessern und den weltweiten Klimawandel eindämmen.
Mit dem neuen Energieeffizienzgesetz möchte man die nationalen Energieeffizienzziel und die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben erfüllen sowie die Vermeidung oder die sinnvolle Nutzung von Abwärme im Produktionsprozess und in Rechenzentren gewährleisten.
Das EnEfG kommt dem deutschen Klimaziel bis 2030 entgegen, bei dem klimaschädliche Emissionen bis 2030 seit 1990 um 65% gesenkt werden sollen. Das Ziel ist es, dass der Bund bis zum Jahre 2030 jährlich 45 Terawattstunden Endenergie einsparen soll.
Wir können Sie bezüglich des neuen EnEfG unterstützen, wenn Sie aufgrund des neuen Gesetzes ein Managementsystem nach ISO 50001, ISO 14001 oder EMAS einführen oder überarbeiten müssen. Wir helfen Ihnen dementsprechend bei der Implementierung eines Energiemanagementsystems (EnMS) oder eines Umweltmanagementsystems (UMS).
Für das Energiemanagement bieten wir Ihnen eine ISO 50001 Beratung, ein internes ISO 50001 Audit, verschiedene Seminare und unsere Unterstützung im Zertifizierungsprozess an.
Für das Umweltmanagement können wir Ihnen ebenfalls eine ISO 14001 Beratung, ein ISO 14001 Audit, Seminare und die gemeinsame Vorbereitung auf die Zertifizierung anbieten.
Zusätzlich können wir von IQI das Rechtskataster Ihres Unternehmens erstellen oder bezüglich überarbeiteter Vorgaben des neuen Energieeffizienzgesetzes erneuern. Kontaktieren Sie uns dafür gerne über das unten stehende Formular.