Das neue Energieeffizienz­gesetz (EnEfG)

aktualisiert am 26. Februar 2024

Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist ein Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und wurde am 13. November 2023 rechtsverbindlich. Es wurde zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU sowie zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 veröffentlicht. 

Das Ziel des Gesetzes ist, die Energieeffizienz zu erhöhen und die Primär- und Endenergieverbrauch bis 2030 zu reduzieren. Das EnEfG verpflichtet Organisationen und Rechenzentren entsprechend der EU-Vorgaben, ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, um mehr Energie zu sparen.

Was sind die Inhalte des neuen Energieeffizienz­gesetzes?

Die Inhalte des neuen Energieeffizienzgesetzes sind in 7 Abschnitte und 21 Kapitel unterteilt. Die folgende Übersicht zeigt die Themen der einzelnen Abschnitte.

Abschnitt I

  1. Zweck des Gesetzes: Ziele des EnEfG.
  2. Anwendungsbereich: Regelungen des Gesetzes.
  3. Begriffsbestimmungen: Erklärung wichtiger Begriffe innerhalb des Gesetzes.
  4. Energieeffizienzziele: Angabe der Ziele bis 2030.

Abschnitt II

  1. Einsparung von Endenergie: Verpflichtung des Bundes und der Länder zur Energieeinsparung.
  2. Einsparverpflichtung öffentlicher Stellen: Wer zu jährlichen Einsparungen beim Endenergieverbrauch verpflichtet ist.
  3. Aufgaben der Bundesstelle für Energieeffizienz

Abschnitt III

  1. Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen für Unternehmen: Wer verpflichtet ist, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzurichten.
  2. Umsetzungspläne von Endenergieeinsparmaßnahmen für Unternehmen: Wer verpflichtet ist, durchführbare Umsetzungspläne zu erstellen und zu veröffentlichen.
  3. Stichprobenkontrolle hinsichtlich der Einrichtung von Energie- und Umweltmanagementsystemen: Umsetzungspläne von Energieeinsparmaßnahmen in Unternehmen.

Abschnitt IV 

  1. Klimaneutrale Rechenzentren: Einrichtung und Betrieb der Rechenzentren.
  2. Energie- und Umweltmanagementsysteme in Rechenzentren: Korrekte Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems in Rechenzentren.
  3. Informationspflicht für Betreiber von Rechenzentren und für Betreiber von Informationstechnik: Wer verpflichtet ist, Informationen über ihr Rechenzentrum für das letzte Kalenderjahr zu veröffentlichen und an den Bund zu übermitteln.
  4. Energieeffizienzregister für Rechenzentren: Register, in das die übermittelten Informationen gespeichert und in eine europäische Datenbank über Rechenzentren übertragen werden.
  5. Information und Beratung im Kundenverhältnis: Vermittlung von zuzuordnenden Energieverbräuchen pro Jahr an Kunden.

Abschnitt V 

  1. Vermeidung und Verwendung von Abwärme
  2. Plattform für Abwärme: Wer verpflichtet ist, Auskunft zu Informationen über die im Unternehmen anfallende Abwärme zu geben.

Abschnitt VI 

  1. Klimaneutrale Unternehmen: Ausnahmen und Befreiungen von den Pflichten für klimaneutrale Unternehmen.

Abschnitt VII 

  1. Bußgeldvorschriften: Bußgeld bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen.
  2. Übergangsvorschrift: Länder sind verpflichtet, die Informationen erstmals im Jahr 2024 und spätestens sechs Monate nach Bereitstellung der elektronischen Vorlage zu übermitteln.
  3. Ausschluss: Wer vom Gesetz ausgenommen ist.

Was fordert das neue Energieeffizienz­gesetz?

Das neue Energieeffizienzgesetz fordert für Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden, Energie- oder Umweltmanagementsystem gemäß Absatz II einzuführen. 

Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von 1 Gigawattstunde bis unter 3 Gigawattstunden sind verpflichtet, ein vereinfachtes Energiemanagementsystem bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 einzurichten. Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von 3 Gigawattstunden oder mehr müssen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 einrichten. 

Die Unternehmen, die einen Jahresenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden haben, müssen dazu innerhalb von 3 Jahren Energieeffizienzmaßnahmen in konkreten Plänen erfassen und veröffentlichen. Zusätzlich müssen sie ein Energieaudit alle vier Jahre durchführen lassen.

Des Weiteren fordert das neue Energieeffizienzgesetz, dass bei der Produktion von Waren keine Abwärme mehr entstehen darf. Falls dies nicht möglich ist, muss die Abwärme entsprechend verwertet werden. 

Für Rechenzentren gibt es geregelte Energieeffizienzstandards. Darunter zählen zum Beispiel, dass ab dem 1.1.24 der Strom zu mindestens 50 % aus erneuerbaren Energien genutzt werden muss und bis 2027 zu 100 %. Dazu müssen Rechenzentren ihren Energieverbrauch in ein öffentliches Register eintragen und die Kundeninformation über deren Energieverbrauch pro Jahr diesen Kunden vermitteln. 

Was ist das Ziel des neuen Energieeffizienz­gesetzes?

Das Ziel des neuen Energieeffizienzgesetzes ist es, mehr Energieeffizienz zur Reduzierung des Primär- und Endenergieverbrauchs zu schaffen. Primärenergie stammt aus erneuerbaren Energien und die Endenergie ist die festgelegte Energie, die für einen bestimmten Bereich oder Betrieb benötigt wird.

Des Weiteren möchte man mit dem neuen EnEfG den Import und den Verbrauch von fossilen Energien reduzieren, die Versorgungssicherheit verbessern und den weltweiten Klimawandel eindämmen. 

Mit dem neuen Energieeffizienzgesetz möchte man die nationalen Energieeffizienzziel und die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben erfüllen sowie die Vermeidung oder die sinnvolle Nutzung von Abwärme im Produktionsprozess und in Rechenzentren gewährleisten. 

Das EnEfG kommt dem deutschen Klimaziel bis 2030 entgegen, bei dem klimaschädliche Emissionen bis 2030 seit 1990 um 65% gesenkt werden sollen. Das Ziel ist es, dass der Bund bis zum Jahre 2030 jährlich 45 Terawattstunden Endenergie einsparen soll.

Wie können wir Sie bezüglich des neuen EnEfG unterstützen?

Wir können Sie bezüglich des neuen EnEfG unterstützen, wenn Sie aufgrund des neuen Gesetzes ein Managementsystem nach ISO 50001, ISO 14001 oder EMAS einführen oder überarbeiten müssen. Wir helfen Ihnen dementsprechend bei der Implementierung eines Energiemanagementsystems (EnMS) oder eines Umweltmanagementsystems (UMS). 

Für das Energiemanagement bieten wir Ihnen eine ISO 50001 Beratung, ein internes ISO 50001 Audit, verschiedene Seminare und unsere Unterstützung im Zertifizierungsprozess an.

Für das Umweltmanagement können wir Ihnen ebenfalls eine ISO 14001 Beratung, ein ISO 14001 Audit, Seminare und die gemeinsame Vorbereitung auf die Zertifizierung anbieten.

Zusätzlich können wir von IQI das Rechtskataster Ihres Unternehmens erstellen oder bezüglich überarbeiteter Vorgaben des neuen Energieeffizienzgesetzes erneuern. Kontaktieren Sie uns dafür gerne über das unten stehende Formular.

Sprechen sie uns an

Kontakt Formular
02933. 78 63 185
info@iqi-gmbh.de
IQI Privates Institut für Qualität und Innovation GmbH 
Niedensteinsweg 8
59846 Sundern
Die IQI GmbH ist seit mehr als 20 Jahren nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert und wendet damit aktiv ein Qualitätsmanagementsystem an. Damit wollen wir zeigen, dass wir selbst aktiv leben, was wir Ihnen anbieten.

Als Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Luft-und Raumfahrt (DGLR) und der Deutschen Gesellschaft für Qualität (DGQ) beteiligen wir uns an Experten-Netzwerken und stellen unsere fachliche Weiterentwicklung sicher.

Mit unserer Mitgliedschaft im “Wirtschaft in Südwestfalen e.V.” wollen wir gemeinsam mit regionalen Unternehmen den Standort Südwestfalen als Marke fördern.
Copyright © 2023
iqi-gmbh.de
Alle Rechte vorbehalten
envelopephone-handsetmap-markermagnifiercross linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram