Ein externer Datenschutzbeauftragter (DSB) ist ein zentraler Bestandteil eines Unternehmens, ist jedoch von diesem unabhängig. Der DSB gilt als verantwortliche Person für den Datenschutz im Unternehmen und ist als Experte für die Integrität und Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten zuständig.
Der externe DSB geht sicher, dass der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nachgegangen wird und gewährleistet somit die Rechtssicherheit im Unternehmen. Die Vorteile des Beauftragten sind das Schaffen von mehr Kundenvertrauen durch höhere Sicherheit sowie der Schutz vor Bußgeldern und Strafen hinsichtlich DSGVO-Verstößen.
Ein externer Datenschutzbeauftragter muss immer dann eingesetzt werden, wenn mindestens 20 Mitarbeiter im Unternehmen angestellt sind und diese als Aufgabe personenbezogene Daten verarbeiten.
Zu den Aufgaben des externen DSB gehören die Beratung der Geschäftsleitung bezüglich des korrekten Umgangs mit personenbezogenen Daten sowie die Aufklärung über datenschutzrechtliche Bestimmung und die Umsetzung von datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Der externe Datenschutzbeauftragte kontrolliert darüber hinaus die richtige Anwendung der Datenschutzgrundsätze im Unternehmen und führt Schulungen zum Datenschutz durch, um das Bewusstsein für den Datenschutz bei den Mitarbeitern zu stärken.
Im jeweiligen Unternehmen erstellt der externe DSB relevante Dokumentationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten, das sogenannte Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. In diesem Dokument werden alle Verarbeitungstätigkeiten aufgelistet, bei denen personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden.
Der externe Beauftragte für Datenschutz gilt im Allgemeinen als Ansprechpartner für Unternehmen bei datenschutzrechtlichen Angelegenheiten und hilft ihnen, personenbezogene Daten rechtmäßig zu erheben und zu verarbeiten.
Die Vorteile externer Datenschutzbeauftragte sind, dass sie sich mit allen aktuellen datenschutzrechtlichen Anforderungen auskennen und als Expertenrolle spezifisches Fachwissen mitbringen. Externe DSB haben jahrelange Erfahrungen im betrieblichen Datenschutz und sind dazu unabhängig und unparteiisch.
Ein weiterer Vorteil eines externen Beauftragten ist, dass er mit weiteren Gesetzen wie zum Beispiel dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) und anderen Bereichen des IT-Rechts vertraut ist. Somit kann er effiziente Lösungen zu weitreichenden Datenschutzproblemen bieten.
Externe Datenschutzbeauftragte stellen ebenfalls sicher, dass Unternehmen in allen Datenschutzfragen optimal beraten sind und die datenschutzrechtlichen Belange im Unternehmen umgesetzt werden. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen ist das Beauftragen eines externen Datenschutzbeauftragten von Vorteil.
Ohne äußere Hilfe ist die Einhaltung der Vorschriften hinsichtlich des Datenschutzes schwierig umzusetzen, weswegen Unternehmen die Unterstützung eines externen Datenschutzbeauftragten in Anspruch nehmen. Das spart interne Ressourcen und das Unternehmen kann sich auf das Kerngeschäft konzentrieren.
Zu den Leistungen, die Ihnen unser Datenschutzbeauftragter bieten kann, ist das Unterrichten und Beraten Ihres Unternehmens bezüglich eines verbesserten Datenschutzes. Der zertifizierte Datenschutzbeauftragte sichert den innerbetrieblichen Datenschutz, prüft datenverarbeitende Geschäftsprozesse und Regelungen, kontrolliert IT-Systeme Ihres Unternehmens und überwacht datenschutzrelevante Verträge.
Des Weiteren schult unser DSB Ihre Mitarbeiter für ein besseres Bewusstsein für Datenschutz und unterstützt bei der Aufrechterhaltung und Optimierung des Datenschutzkonzeptes sowie bei der Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA). Die Durchführung der DSFA gemäß Artikel 35 der DSGVO wird von ihm ebenfalls überwacht.
Unser Datenschutzbeauftragte übernimmt die Erstanalyse zur Ermittlung der Ausgangssituation (Erfüllungsgrad zu den Pflichten nach der DSGVO) und erstellt einen Maßnahmenplan zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen. Dabei weist er verschiedene Zuständigkeiten innerhalb des Unternehmens zu. Bei Bedarf unterstützt er ebenfalls bei der Entwicklung von Strategien zum Schutz personenbezogener Daten.
Außerdem ist unser Datenschutzbeauftragte als Anlaufstelle und Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Artikel 36 der DSGVO verantwortlich und verschriftlicht jährliche Datenschutzberichte mit allen datenschutzrelevanten Vorkommnissen.
Unser DSB bietet Ihnen dazu seine Unterstützung bei der Dokumentation und Pflege des Verfahrensverzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten sowie der Liste technisch-organisatorischer Schutzmaßnahmen (TOM). Auch die Implementierung mit der bereits durch IQI erstellten Prozessdokumentation unter Beachtung der geltenden Managementregelwerke wird der DSB übernehmen.
Bei Interesse an der Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen, kontaktieren Sie uns gerne über das unten stehende Formular.