Die ESF-Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglichen es in NRW ansässigen Unternehmen, einen Teil der Kosten für Unternehmensberatung abzudecken. Sowohl für die „Potentialberatung“ und „Transformationsberatung“ galt bis dahin ein sogenanntes „Vollzeitäquivalent“ von mindestens zehn Beschäftigten als subventionserheblich. Demnach konnten sich Betriebe mit weniger als zehn Vollzeitstellen nicht um diese Fördergelder bewerben. Zum 10. März 2023 wurde das Kriterium zugunsten dieser Unternehmen geändert. Ab sofort ist es auch Kleinstunternehmen möglich, von den Fördergeldern zu profitieren. Wir halten dies für das richtige Signal, da auch - oder insbesondere - kleine Betriebe vor großen Herausforderungen stehen, um ihre Position am Markt zu sichern und sich auf dem Weg zur CO2-Neutralität wirtschaftlich zukunftsfähig aufzustellen. Unseren Beratungskunden stehen wir gerne zur Seite, wenn es darum geht, Förderanträge zu stellen und die erforderlichen Nachweise zu erbringen.