Eine Normenpyramide für Deutschland zeigt die Hierarchie des in Deutschland und europaweit geltenden Rechts. Das Völkerrecht steht in jeder Normenpyramide an erster Stelle.
Das Völkerrecht besteht aus multilateralen Übereinkommen und Konventionen sowie dem sogenannten Völkergewohnheitsrecht, das die allgemeinen Rechtsgrundsätze abbildet, die sich in den meisten Staaten etabliert haben.
In Europa folgt das Europarecht in der Normenpyramide an zweiter Stelle. Zugleich ist die EU der oberste staatlich-hoheitliche Regelungsgeber. Unter dem Europarecht befinden sich in der Normenpyramide die im jeweiligen Land geltenden Vorschriften, Regeln und Verordnungen.
Erst unter den Vorschriften, Regeln und Verordnungen für das Land stehen die Vorschriften, Regeln und Verordnungen für die jeweiligen Bundesländer im Land. In der Normenpyramide gilt, dass keine der unteren Stufen den oberen Stufen widersprechen dürfen, um offiziell gelten zu dürfen.
In der rechtlichen Normenpyramide steht zunächst Europa (Europarecht), dann Deutschland (Bundesrecht), als Nächstes die Bundesländer (Landesrecht), dann die Kommunen (Kommunalrecht) und zuletzt technische Normen und Werksnormen. Im Gegensatz zu den Rechtsnormen sind die technischen Normen nicht öffentlich zugänglich, sondern käuflich zu erwerben.
Die Einhaltung technischer Normen ist insofern „freiwillig“, als dass sie in den meisten Fällen an bestimmte Wirtschaftssegmente (z.B. Luft-, Raumfahrt und Verteidigung) oder Tätigkeiten (z.B. Prüfverfahren) gebunden sind. Wir von IQI bieten Ihnen verschiedene Dienstleistungen zu technischen Normen an und verhelfen Ihrem Unternehmen zur erfolgreichen Zertifizierung bzw. Akkreditierung.
Eine Normenpyramide ist eine Möglichkeit, die Hierarchie der rechtlichen Vorschriften in einem bestimmten Rechtsraum (z.B. in Deutschland) einzuordnen. Eine Normenpyramide ist eine visuelle Darstellung zum besseren Verständnis für das (jeweilige) deutsche Rechtssystem (auch: deutsches Recht).
Die Normenpyramide stellt das Verhältnis der Über- und Unterordnungen im Rangprinzip sowie die Hierarchie verschiedener rechtlicher und technischer Regelwerke dar. Die unterschiedlichen Normentypen in der Pyramide reichen von bindenden Gesetzen bis zu unternehmensspezifischen Vorschriften und helfen dabei, die Verbindlichkeit der jeweiligen Normen nachzuvollziehen.
Eine Normenpyramide gibt es zum einen für allgemein gültiges Recht, aber auch im Arbeitsrecht. Die Normenpyramide im Arbeitsrecht teilt sich in EU-Recht, Grundgesetz, Bundesgesetze, Rechtsverordnungen, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag und Direktionsrecht des Arbeitgebers auf.
In einer Normenpyramide konkretisiert oder ergänzt jede untere Stufe die darüberliegende, wobei die Verbindlichkeit tendenziell von oben nach unten abnimmt. Bei der Normenpyramide herrscht ein Geltungsvorrang, wobei eine ranghöhere Norm die darunterliegende Norm ungültig macht, solange diese der oberen Norm widerspricht.
Eine Normenpyramide für das allgemein gültige Recht ist in 6 Stufen aufgebaut: Europarecht, Verfassung, Gesetze, Verordnungen, Satzung und Verwaltungsvorschriften.
Im Folgenden wird erklärt, wie eine Normpyramide aufgebaut ist.
Das Europarecht in der ersten Stufe sind alle Rechtsnormen, die auf europäischer Ebene gelten (Richtlinien und Verordnungen). Das europäische Recht hat immer Vorrang vor nationalem und widersprechendem nationalen Recht. Die Richtlinien im Europarecht sind durch die EU-Nationen in nationales Recht umzusetzen, Verordnungen werden für die Vereinheitlichung von Recht in den EU-Mitgliedstaaten verfasst. Ein Beispiel für ein Gesetz auf der Europarecht-Stufe ist die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung).
Bei der Verfassung in der zweiten Stufe handelt es sich um die höchstrangigen, nationalen Rechtsnormen. Die Verfassung enthält alle grundlegenden Regeln im jeweiligen Land (z.B. in Deutschland) und legt Grundrechte und Staatsstrukturen fest. Ein Beispiel für Gesetze auf der Verfassungsstufe ist das Grundgesetz in Deutschland.
Die dritte Stufe stellt die Gesetze des Bundes dar, die vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Die Gesetze stehen unterhalb des Grundgesetzes und regeln die Bereiche des Zusammenlebens (z.B. Zivil- und Strafrecht). Alle Gesetze des Bundes sind verfassungskonform zu gestalten und von allen Behörden, Gerichten und Bürgern einzuhalten. Beispiel für die Gesetze in Deutschland sind das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und das StGB (Strafgesetzbuch).
Die Verordnungen des Bundes in Stufe vier sind rechtlich bindend, stehen aber unter den Gesetzen. Die Verordnungen sind Regeln von der Exekutive (Bundesregierung oder einem Ministerium) und fungieren als detaillierte Hilfe zur Ausführung der Gesetze (z.B. technische Vorgaben). Verordnungen dürfen dem jeweiligen, dazugehörigen Gesetz nicht widersprechen, um als rechtens zu gelten.
Zur fünften Stufe gehören die Satzungen des Bundes, die Normen für ortsspezifische und lokale Angelegenheiten beinhalten. Die Satzungen des Bundes sind von Organisationen oder Institutionen im öffentlichen Recht herausgegeben (z.B. Gemeinden oder Unis) und haben einen beschränkten Geltungsbereich. Satzungen sind für alle Personen und Organisationen im Zuständigkeitsbereich bindend. Beispiele für eine Satzung des Bundes sind Verkehrsvorschriften an einem bestimmten Ort oder die Prüfungsordnung an einer Uni.
Die sechste Stufe beschreibt die Verwaltungsvorschriften, die nur für Behörden bindend sind und interne Regeln darstellen. Die Verwaltungsvorschriften geben vor, wie interne Gesetze und Verordnungen einzuhalten sind (einheitlich innerhalb der Behörde) und haben keine Auswirkung auf die Bürger. Beispiele für Verwaltungsvorschriften sind zum Beispiel interne Richtlinien für Aktenführung und Erlasse.
Führt man diese Normenpyramide noch weiter, folgen darunter die Verfassung, Gesetze, Verordnungen, Satzungen und Verwaltungsvorschriften für die jeweiligen Bundesländer, die ausschließlich für das jeweilige Bundesland und die dort lebenden Menschen gelten (vgl. Art. 31 GG (Grundgesetz) „Bundesrecht bricht Landesrecht“). Erst danach folgen die freiwillig anwendbaren Normen (z.B. technische Normen).
Die Normenpyramide für technische Normen ist in 6 Stufen aufgebaut: Gesetze, Verordnungen, technische Normen, nationale Standards, Versicherungsanforderungen und Werksnormen.
Im Folgenden stellen wir Ihnen im Detail vor, wie die Normenpyramide für technische Normen aufgebaut ist.
Haben Sie noch weitere Fragen zur Normenpyramide oder wünschen Sie sich unsere Hilfe bei der Einführung einer bestimmten Norm in Ihrem Unternehmen, dann setzen Sie sich gerne mit uns von IQI auf dem von Ihnen präferierten Kontaktweg in Verbindung oder füllen Sie einfach das unten stehende Kontaktformular aus.