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Internes EMAS Audit: Umwelt­betriebsprüfung

aktualisiert am 19. Januar 2026
IQI GmbH – Ihr Partner für Managementsysteme
Spezialisierte Unternehmensberatung seit 2000

Unsere EMAS Auditoren sind erfahren in der Durchführung von Umweltbetriebsprüfungen nach den strengen EU-Anforderungen.

ISO 9001 zertifiziert AVPQ-zertifiziert Mitglied DGQ Mitglied DGLR Über 20 Jahre Erfahrung

Der Ablauf eines internen EMAS Audits

1
Vorbereitung
Auditplan erstellen, Umwelterklärung und Umweltziele sichten
2
Durchführung
Umweltleistung, Rechtskonformität und UMS-Wirksamkeit prüfen
3
Nachbereitung
Auditbericht erstellen, Umwelterklärung aktualisieren

Was ist Internes EMAS Audit?

Ein internes EMAS Audit, auch Umweltbetriebsprüfung genannt, ist eine systematische Bewertung des Umweltmanagementsystems nach dem Eco-Management and Audit Scheme der EU. Es prüft die Einhaltung der Umweltpolitik, die Erreichung der Umweltziele und die Konformität mit Umweltvorschriften. Das interne Audit ist Voraussetzung für die Validierung durch einen zugelassenen Umweltgutachter.

Ein internes EMAS Audit, auch Umweltbetriebsprüfung genannt, ist eine regelmäßige und systematische Prüfung des Unternehmens hinsichtlich dessen Umweltleistungen. Die genaue Vorbereitung, die Durchführung und die Nachbereitung des Audits werden in Anhang II der EMAS-Verordnung beschrieben.

Das EMAS Audit wird durchgeführt, um die fortlaufende Verbesserung der Umwelteinwirkungen im Unternehmen zu gewährleisten und dient der regelmäßigen, objektiven und umfassenden Selbstkontrolle. Wir erklären Ihnen, wie wir ein internes EMAS Audit durchführen, wie oft es durchgeführt werden muss und was bei einem EMAS Audit geprüft wird. 

Wie führen wir ein internes EMAS Audit durch?

Wir führen ein internes EMAS Audit durch, indem wir es gemeinsam mit Ihnen vorbereiten und schließlich von einem befähigten Umweltgutachter leiten lassen. Bei der Nachbereitung werden in einem Abschlussgespräch die Feststellungen des Audits besprochen.

1. Vorbereitung des EMAS Audits

Bei der Vorbereitung des EMAS Audits steht die Planung des Audits und die Erarbeitung des Auditplans an erster Stelle. Der Auditplan wird unter Berücksichtigung des Programms für die Umweltbetriebsprüfung und der unternehmensspezifischen Umweltziele angefertigt.

Der Ablauf des EMAS Audits und der Auditplan wird mit allen involvierten Mitarbeitern besprochen, um den Mitarbeitern die Chance zu ermöglichen, sich inhaltlich und zeitlich auf den Verlauf des Prozesses vorzubereiten.

2. Durchführung des EMAS Audits

Das EMAS Audit wird von einem qualifizierten und unabhängigen Umweltgutachter durchgeführt, damit eine Betriebsblindheit vermieden werden kann. Da wir intern keinen nach Umweltauditgesetz (UAG) von der Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) zugelassenen Umweltgutachter haben, werden wir Ihnen helfen, einen registrierten Umweltgutachter zu engagieren.

Das Audit beginnt mit einem Einführungsgespräch, wobei der Ablauf des Audits noch einmal besprochen wird. Während des Audits prüft der Umweltgutachter das Umweltmanagementsystem (UMS) und beurteilt dabei die Stärken und Schwächen des Managementsystems. Zusätzlich begeht er das Unternehmen und führt dabei Interviews mit den Mitarbeitern.

Im Anschluss sichtet der Umweltgutachter relevante Management-Dokumente wie die Umwelterklärung, das Umweltbetriebsprüfungsprogramm und die Umweltbilanzen des Unternehmens. Dabei werden Schwachstellen im System erkannt und Verbesserungsmöglichkeiten formuliert.

3. Nachbereitung des EMAS Audits 

In einem Abschlussgespräch mit dem Gutachter werden Ihnen die Abweichungen der EMAS-Vorschriften und die Verbesserungspotenziale im Unternehmen dargelegt. Gleichzeitig werden die Maßnahmen, die für die vollständige Übereinstimmung der EMAS noch umzusetzen sind, formuliert. 

Der ausformulierte Auditbericht der Umweltbetriebsprüfung wird an die oberste Leitung im Unternehmen übergeben. Dies dient der Bewertung und Verbesserung des Managements. Wenn Bedarf besteht, helfen wir Ihnen bei der Realisierung der vom Umweltgutachter erarbeiteten Maßnahmen.  

Wie oft müssen EMAS Audits durchgeführt werden?

Ein EMAS Audit muss jedes Jahr durchgeführt werden. Bei kleinen Unternehmen können EMAS Audits auf Antrag alle 2 Jahre gemäß EMAS Artikel 7, Absatz 1 durchgeführt werden. Bei einem jährlichen Audit wird in der Regel nur ein Teilbereich des UMS geprüft. 

Bis zur Registrierung bzw. der Verlängerung der Registrierung bei EMAS müssen alle Bereiche des UMS und des Betriebs mindestens einmal auditiert worden sein. Die Verlängerung der Registrierung erfolgt nach drei Jahren, bei kleineren Unternehmen teilweise nach 4 Jahren.

Was wird bei einem internen EMAS Audit geprüft?

Bei einem internen EMAS Audit wird geprüft, ob ein Umweltbetriebsprüfungsprogramm gemäß Artikel 9 und Anhang III im Unternehmen besteht. Gleichzeitig wird getestet, ob das Umweltmanagementsystem effektiv ist und dieses mit dem Leitbild des Unternehmens übereinstimmt.

Der Umweltgutachter kontrolliert, ob das Umweltmanagementsystem den EMAS-Anforderungen entspricht und ob es diesbezüglich Verbesserungen oder Schwachstellen hinsichtlich der Umweltbelastungen gibt. Beim EMAS Audit wird festgestellt, ob allen Umweltrechtsvorschriften nachgegangen und bindende Verpflichtungen eingehalten werden.

Möchten Sie eine Betriebsprüfung nach EMAS durchführen lassen?

Wenn Sie eine Betriebsprüfung nach EMAS bei Ihnen im Unternehmen durchführen lassen möchten, helfen wir Ihnen gerne bei der Vor- und Nachbereitung und unterstützen Sie bei der Suche nach einem qualifizierten Umweltgutachter für das Audit. Füllen Sie dafür einfach das unten stehende Kontaktformular aus oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!

Häufig gestellte Fragen

Ein internes EMAS Audit, auch Umweltbetriebsprüfung genannt, ist eine regelmäßige und systematische Prüfung des Unternehmens hinsichtlich seiner Umweltleistungen. Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung werden in Anhang II der EMAS-Verordnung beschrieben.
IQI bereitet das Audit gemeinsam mit dem Unternehmen vor, erstellt den Auditplan, unterstützt bei der Suche nach einem qualifizierten Umweltgutachter und übernimmt die Nachbereitung mit Umsetzung der Maßnahmen.
Ein EMAS Audit muss jährlich durchgeführt werden. Kleine Unternehmen können auf Antrag gemäß EMAS Artikel 7, Absatz 1 alle zwei Jahre auditieren. Bis zur Registrierungsverlängerung nach drei Jahren müssen alle Bereiche geprüft sein.
Geprüft werden das Umweltbetriebsprüfungsprogramm, die Effektivität des Umweltmanagementsystems, die Übereinstimmung mit dem Unternehmensleitbild, die Einhaltung der Umweltrechtsvorschriften und die Umwelterklärung.
Ein EMAS Audit wird von einem nach dem Umweltauditgesetz (UAG) von der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) zugelassenen Umweltgutachter durchgeführt.

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