Ein internes EMAS Audit, auch Umweltbetriebsprüfung genannt, ist eine regelmäßige und systematische Prüfung des Unternehmens hinsichtlich dessen Umweltleistungen. Die genaue Vorbereitung, die Durchführung und die Nachbereitung des Audits werden in Anhang II der EMAS-Verordnung beschrieben.

Das EMAS Audit wird durchgeführt, um die fortlaufende Verbesserung der Umwelteinwirkungen im Unternehmen zu gewährleisten und dient der regelmäßigen, objektiven und umfassenden Selbstkontrolle. Wir erklären Ihnen, wie wir ein internes EMAS Audit durchführen, wie oft es durchgeführt werden muss und was bei einem EMAS Audit geprüft wird. 

Wie führen wir ein internes EMAS Audit durch?

Wir führen ein internes EMAS Audit durch, indem wir es gemeinsam mit Ihnen vorbereiten und schließlich von einem befähigten Umweltgutachter leiten lassen. Bei der Nachbereitung werden in einem Abschlussgespräch die Feststellungen des Audits besprochen.

1. Vorbereitung des EMAS Audits

Bei der Vorbereitung des EMAS Audits steht die Planung des Audits und die Erarbeitung des Auditplans an erster Stelle. Der Auditplan wird unter Berücksichtigung des Programms für die Umweltbetriebsprüfung und der unternehmensspezifischen Umweltziele angefertigt.

Der Ablauf des EMAS Audits und der Auditplan wird mit allen involvierten Mitarbeitern besprochen, um den Mitarbeitern die Chance zu ermöglichen, sich inhaltlich und zeitlich auf den Verlauf des Prozesses vorzubereiten.

2. Durchführung des EMAS Audits

Das EMAS Audit wird von einem qualifizierten und unabhängigen Umweltgutachter durchgeführt, damit eine Betriebsblindheit vermieden werden kann. Da wir intern keinen nach Umweltauditgesetz (UAG) von der Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) zugelassenen Umweltgutachter haben, werden wir Ihnen helfen, einen registrierten Umweltgutachter zu engagieren.

Das Audit beginnt mit einem Einführungsgespräch, wobei der Ablauf des Audits noch einmal besprochen wird. Während des Audits prüft der Umweltgutachter das Umweltmanagementsystem (UMS) und beurteilt dabei die Stärken und Schwächen des Managementsystems. Zusätzlich begeht er das Unternehmen und führt dabei Interviews mit den Mitarbeitern.

Im Anschluss sichtet der Umweltgutachter relevante Management-Dokumente wie die Umwelterklärung, das Umweltbetriebsprüfungsprogramm und die Umweltbilanzen des Unternehmens. Dabei werden Schwachstellen im System erkannt und Verbesserungsmöglichkeiten formuliert.

3. Nachbereitung des EMAS Audits 

In einem Abschlussgespräch mit dem Gutachter werden Ihnen die Abweichungen der EMAS-Vorschriften und die Verbesserungspotenziale im Unternehmen dargelegt. Gleichzeitig werden die Maßnahmen, die für die vollständige Übereinstimmung der EMAS noch umzusetzen sind, formuliert. 

Der ausformulierte Auditbericht der Umweltbetriebsprüfung wird an die oberste Leitung im Unternehmen übergeben. Dies dient der Bewertung und Verbesserung des Managements. Wenn Bedarf besteht, helfen wir Ihnen bei der Realisierung der vom Umweltgutachter erarbeiteten Maßnahmen.  

Wie oft müssen EMAS Audits durchgeführt werden?

Ein EMAS Audit muss jedes Jahr durchgeführt werden. Bei kleinen Unternehmen können EMAS Audits auf Antrag alle 2 Jahre gemäß EMAS Artikel 7, Absatz 1 durchgeführt werden. Bei einem jährlichen Audit wird in der Regel nur ein Teilbereich des UMS geprüft. 

Bis zur Registrierung bzw. der Verlängerung der Registrierung bei EMAS müssen alle Bereiche des UMS und des Betriebs mindestens einmal auditiert worden sein. Die Verlängerung der Registrierung erfolgt nach drei Jahren, bei kleineren Unternehmen teilweise nach 4 Jahren.

Was wird bei einem internen EMAS Audit geprüft?

Bei einem internen EMAS Audit wird geprüft, ob ein Umweltbetriebsprüfungsprogramm gemäß Artikel 9 und Anhang III im Unternehmen besteht. Gleichzeitig wird getestet, ob das Umweltmanagementsystem effektiv ist und dieses mit dem Leitbild des Unternehmens übereinstimmt.

Der Umweltgutachter kontrolliert, ob das Umweltmanagementsystem den EMAS-Anforderungen entspricht und ob es diesbezüglich Verbesserungen oder Schwachstellen hinsichtlich der Umweltbelastungen gibt. Beim EMAS Audit wird festgestellt, ob allen Umweltrechtsvorschriften nachgegangen und bindende Verpflichtungen eingehalten werden.

Möchten Sie eine Betriebsprüfung nach EMAS durchführen lassen?

Wenn Sie eine Betriebsprüfung nach EMAS bei Ihnen im Unternehmen durchführen lassen möchten, helfen wir Ihnen gerne bei der Vor- und Nachbereitung und unterstützen Sie bei der Suche nach einem qualifizierten Umweltgutachter für das Audit. Füllen Sie dafür einfach das unten stehende Kontaktformular aus oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!

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Weitere Audits

Bei einer EMAS Beratung wird Unternehmen bei der Einführung oder Überarbeitung eines Umweltmanagementsystems nach den EMAS-Vorschriften geholfen. EMAS bedeutet „Eco-Management and Audit Scheme” und wurde von der Europäischen Union entwickelt, um die Umweltleistung im Unternehmen jeder Art und Größe zu verbessern.

Für die Optimierung der Umweltleistung und die EMAS-Registrierung muss ein Umweltmanagementsystem (UMS) nach EMAS im Unternehmen eingeführt und dieses sowohl intern als auch extern von einem qualifizierten Auditor geprüft werden lassen.

Bei unserer Beratung helfen wir Ihnen bei der Einführung bzw. Optimierung des Umweltmanagementsystems nach EMAS, bei der internen Umweltbetriebsprüfung und der Vorbereitung auf das externe Audit für die EMAS-Registrierung. 

Wie läuft unsere EMAS Beratung ab?

Der Ablauf unserer EMAS Beratung besteht aus einer Gap Analyse in Ihrem Unternehmen, der Einführung oder Optimierung des Umweltmanagementsystems nach EMAS, der internen Umweltbetriebsprüfung sowie der Vorbereitung auf die EMAS-Umweltprüfung. 

1. Gap Analyse in Ihrem Unternehmen

Bei der sogenannten Gap Analyse prüfen wir den IST-Zustand bezüglich der aktuellen Umweltleistung in Ihrem Unternehmen. Dabei analysieren und bewerten wir die betrieblichen Umweltauswirkungen. Gleichzeitig überprüfen wir, welche Anforderungen der EMAS in Ihrem Unternehmen bereits erfüllt sind und welche noch zu erfüllen sind.

Für die Gap Analyse werden von uns Kennzahlen und Dokumentationen zur Umweltbilanz, wie beispielsweise Abfall- oder Wasserbilanzen angesehen. Daraus ergibt sich ein von uns erstellter Beratungsbericht über die noch zu ergreifenden Maßnahmen, inklusive des Beratungsumfangs. 

2. Einführung oder Optimierung des UMS nach EMAS

Für die Einführung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS erstellen wir für Sie relevante Management-Dokumente gemäß EMAS unter Berücksichtigung Ihres Corporate Designs. Aus diesen Management-Dokumenten fertigen wir ein Umweltmanagement-Handbuch (UMH) für Ihr Unternehmen an.

Dabei ist es wichtig, gemeinsam mit Ihnen die Umweltpolitik im Unternehmen zu bestimmen und ein Umweltprogramm zu erarbeiten. Eine Umweltpolitik muss eine ständige Verbesserung der Umwelteinwirkungen, die Vermeidung von Umweltbelastungen und die Formulierung von Umweltzielen gewährleisten. Außerdem muss eine EMAS-Umwelterklärung über die Umweltauswirkungen erstellt werden.

Die in der Gap Analyse festgestellten Maßnahmen werden wir nun gemeinsam mit Ihnen in Ihrem Unternehmen umsetzen und gleichzeitig Ihre Mitarbeiter hinsichtlich umweltrelevanter Themen schulen. Die Schulung Ihres Teams hat den Vorteil, dass das UMS stets eigenständig verbessert und erweitert werden kann.

3. Interne Umweltbetriebsprüfung

Wurden alle Maßnahmen für die vollständige Übereinstimmung mit den EMAS-Vorschriften ergriffen, wird eine interne Umweltbetriebsprüfung gemäß dem Umweltprogramm durchgeführt. Dies geschieht durch einen unabhängigen Auditor bzw. Umweltgutachter, um einen Blick von Außen zu gewährleisten. 

Die interne Umweltbetriebsprüfung gilt als Effektivitätsprüfung des fertiggestellten Umweltmanagementsystems nach EMAS und ist eine umweltbezogene Bestandsaufnahme vor dem externen Audit zur EMAS-Registrierung. 

Nach der Umweltbetriebsprüfung wird Ihnen vom Auditor ein Feedback zu möglichen Verbesserungen oder Schwachstellen im Managementsystem sowie dem Nachkommen von Umweltrechtsvorschriften gegeben. Eine interne Umweltbetriebsprüfung sollte mindestens einmal im Jahr stattfinden.

4. Vorbereitung und Durchführung der EMAS-Umweltprüfung

Sollten Schwachstellen oder Verbesserungspotenziale bei der internen Umweltbetriebsprüfung festgestellt worden sein, helfen wir Ihnen bei der Beseitigung dieser. Wir unterstützen Sie ebenfalls bei der Anmeldung für die EMAS-Registrierung und stehen Ihnen im gesamten Prozess als Ansprechpartner zur Seite.

Bei der EMAS-Umweltprüfung werden die Umwelterklärung und Management-Dokumente von einem unabhängigen und staatlichen zugelassenen Umweltgutachter überprüft. Hat der Gutachter Ihre Umwelterklärung validiert, erfolgt die offizielle Registrierung Ihres Unternehmens bei EMAS.

In einem nächsten Schritt beantragen Sie die Eintragung in das EMAS-Register bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer. Das EMAS-Logo darf nach erfolgreicher Registrierung zu Marketingzwecken und mit Angabe der gültigen Registrierungsnummer (Artikel 10, Absatz 1) genutzt werden. Das Logo darf jedoch nicht auf betrieblichen Produkten oder Verpackungen (Artikel 10, Absatz 4a) zu sehen sein. 

Nach drei Jahren kann die Registrierung nach erneuter Prüfung verlängert werden. Handelt es sich um ein kleines Unternehmen, kann eine Verlängerung der Registrierung gemäß Artikel 7, Absatz 1 erst nach 4 Jahren auf Antrag geschehen.

Was sind die Vorteile unserer EMAS Beratung?

Die Vorteile unserer EMAS Beratung sind die professionelle Unterstützung von Experten zum verbesserten Umweltmanagement sowie die Vermeidung einer Betriebsblindheit aufgrund unserer unabhängigen Berater.

Unsere Berater bieten Ihnen eine jahrelange Erfahrung bei der Einführung und Optimierung von Umweltmanagementsystemen nach EMAS und können Sie bei einer kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung in Ihrem Unternehmen unterstützen. 

Der Vorteil einer EMAS-Registrierung ist, dass es in allen Branchen und Unternehmensgrößen zu implementieren ist, die nötige Rechtssicherheit in Ihrem Unternehmen bietet und betriebliche Kosten einsparen kann. Darüber hinaus ermöglicht es einen Immissionsschutz- und abfallrechtliche Überwachungserleichterungen gemäß EMASPrivilegV.

Was ist der Unterschied zwischen EMAS und der ISO 14001?

Der Unterschied zwischen EMAS und der ISO 14001 liegt unter anderem im Geltungsbereich, da die EMAS europaweit und die ISO 14001 weltweit gilt. Darüber hinaus ist das externe Audit bei der ISO 14001 eine Zertifizierung und bei der EMAS eine Registrierung bzw. Validierung nach EMAS.

Das externe Audit muss bei EMAS durch einen zugelassenen Umweltgutachter durchgeführt werden, während die externe Zertifizierung bei ISO 14001 von einer Zeritizfierungsgesellschaft ausgeführt wird. Als Nachweis für das externe Audit erhält das Unternehmen eine EMAS-Registrierung und einen Eintrag in das EMAS Registern bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Bei der ISO 14001 Zertifizierung wird als Nachweis ein ISO 14001 Zertifikat ausgehändigt. 

Für ein erfolgreiches externes Audit muss bei der EMAS eine Umwelterklärung öffentlich zur Verfügung gestellt werden, bei der ISO 14001 muss jedoch lediglich die Umweltpolitik des Unternehmens veröffentlicht werden. Im Gegensatz zur ISO 14001 gibt es bei der Implementierung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS ebenfalls Steuererleichterung und einen Zugang zu staatlichen Förderungen.

Bei Interesse an einer EMAS Beratung kontaktieren Sie uns gerne über das unten stehende Kontaktformular. Wir freuen uns auf eine baldige Zusammenarbeit.

Mehr zu EMAS

Weitere Leistungen im Bereich Beratung

EMAS steht für „Eco-Management and Audit Scheme” und ist seit Juni 1993 ein freiwilliges europäisches Umweltmanagement- und Auditsystem. Es handelt sich hierbei um eine Verbindung aus dem Umweltmanagement und der Umweltbetriebsprüfung. Aufgrund der Tatsache, dass EMAS als Ergänzung zur DIN EN ISO 14001 gilt, deckt EMAS ebenfalls alle Forderungen dieser Norm ab.

Das Ziel der EMAS ist, dass mithilfe eines implementierten Umweltmanagementsystems (UMS) Ressourcen im Unternehmen eingespart, Umweltleistungen verbessert und somit umweltgesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Gleichzeitig können Wettbewerbsfähigkeit und Umweltschutz miteinander verbunden werden, um sich erfolgreich auf dem Markt zu behaupten.

EMAS ist besonders in der Transportbranche sowie in Hotels, Banken, Museen und Produktionsunternehmen vertreten, ist aber im Allgemeinen für alle Unternehmen jeder Art und Größe vorgesehen. 

Warum sollte man ein UMS nach EMAS einführen?

Man sollte ein UMS nach EMAS einführen, um die Umweltbilanz im Unternehmen zu verbessern und somit zum Klimaschutz beizutragen. Die Implementierung von EMAS im Unternehmen reduziert umweltbezogene Risiken, hilft dabei, Geld zu sparen und verbessert den Ruf bei Kunden, indem Vertrauen und Transparenz geschaffen werden. 

Unternehmen zeigen mit EMAS, dass sie Verantwortung für die Umwelt und ihr Handeln übernehmen, was einerseits die Kunden bestärkt und andererseits die Mitarbeiter im Unternehmen motiviert. Zufriedene Kunden und Mitarbeiter steigern den Unternehmenserfolg.

Dank EMAS wird im Unternehmen relevanten Umweltschutzvorschriften nachgegangen und dadurch die Environmental Compliance (deutsch: Umweltkonformität) extern bestätigt. Das fördert die Rechtskonformität und reduziert Ausfälle sowie Fehler im Unternehmen.  

Aufgrund der Erfassung der betrieblichen Umweltauswirkungen kann das Umweltmanagementsystem dabei helfen, diese Auswirkungen kontinuierlich zu verringern. Dies resultiert in einer nachhaltigen Unternehmensführung.

Unternehmen mit einem erfolgreich implementierten Umweltmanagementsystem nach EMAS können von Steuervergünstigungen im Energiesteuergesetz und dem Zugang zu staatlichen Förderungen profitieren. 

Für wen eignet sich ein Umwelt­managementsystem nach EMAS?

Ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eignet sich für alle Branchen und Unternehmensgrößen, die ihre betriebliche Umweltpolitik verbessern möchten. Auch öffentliche Institutionen, privatwirtschaftliche Großkonzerne sowie kleine und mittelständische Unternehmen können ein UMS in ihrem Unternehmen einführen. 

Wie wird das EMAS-Umwelt­managementsystem im Unternehmen eingeführt?

Das EMAS-Umweltmanagementsystem wird im Unternehmen von einem engagierten Umweltmanagementbeauftragten oder einem internen EMAS-Team eingeführt. Der Beauftragte oder das Team übernehmen die Steuerung der Umweltschutzmaßnahmen im Unternehmen und die Prozessbegleitung bei der Prüfung durch den EMAS-Umweltgutachter

Die folgende Übersicht zeigt, in welchen Schritten bei der Einführung eines EMAS-Umweltmanagementsystems vorgegangen wird. 

  1. Umweltauswirkungen analysieren: Die Umweltauswirkungen im Unternehmen werden analysiert und potenzielle Risiken sowie Chancen im umweltbezogenen Kontext formuliert. 
  2. Umweltpolitik bestimmen: Die Umweltpolitik wird bestimmt, um das Selbstverständnis des Unternehmens für den Umweltschutz zu stärken. 
  3. Umweltprogramm erarbeiten: Das Umweltprogramm wird erarbeitet, um interne Umweltziele und Maßnahmen für die Verbesserung der betrieblichen Umweltauswirkungen zu formulieren.
  4. Maßnahmen ergreifen: Die im Prozess festgestellten Fehler und Risiken müssen mit geeigneten Maßnahmen beseitigt werden. Dies sollte vor dem internen EMAS-Audit erledigt werden. 

Was sind die Anforderungen für eine EMAS-Registrierung?

Die Anforderungen für eine EMAS-Registrierung sind die erfolgreiche Durchführung einer internen und externen Umweltbetriebsprüfung und eine EMAS-Umwelterklärung. In dieser Erklärung müssen Unternehmen über ihre Umweltauswirkungen, Umweltziele und die dazugehörigen Kennzahlen berichten, die wiederum validiert werden müssen. 

Fachkundige Umweltgutachter prüfen dafür das Unternehmen vor Ort, während zuständige Behörden das Unternehmen überwachen und die Einhaltung des Umweltrechts beaufsichtigen. Bei erfolgreicher externer Prüfung wir ein Eintrag in das EMAS Register bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragt. 

Nach der EMAS-Registrierung darf das EMAS-Logo offiziell auf der eigenen Website genutzt werden, jedoch nur unter Angabe der gültigen Registrierungsnummer. Auf Produkten oder Verpackungen darf das EMAS-Logo nicht zu sehen sein.  

Wie können wir Ihnen bezüglich der EMAS helfen?

Wir können Ihnen bezüglich der EMAS helfen, indem wir Sie bei der Einführung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS in Ihrem Unternehmen unterstützen. Wir bieten Ihnen ebenfalls eine EMAS-Beratung sowie unsere Mithilfe bei der Vorbereitung auf die interne und externe EMAS-Prüfung.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Bereitstellung und Pflege eines Rechtskatasters, inklusive der Einbeziehung umweltrelevanter Gesetze und Verpflichtungen. Sind Sie an einer Zusammenarbeit mit uns interessiert, kontaktieren Sie uns gerne über das unten stehende Formular.

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Mehr zu Definitionen & Normen

Die Gap Analyse, auch Lückenanalyse oder Bestandsaufnahme genannt, ist ein Pre-Audit vor dem internen Audit und soll ermitteln, inwiefern Anforderungen einer Norm oder eines Standards im Unternehmen erfüllt werden. 

Hierfür wird die vorhandene Dokumentation des Unternehmens (z.B. Checklisten, Qualitätskontrollen, Prozessbeschreibungen etc.) von einem Auditor eingesehen. Daraus ergibt sich, ob weitere Maßnahmen für die Übereinstimmung mit der jeweiligen Norm oder dem Standard ergriffen werden müssen. Ein Maßnahmenplan wird dann mithilfe der Ergebnisse erstellt.

Eine Gap Analyse kann in jedem Unternehmen durchgeführt werden, die interne Audits durchführen oder eine Zertifizierung anstreben. Die Durchführung einer Gap Analyse ist bei uns bei IQI fester Bestandteil der Beratung.

Wann wird eine Gap Analyse durchgeführt?

Eine Gap Analyse wird vor dem eigentlichen internen oder externen Audit durchgeführt, damit ein Managementsystem eingeführt oder das bereits bestehende System überarbeitet werden kann. Falls Mängel bei der angebotenen Leistung, der Dienstleistung oder den Produkten im Unternehmen entstehen, wird eine Ursachenanalyse durchgeführt.

Die Gap Analyse gilt als Überwachungsmaßnahme des Unternehmens und des Managementsystems. Die in der Gap Analyse ermittelten Abweichungen oder Fehler müssen bis zum tatsächlichen internen oder externen Audit behoben werden. Auch bei Normrevisionen müssen Gap Analysen durchgeführt werden. 

Wie ist der Ablauf einer Gap Analyse?

Der Ablauf einer Gap Analyse wird in 4 Schritte unterteilt: die Ermittlung des IST-Zustands, das Definieren der Ziele, die Ursachenanalyse und die Planung der weiteren Maßnahmen. Wir erklären Ihnen im Folgenden die einzelnen Schritte.

  1. Ermittlung des IST-Zustands: Bei der Ermittlung des IST-Zustands werden alle Unternehmensbereiche, die mit der jeweiligen Norm oder dem Standard in Verbindung stehen, unter die Lupe genommen. Dabei werden Daten über beispielsweise die Customer Journey Map, den Net Promoter Score, eine Empathiekarte, einen Service Blueprint oder ein Prozessflussdiagramm gesammelt und mit beteiligten Personen besprochen. Hier wird untersucht, an welchen Stellen es Probleme, Verbesserungsmöglichkeiten oder Nicht-Übereinstimmungen mit der Norm oder dem Standard gibt. 
  2. Definieren der Ziele: Im nächsten Schritt werden Ziele definiert, die aufzeigen, was das Unternehmen noch erreichen möchte, was die unternehmerischen Ziele sind und welche Anforderungen noch erfüllt werden müssen. Dafür werden Mindmaps erstellt. Des Weiteren wird überlegt, wie der Idealfall aussehen würde und inwiefern die Ziele noch nicht erreicht wurden. Der jetzige Zustand wird mit dem Idealzustand verglichen.
  3. Ursachenanalyse: Bei der Ursachenanalyse wird festgestellt, was dazu beigetragen hat, dass die gesetzten Ziele noch nicht erreicht wurden und was zwischen dem IST-Zustand und dem Idealzustand fehlt. Ebenfalls wird die Frage gestellt, welche Lösungen es für die Behebung der Ursachen gibt.
  4. Planung der Maßnahmen: Im letzten Schritt wird geplant, welche Maßnahmen für das Erreichen der Ziele noch getroffen und welche Änderungen im Unternehmen dafür vorgenommen werden müssen. Der Zeitraum, in dem die Maßnahmen ergriffen werden sollen, wird hierbei ebenfalls festgelegt. 

Was ist das Ziel einer Gap Analyse?

Das Ziel einer Gap Analyse ist die detaillierte Bewertung des Unternehmens und dessen Prozesse und dient der allgemeinen Verbesserung der Leistungsqualität. Als Schwachstellenanalyse ist die Gap Analyse Teil der Strategieplanung und dient als Fahrplan für Unternehmen.

Ein weiteres Ziel der Gap Analyse ist der Vergleich der momentanen Leistung mit den erwarteten Leistungen, indem eine Analyse der Norm- oder Standardanforderungen und der bisherigen Unternehmenspolitik durchgeführt wird. Die Frage danach, wo das Unternehmen derzeit steht und welche Ziele es verfolgen möchte, ist hierbei entscheidend.

Die Gap Analyse ist eine Möglichkeit, fehler- oder mangelhafte Prozesse, Strukturen oder Arbeitsweisen im Unternehmen zu erkennen und zu optimieren. Sowohl das Management als auch die Mitarbeiter können ihre Leistungen mithilfe einer Gap Analyse verbessern.

Welche Vorteile bringt eine Gap Analyse?

Eine Gap Analyse bringt den Vorteil, dass Abweichungen der Norm oder des Standards noch vor dem eigentlichen internen oder externen Audit identifiziert und beseitigt werden können. Als Planungs- und Kontrollinstrument dient die Gap Analyse der Verhinderung möglicher Fehlinterpretation der Norm und der Aufzeigung von Verbesserungspotenzialen.

Mit einer Gap Analyse können Maßnahmen frühzeitig eingeleitet, Unternehmensziele anschaulich dargestellt, Neukunden gewonnen und der Umsatz erhöht werden. Außerdem kann die Gap Analyse eine Hilfe für Unternehmen bei der Umstellung auf neue oder revidierte Normen oder Standards sein.

Sind Sie an einer Gap Analyse interessiert?

Sind Sie an der Durchführung einer Gap Analyse in Ihrem Unternehmen interessiert, dann profitieren Sie von unserer Beratung zu einzelnen Normen und Standards. Wir helfen Ihnen beim Erreichen Ihrer Ziele, führen interne Audits durch und bereiten Sie auf die Zertifizierung vor. Bei weiteren Fragen zu “Was ist eine Gap Analyse", kontaktieren Sie uns gerne über das unten stehende Kontaktformular.

Ein externer Datenschutzbeauftragter (DSB) ist ein zentraler Bestandteil eines Unternehmens, ist jedoch von diesem unabhängig. Der DSB gilt als verantwortliche Person für den Datenschutz im Unternehmen und ist als Experte für die Integrität und Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten zuständig.

Der externe DSB geht sicher, dass der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nachgegangen wird und gewährleistet somit die Rechtssicherheit im Unternehmen. Die Vorteile des Beauftragten sind das Schaffen von mehr Kundenvertrauen durch höhere Sicherheit sowie der Schutz vor Bußgeldern und Strafen hinsichtlich DSGVO-Verstößen.

Ein externer Datenschutzbeauftragter muss immer dann eingesetzt werden, wenn mindestens 20 Mitarbeiter im Unternehmen angestellt sind und diese als Aufgabe personenbezogene Daten verarbeiten.

Welche Aufgaben hat ein externer DSB?

Zu den Aufgaben des externen DSB gehören die Beratung der Geschäftsleitung bezüglich des korrekten Umgangs mit personenbezogenen Daten sowie die Aufklärung über datenschutzrechtliche Bestimmung und die Umsetzung von datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Der externe Datenschutzbeauftragte kontrolliert darüber hinaus die richtige Anwendung der Datenschutzgrundsätze im Unternehmen und führt Schulungen zum Datenschutz durch, um das Bewusstsein für den Datenschutz bei den Mitarbeitern zu stärken.

Im jeweiligen Unternehmen erstellt der externe DSB relevante Dokumentationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten, das sogenannte Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. In diesem Dokument werden alle Verarbeitungstätigkeiten aufgelistet, bei denen personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden.

Der externe Beauftragte für Datenschutz gilt im Allgemeinen als Ansprechpartner für Unternehmen bei datenschutzrechtlichen Angelegenheiten und hilft ihnen, personenbezogene Daten rechtmäßig zu erheben und zu verarbeiten. 

Was sind die Vorteile externer Datenschutz­beauftragte?

Die Vorteile externer Datenschutzbeauftragte sind, dass sie sich mit allen aktuellen datenschutzrechtlichen Anforderungen auskennen und als Expertenrolle spezifisches Fachwissen mitbringen. Externe DSB haben jahrelange Erfahrungen im betrieblichen Datenschutz und sind dazu unabhängig und unparteiisch.

Ein weiterer Vorteil eines externen Beauftragten ist, dass er mit weiteren Gesetzen wie zum Beispiel dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) und anderen Bereichen des IT-Rechts vertraut ist. Somit kann er effiziente Lösungen zu weitreichenden Datenschutzproblemen bieten. 

Externe Datenschutzbeauftragte stellen ebenfalls sicher, dass Unternehmen in allen Datenschutzfragen optimal beraten sind und die datenschutzrechtlichen Belange im Unternehmen umgesetzt werden. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen ist das Beauftragen eines externen Datenschutzbeauftragten von Vorteil.

Ohne äußere Hilfe ist die Einhaltung der Vorschriften hinsichtlich des Datenschutzes schwierig umzusetzen, weswegen Unternehmen die Unterstützung eines externen Datenschutzbeauftragten in Anspruch nehmen. Das spart interne Ressourcen und das Unternehmen kann sich auf das Kerngeschäft konzentrieren.

Welche Leistungen kann Ihnen unser Datenschutz­beauftragter bieten?

Zu den Leistungen, die Ihnen unser Datenschutzbeauftragter bieten kann, ist das Unterrichten und Beraten Ihres Unternehmens bezüglich eines verbesserten Datenschutzes. Der zertifizierte Datenschutzbeauftragte sichert den innerbetrieblichen Datenschutz, prüft datenverarbeitende Geschäftsprozesse und Regelungen, kontrolliert IT-Systeme Ihres Unternehmens und überwacht datenschutzrelevante Verträge.

Des Weiteren schult unser DSB Ihre Mitarbeiter für ein besseres Bewusstsein für Datenschutz und unterstützt bei der Aufrechterhaltung und Optimierung des Datenschutzkonzeptes sowie bei der Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA). Die Durchführung der DSFA gemäß Artikel 35 der DSGVO wird von ihm ebenfalls überwacht.

Unser Datenschutzbeauftragte übernimmt die Erstanalyse zur Ermittlung der Ausgangssituation (Erfüllungsgrad zu den Pflichten nach der DSGVO) und erstellt einen Maßnahmenplan zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen. Dabei weist er verschiedene Zuständigkeiten innerhalb des Unternehmens zu. Bei Bedarf unterstützt er ebenfalls bei der Entwicklung von Strategien zum Schutz personenbezogener Daten.

Außerdem ist unser Datenschutzbeauftragte als Anlaufstelle und Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Artikel 36 der DSGVO verantwortlich und verschriftlicht jährliche Datenschutzberichte mit allen datenschutzrelevanten Vorkommnissen.

Unser DSB bietet Ihnen dazu seine Unterstützung bei der Dokumentation und Pflege des Verfahrensverzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten sowie der Liste technisch-organisatorischer Schutzmaßnahmen (TOM). Auch die Implementierung mit der bereits durch IQI erstellten Prozessdokumentation unter Beachtung der geltenden Managementregelwerke wird der DSB übernehmen.

Bei Interesse an der Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen, kontaktieren Sie uns gerne über das unten stehende Formular.

Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist ein Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und wurde am 13. November 2023 rechtsverbindlich. Es wurde zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU sowie zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 veröffentlicht. 

Das Ziel des Gesetzes ist, die Energieeffizienz zu erhöhen und die Primär- und Endenergieverbrauch bis 2030 zu reduzieren. Das EnEfG verpflichtet Organisationen und Rechenzentren entsprechend der EU-Vorgaben, ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, um mehr Energie zu sparen.

Was sind die Inhalte des neuen Energieeffizienz­gesetzes?

Die Inhalte des neuen Energieeffizienzgesetzes sind in 7 Abschnitte und 21 Kapitel unterteilt. Die folgende Übersicht zeigt die Themen der einzelnen Abschnitte.

Abschnitt I

  1. Zweck des Gesetzes: Ziele des EnEfG.
  2. Anwendungsbereich: Regelungen des Gesetzes.
  3. Begriffsbestimmungen: Erklärung wichtiger Begriffe innerhalb des Gesetzes.
  4. Energieeffizienzziele: Angabe der Ziele bis 2030.

Abschnitt II

  1. Einsparung von Endenergie: Verpflichtung des Bundes und der Länder zur Energieeinsparung.
  2. Einsparverpflichtung öffentlicher Stellen: Wer zu jährlichen Einsparungen beim Endenergieverbrauch verpflichtet ist.
  3. Aufgaben der Bundesstelle für Energieeffizienz

Abschnitt III

  1. Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen für Unternehmen: Wer verpflichtet ist, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzurichten.
  2. Umsetzungspläne von Endenergieeinsparmaßnahmen für Unternehmen: Wer verpflichtet ist, durchführbare Umsetzungspläne zu erstellen und zu veröffentlichen.
  3. Stichprobenkontrolle hinsichtlich der Einrichtung von Energie- und Umweltmanagementsystemen: Umsetzungspläne von Energieeinsparmaßnahmen in Unternehmen.

Abschnitt IV 

  1. Klimaneutrale Rechenzentren: Einrichtung und Betrieb der Rechenzentren.
  2. Energie- und Umweltmanagementsysteme in Rechenzentren: Korrekte Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems in Rechenzentren.
  3. Informationspflicht für Betreiber von Rechenzentren und für Betreiber von Informationstechnik: Wer verpflichtet ist, Informationen über ihr Rechenzentrum für das letzte Kalenderjahr zu veröffentlichen und an den Bund zu übermitteln.
  4. Energieeffizienzregister für Rechenzentren: Register, in das die übermittelten Informationen gespeichert und in eine europäische Datenbank über Rechenzentren übertragen werden.
  5. Information und Beratung im Kundenverhältnis: Vermittlung von zuzuordnenden Energieverbräuchen pro Jahr an Kunden.

Abschnitt V 

  1. Vermeidung und Verwendung von Abwärme
  2. Plattform für Abwärme: Wer verpflichtet ist, Auskunft zu Informationen über die im Unternehmen anfallende Abwärme zu geben.

Abschnitt VI 

  1. Klimaneutrale Unternehmen: Ausnahmen und Befreiungen von den Pflichten für klimaneutrale Unternehmen.

Abschnitt VII 

  1. Bußgeldvorschriften: Bußgeld bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen.
  2. Übergangsvorschrift: Länder sind verpflichtet, die Informationen erstmals im Jahr 2024 und spätestens sechs Monate nach Bereitstellung der elektronischen Vorlage zu übermitteln.
  3. Ausschluss: Wer vom Gesetz ausgenommen ist.

Was fordert das neue Energieeffizienz­gesetz?

Das neue Energieeffizienzgesetz fordert für Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden, Energie- oder Umweltmanagementsystem gemäß Absatz II einzuführen. 

Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von 1 Gigawattstunde bis unter 3 Gigawattstunden sind verpflichtet, ein vereinfachtes Energiemanagementsystem bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 einzurichten. Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von 3 Gigawattstunden oder mehr müssen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 einrichten. 

Die Unternehmen, die einen Jahresenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden haben, müssen dazu innerhalb von 3 Jahren Energieeffizienzmaßnahmen in konkreten Plänen erfassen und veröffentlichen. Zusätzlich müssen sie ein Energieaudit alle vier Jahre durchführen lassen.

Des Weiteren fordert das neue Energieeffizienzgesetz, dass bei der Produktion von Waren keine Abwärme mehr entstehen darf. Falls dies nicht möglich ist, muss die Abwärme entsprechend verwertet werden. 

Für Rechenzentren gibt es geregelte Energieeffizienzstandards. Darunter zählen zum Beispiel, dass ab dem 1.1.24 der Strom zu mindestens 50 % aus erneuerbaren Energien genutzt werden muss und bis 2027 zu 100 %. Dazu müssen Rechenzentren ihren Energieverbrauch in ein öffentliches Register eintragen und die Kundeninformation über deren Energieverbrauch pro Jahr diesen Kunden vermitteln. 

Was ist das Ziel des neuen Energieeffizienz­gesetzes?

Das Ziel des neuen Energieeffizienzgesetzes ist es, mehr Energieeffizienz zur Reduzierung des Primär- und Endenergieverbrauchs zu schaffen. Primärenergie stammt aus erneuerbaren Energien und die Endenergie ist die festgelegte Energie, die für einen bestimmten Bereich oder Betrieb benötigt wird.

Des Weiteren möchte man mit dem neuen EnEfG den Import und den Verbrauch von fossilen Energien reduzieren, die Versorgungssicherheit verbessern und den weltweiten Klimawandel eindämmen. 

Mit dem neuen Energieeffizienzgesetz möchte man die nationalen Energieeffizienzziel und die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben erfüllen sowie die Vermeidung oder die sinnvolle Nutzung von Abwärme im Produktionsprozess und in Rechenzentren gewährleisten. 

Das EnEfG kommt dem deutschen Klimaziel bis 2030 entgegen, bei dem klimaschädliche Emissionen bis 2030 seit 1990 um 65% gesenkt werden sollen. Das Ziel ist es, dass der Bund bis zum Jahre 2030 jährlich 45 Terawattstunden Endenergie einsparen soll.

Wie können wir Sie bezüglich des neuen EnEfG unterstützen?

Wir können Sie bezüglich des neuen EnEfG unterstützen, wenn Sie aufgrund des neuen Gesetzes ein Managementsystem nach ISO 50001, ISO 14001 oder EMAS einführen oder überarbeiten müssen. Wir helfen Ihnen dementsprechend bei der Implementierung eines Energiemanagementsystems (EnMS) oder eines Umweltmanagementsystems (UMS). 

Für das Energiemanagement bieten wir Ihnen eine ISO 50001 Beratung, ein internes ISO 50001 Audit, verschiedene Seminare und unsere Unterstützung im Zertifizierungsprozess an.

Für das Umweltmanagement können wir Ihnen ebenfalls eine ISO 14001 Beratung, ein ISO 14001 Audit, Seminare und die gemeinsame Vorbereitung auf die Zertifizierung anbieten.

Zusätzlich können wir von IQI das Rechtskataster Ihres Unternehmens erstellen oder bezüglich überarbeiteter Vorgaben des neuen Energieeffizienzgesetzes erneuern. Kontaktieren Sie uns dafür gerne über das unten stehende Formular.

Das Seminar “Basiswissen EN 9100/9120” richtet sich an Qualitätsmanagement-Neueinsteiger, die ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) nach DIN EN 9100/9120 in ihrem Unternehmen einführen und aufrechterhalten möchte oder daran beteiligt sind. Die Schulung ist jedoch ebenfalls zur Auffrischung sowie für QM-Experten geeignet, die die spezifischen Anforderungen der Luft-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie erlernen möchten. 

Anhand einer detaillierten Präsentation und der aktiven Einbindung der Schulungsteilnehmenden vermittelt unser Referent die aktuellen Lerninhalte. Diese werden mit Praxisbeispielen aus der Zulieferindustrie für Luft- und Raumfahrt sowie Verteidigung veranschaulicht.

Während des Seminars lernen Sie die grundlegenden Normanforderungen, rechtliche Rahmenbedingungen und branchenspezifische Kundenerwartungen in einer zusammengefassten Schulung kennen.

Für das Seminar Basiswissen gibt es keine Zugangsvoraussetzungen. Aufgrund der Tatsache, dass die DIN EN 9100/9120 auch die Mindestanforderungen an ein QMS nach ISO 9001 beinhalten und darüber hinausgehen, sind Vorkenntnisse im Qualitätsmanagement nicht unbedingt erforderlich. 

Die folgende Auflistung zeigt die Inhalte unseres Seminars “Basiswissen EN 9100/9120”:

Mehr zur EN 9100

Im Seminar “Ausbildung leitender Auditor EN 9100/9120” erlernen Sie das erfolgreiche Vorbereiten und Durchführen eines internen Audits sowie das Leiten eines qualifizierten Audit-Teams. Je nach Größe und Struktur des jeweiligen Unternehmens kann es sinnvoll sein, mehrere Auditoren einzusetzen, die für die Bewertung der Einhaltung der Normen- und Kundenanforderungen sowie Organisationsvorgaben verantwortlich sind. 

Der leitende Auditor ist hierbei für die Erstellung des Auditplans- und Programms zuständig. Außerdem kontrolliert er die relevante Auditdokumentation sowie die daraus resultierenden Ergebnisse. Ein leitender Auditor gilt darüber hinaus für die anderen Auditoren als Ansprechpartner, fachlicher Berater und Koordinator der Aufgaben bei jährlichen internen Systemaudits. 

Grundkenntnisse der Norm DIN EN 9100/9120 und eine Qualifikation als interner Auditor nach DIN EN 9100 sind für die Teilnahme an dieser Schulung Voraussetzung. Wenn Sie die Voraussetzungen noch nicht erfüllen, können Sie gerne an unseren Seminaren “Basiswissen DIN EN 9100/9120” und “Ausbildung interner Auditor EN 9100/9120” teilnehmen. 

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Inhalte unseres Seminars "Ausbildung leitender Auditor EN 9100/9120”:

Mehr zur EN 9100

Im Seminar “Ausbildung interner Auditor 9100/9120” erfahren Sie, wie interne Audits nach DIN EN 9100/9120 vorbereitet, durchgeführt und normkonform dokumentiert werden. Dabei ist uns ein praxisnahes Training wichtig, wobei wir die Teilnehmenden mithilfe von Rollenspielen in unterschiedliche Auditsituationen versetzen. 

In einer angenehmen Atmosphäre haben Sie die Möglichkeit, sich die Rolle eines Auditors anzueignen und sich zudem mit anderen Kursteilnehmenden auszutauschen.

Wir werden bei dieser Schulung zwar flüchtig die relevanten Normkapitel noch einmal besprechen, jedoch werden Grundkenntnisse in der Anwendung der DIN EN 9100/9120 vorausgesetzt. Sollten Sie diese Kenntnisse noch nicht erworben haben, können Sie gerne unser Seminar “Basiswissen DIN EN 9100/9120” besuchen.

Nachfolgend finden Sie eine Liste der Inhalte unseres Seminars "Ausbildung interner Auditor EN 9100/9120”:

Die Prüfung am Ende des Seminars besteht aus einem schriftlichen Teil, der Fragen zur Freitext-Beantwortung beinhaltet, und einem mündlichen Teil, bei dem ein Auditszenario nachgestellt wird. War die Prüfung erfolgreich, erhalten Sie das Zertifikat „Interner Auditor“.

Mehr zur EN 9100

Ein externer Qualitätsmanagement­beauftragter im Labor ist für die Steuerung und Verbesserung des Qualitätsmanagements (QM) in Prüf- und Kalibrierlaboratorien verantwortlich. Hierfür führt er ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) nach ISO/IEC 17025 im Unternehmen ein, wobei er ebenfalls für die Pflege und Aufrechterhaltung zuständig ist.

Ein externer Qualitätsmanagementbeauftragter (QMB) ist ein vom Unternehmen eingesetzter Berater für das Qualitätsmanagementsystem innerhalb eines Labors. Er gilt als Ansprechpartner für die Aufrechterhaltung des Qualitätsmanagements nach ISO/IEC 17025 und überwacht Unternehmensprozesse im Labor. 

Der externe Qualitätsmanagement­beauftragter ist ebenfalls für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) im Labor verantwortlich. 

Was hat ein QMB im Labor für Aufgaben?

Zu den Aufgaben eines QMB im Labor gehören die Sicherstellung der Normkonformität nach ISO/IEC 17025, die Aufrechterhaltung und Überwachung der Unternehmensprozesse hinsichtlich der Einhaltung der ISO/IEC 17025 und die Umsetzung relevanter Vorgaben für das Qualitätsmanagementsystem.

Des Weiteren erstellt und aktualisiert der QMB Labor die relevanten Management-Dokumente und Aufzeichnungen gemeinsam mit dem Laborleiter und/oder den Mitarbeitern sowie schult und berät diese hinsichtlich des Qualitätsmanagementsystems intern.

Der Qualitätsmanagementbeauftragte unterstützt darüber hinaus die Laborleitung bei der Ermittlung und Bewertung potenzieller Risiken und analysiert die Ursachen und Auswirkungen nicht konformer Arbeiten. Für diese Ursachen legt der Beauftragte erforderliche Maßnahmen zur Behebung fest und setzt diese gemeinsam mit den Mitarbeitern um. 

Überdies ist der QMB für die Aufrechterhaltung, Pflege und Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems im Labor zuständig und plant bzw. betreut die internen und externen Audits.

Im Allgemeinen unterstützt der QMB die Laborleitung bei der Umsetzung der festgelegten Ziele des Qualitätsmanagementsystems und liefert der Laborleitung dazu eine regelmäßige Berichterstattung.

Welche Vorteile hat ein externer Qualitätsmanagement­beauftragter im Labor?

Die Vorteile eines externen Qualitätsmanagementbeauftragter im Labor sind die Vermeidung einer internen Betriebsblindheit aufgrund möglicher Unparteilichkeit und das Schonen personeller Ressourcen, da die Mitarbeiter mit einem externen QMB ihrer eigentlichen Arbeit nachgehen können.

Mithilfe eines externen Beauftragten wird das Managementsystem besser gepflegt, weil die Erledigung der erforderlichen Aufgaben nicht von der Auslastung der Mitarbeiter abhängt. Die Pflege des Qualitätsmanagementsystems steht somit nicht in Konkurrenz zum eigentlichen Tagesgeschäft, was sich positiv auf die Akzeptanz des QMS auswirkt.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Unternehmen von der umfangreichen Erfahrung des externen QMB Labor profitieren, denn dieser weiß stets über Änderungen oder Neuerungen der Norm Bescheid. Somit kann er das Managementsystem an diese Neuerungen direkt anpassen. 

Zudem fungiert er als Ansprechpartner, Betreuer und Berater vor, während und nach internen sowie externen Audits.

Welche Leistungen können wir Ihnen als externe QMB im Labor bieten?

Wir von IQI können Ihnen als externe QMB im Labor Leistungen rund um das Qualitätsmanagementsysteme im Labor nach ISO/IEC 17025 bieten. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der Leistungen eines QMB für Ihr Labor, die Leistungen bei der Managementdokumentation sowie die Leistungen bei den Audits. 

Leistungen als QMB für Ihr Labor

Als QMB für Ihr Labor übernehmen wir die Einführung, die Pflege und die Optimierung Ihres Qualitätsmanagementsystems nach ISO/IEC 17025. Weiterhin überprüfen wir Ihr QMS auf Übereinstimmungen mit den Normforderungen und unterstützen Sie bei der Managementbewertung.

Die Schulung Ihrer Mitarbeiter und involvierten Personen ist Teil der Dienstleistungen des QMB Labor und ist notwendig, um das Bewusstsein für Qualität bei ihnen zu steigern.

Leistungen bei der Managementdokumentation

Zu den Leistungen des QMB Labor bei der Managementdokumentation gehören das Erstellen und die Aufrechterhaltung von relevanten Managementdokumenten wie beispielsweise Prozessbeschreibungen, Arbeitsanweisungen, Aufzeichnungen von Audits und Managementbewertungen, Schulungsnachweise und die Leitung des Qualitätsmanagementhandbuches. Inbegriffen ist die interne und externe Dokumentensteuerung.

Leistungen bei den Audits

Bei den Audits ist der externe Qualitätsmanagementbeauftragte im Labor für die Vorbereitung und Durchführung der internen Audits nach ISO/IEC 17025 verantwortlich. Sollten dabei Abweichungen oder Fehler aufgetreten sein, hilft der QMB bei der Umsetzung von Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen und führt eine Ursachenanalyse durch. 

Im Prozess überwacht der QMB Labor Maßnahmen und Ziele hinsichtlich des Qualitätsmanagements im Unternehmen und sorgt dafür, dass diese ausgeführt bzw. erreicht werden.

Falls Sie noch einen externen Berater suchen, der Ihnen beim Thema Qualitätsmanagement im Labor behilflich ist, können wir Sie als externer Qualitätsmanagementbeauftragter im Labor unterstützen. Füllen Sie bei Bedarf gerne unser Kontaktformular aus, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

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Die IQI GmbH ist seit mehr als 20 Jahren nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert und wendet damit selbst ein Qualitätsmanagementsystem an. Damit zeigen wir, dass wir aktiv leben, was wir Ihnen anbieten.

Als AVPQ-zertifiziertes Unternehmen weisen wir die Einhaltung sozialer Standards, gesetzlicher Anforderungen sowie unsere Leistungsfähigkeit als zuverlässiger Lieferant nach. Die Nachweise entsprechen den Anforderungen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL).

Wir sind Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Luft-und Raumfahrt (DGLR) und der Deutschen Gesellschaft für Qualität (DGQ), beteiligen uns an Experten-Netzwerken und stellen unsere fachliche Weiterentwicklung sicher.

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